@jean
Ich kann gar nicht ausdrücken, wie ich mich aufrege. Es ist doch zum K+tzen, was sich die Weißkittel herausnehmen und doch beweisen sie täglich, was für menschenverachtende Ignoranten und Abzocker sie teilweise sind.
Wenn du den Schneid und das Rückgrat hast, würde ich versuchen herauszufinden, ob der Arzt eine "Refraktion" mit deiner Krankenkasse abgerechnet hat. Falls ja, kann man ihn am A*sch kriegen, wenn er nur eine "Empfehlung" aufschreibt.
Boah, solchen Typen würde ich mit dem nackten Hintern ins Gesicht springen, wenn es mich beträfe!!
Allerdings verstehe ich auch deinen Optiker nicht. Ich überlasse es meinen Kunden, auf eigenes Risiko die "Empfehlung" verglasen zu lassen, beim Arzt eine anständige Verordnung zu beschaffen, oder mich noch einmal eine Stärkenprüfung machen zu lassen, was ich aber auch berechnen muss. Er hätte dich darauf hinweisen sollen, dass der Arzt sich mit einer "Empfehlung" aus der Verantwortung stiehlt und du keinerlei Ansprüche gegen ihn geltend machen kannst.
Nur wenn ihm nachzuweisen wäre, dass er Leistungen abrechnet, die er nicht erbracht hat, kann man solchen Leuten das Handwerk legen.