Laienhaft ausgedrückt:
In jungen Jahren lernt das Sehzentrum die Seheindrücke beider Augen zu vereinen (fachl.: zu fusionieren).
Liegt eine Fehlsichtigkeit vor, so "lernt" das Sehzentrum ein Auge -jenes,das nicht so gut ist- zu unterdrücken.


Gesetzt den Fall, daß die Messergebnisse richtig sind, die Brille korrekt angefertigt wurde und Du nunmehr
mit beiden Augen gleichzeitig sehen kannst -sprich musst !- so stellt sich nunmehr die Frage, wie Dein Sehzentrum dieses annimmt.
Muss das Sehzentrum erst einmal herangeführt werden, so ist eine "Teilkorrektion" zunächst sinnvoll.
Problem: Keiner kann Dir sagen, wie schnell Dein Sehzentrum sich umstellt und welche Teilkorrektur zum gewünschten "Enderfolg" führt.
Ich habe mal einen Juristen sagen hören, daß die Brille (korrekt gefertigt ggf. nach Verordnung vom Augenarzt) eine Sonderanfertigung ist,
welche kein generelles Rückgaberecht bei Nichtverträglichkeit beinhaltet. In dem Fall bist Du auf die Kulanz Deines Optikers angewiesen,
weil für Dein Problem nicht verantwortlich ist: Er fertigte nach ggf. Vorgabe des Augenarzts -so der Jurist-.
Gruß optikgut8er