prüflingsprüfer hat geschrieben:niya hat geschrieben:Ensteht also einem Optiker nach 2,5 Jahren ein Schaden und der Lieferant hat die Fassung nicht mehr kann dieser bei seinem Lieferanten einen Ausgleich fordern. ( Außer natürlich der ist zwischenzeitlich geschlossen ) Dann hat der Händler halt Pech
nein, der Kunde
nein der Lieferant/Optiker/Modellbauladen /.... es besteht ein Vertrag zwischen Kunde und Geschäft in eurem Fall Brille. Brille nach 18 Monaten (+ 1 Jahr im Laden)
und es tritt ein BERECHTIGTER Mangel an der Fassung auf. (Diese gibt es aber beim Ausgangslieferanten nicht mehr)
Dann ist das für den Kunden erst einmal unerheblich. Im schlimmsten Fall sucht er sich eine neue Fassung eines anderen Herstellers aus wo die vorhanden Gläser nicht reinpassen, dann müsste man sogar neue Gläser liefern.
Jetzt greifen die bereits erwähnten § und der Lieferant muss für den Schaden auch der neuen Gläser aufkommen (natürlich nur den EK das ist ja der Schaden) Neue Fassung 1$ Gläser je 1$ also 3 $ Schaden.
Möchte man mit dem Lieferanten weiter arbeiten wir man Sicher eine Einigung finden wie z.B. Ware im Wert von 3$ Möchte man nicht mit dem Lieferanten weiter arbeiten müssen die 3 $ erstattet werden.
Gibt es den Ursprungslieferanten nicht mehr. Insolvenz aus Altersgründen geschlossen, hat der in eurem Fall Optiker einfach Pech.
Der Vertrag besteht zwischen Kunden und euch damit ist das was zwischen euch und dem Lieferanten passiert für den Kunden unerheblich.
Redet man Vernünftig miteinander werden sich bei den meisten Kunden sicher Lösungen finden die für beide Seiten in Ordnung sind.