Kontaktlinsen von der Krankenkasse

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Messbrille
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Re: Kontaktlinsen von der Krankenkasse

Beitrag von Messbrille »

die Änderungen betr. Brille sind §14 und bei CL nicht analog anzuwenden, die Richtlinie bei den CL ist §15

>> also gilt bei CL nicht +/- 6,25dpt. , sondern +/- 8,0dpt. ; nur bei zusätzlicher med. Indikation auch schon ab +/-6,25dpt.

beim Ast. ist es ja bisher schon 2,0 oder 3,0dpt., deshalb spielt 4,0dpt. wohl keine entscheidende Rolle
Zuletzt geändert von Messbrille am Montag 8. Mai 2017, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
Augenarzt
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Eberhard Luckas
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Re: Kontaktlinsen von der Krankenkasse

Beitrag von Eberhard Luckas »

oder bei Keratokonus ab Typ 2
Viele Grüße
Eberhard
Augenoptikermeister
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Messbrille
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Re: Kontaktlinsen von der Krankenkasse

Beitrag von Messbrille »

korrekt

- wobei §15 HilfsM-RL die CL zur Verbesserung der Sehschärfe (u.a. auch bei Keratokonus) regelt und

- §17 HilfsM-RL therapeutische Sehhilfen regelt , also auch (individuell angefertigte) CL bei Keratokonus
mit apikalen Radien < 7,0 mm;

§ 17 bleibt unverändert

Gruß
Augenarzt
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Lutz
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Re: Kontaktlinsen von der Krankenkasse

Beitrag von Lutz »

Mit anderen Worten: die TT hat recht. :wink:
Rate dreimal hintereinander richtig, und du wirst den Ruf eines Experten haben.
(Laurence Johnston Peter (1919-90), amerik. Managementberater)
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Lutz
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Re: Kontaktlinsen von der Krankenkasse

Beitrag von Lutz »

Messbrille hat geschrieben: beim Ast. ist es ja bisher schon 2,0 oder 3,0dpt., deshalb spielt 4,0dpt. wohl keine entscheidende Rolle
Mal abgesehen davon, daß Du früher bei Visus > 0,3 keine KL bekamst, egal wie hoch der Zylinder war, jetzt aber schon (bei > 4 dpt).
Rate dreimal hintereinander richtig, und du wirst den Ruf eines Experten haben.
(Laurence Johnston Peter (1919-90), amerik. Managementberater)
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