Ja, das sind meiner Beobachtung nach fast immer die Herren der Schöpfung. Bei den Damen ist ´s die "ruinierte Schönheit", weshalb man die Brille lieber weglässt. Beides sind Eitelkeiten, gegen die kein Kraut gewachsen ist und gegen die auch noch soviele Pflichttests nicht helfen.wörterseh hat geschrieben:Aus der Tatsache heraus, daß man ja mal gut gesehen hat meinen viele daß sie ewig gut sehen.
Ja, das sind sog. Landoltringe.ronja hat geschrieben: Ich muss jetzt mal eine unwissende Frage stellen.
Den Führerscheinsehstest kenne ich mit den kreisen, du nach einer Seite offen sind.
Ja, das ist korrekt. Führt man diesen Test von vornherein mit Sehhilfe durch, hat man unweigerlich einen Eintrag im Führerschein, dass zum Autofahren geeigenete Sehhilfen zu tragen sind. Will man diesen Eintrag vermeiden, kann man den Test ohne Sehhilfe versuchen.ronja hat geschrieben: Dieser wurde ohne sehhilfe (?) vorgenommen. Test nicht bestanden.
Das widerspricht sich nicht. Der Arzt wird den max. möglichen Visus ermittelt haben, wenn Du eine Sehhilfe trägst! Dieser Visus ist NICHT abhängig von irgendwelchen Glasstärken oder dem Erkennen von Öffnungen an Landoltringen, sondern nur von der Menge und Qualität der Sehzellen in Deiner Netzhaut und von der Klarheit der davorliegenden Medien (Kammerwasser, Glaskörper, Augenlinse)ronja hat geschrieben: Seit ich ein Jahr alt bin gehöre ich zu den brillenträgern und war auch jedes Jahr mindestens 2 mal zur Kontrolle beim Augenarzt. Hatte Brille und linsen. Beim Arzt wurde dann nochmal ein Test vorgenommen, obwohl ich seiner Zeit 4 Wochen zuvor auch erst beim AA war, der mir aktuell dann 100 % sehkraft bescheinigte.
Da ist nichts schiefgelaufen. Bei einem PKW-Führerscheinsehtest testet man normalerweise ohnehin nur auf 70% bzw. 0,7 Visus. Erreicht man diesen Wert, ist für das Führerscheinsehtestformular unerheblich, ob man 1,0 oder 1,2 erreichen könnte.ronja hat geschrieben:
Ich fragte mich damals schon, was da schief gelaufen ist. Von 100 auf unter 70 % finde ich doch sehr unwahrscheinlich?
Um die Emmetropie geht es nicht. Es geht um das Auflösungsvermögen und die Klarheit des Sehens. Ein "vorschriftsmäßig" auf der Netzhaut entstehendes Bild muss noch lange nicht qualitativ so gut sein, dass es für das Führen eines Kfzs ausreicht. Ein junger latenter Hyperoper mit klaren Augenmedien wird deutlich besser sehen und schneller reagieren als ein emmetroper Rentner mit fortgeschrittenem Katarakt.Vielleser hat geschrieben:..dann frage mich, ob die abgesehen von der Alterssichtigkeit selbst jenseits der 65 wirklich alle noch 100%ig emmetrop sind?
Da helfen nur zwei Vorgänge, die einem die Erkenntnis/Intelligenz geben/lernen lassen:Oppicker hat geschrieben:Beides sind Eitelkeiten, gegen die kein Kraut gewachsen ist und gegen die auch noch soviele Pflichttests nicht helfen
Mich ärgert es genauso, Augenärzte die so verfahren verstoßen ganz klar gegen die Fahrerlaubnisverordnung!!!!!Oppicker hat geschrieben:@Vielleser
Erstens finde ich es unerträglich, dass ein Augenarzt jemanden auf die Menschheit loslassen darf, der nur 50% Sehkraft aufbringt. Mir ging es dabei vielmehr darum, dass UNSERE Kunden 70% sehen müssen (andernfalls hat das ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge!), wogegen dem Augenarzt mit einer 50%igen Sehschärfe die "Schockmeldung" des Nichtbestehens erspart bleibt.
Bei mir hat das schon zu bitterbösen Reaktionen von Kundschaft geführt, die mir unterstellt hat, den Sehtest zu manipulieren und "nur Brillen verkaufen zu wollen". Das ärgert mich maßlos!
Eben nicht! Wenn ein Probant nur Vcc 0,6 erreicht, ist er bei uns Optikern durchgefallen, beim Augenarzt dagegen nicht.Spezi hat geschrieben:
Mich ärgert es genauso, Augenärzte die so verfahren verstoßen ganz klar gegen die Fahrerlaubnisverordnung!!!!!
Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.
Vor fast genau 1 Jahr wurde meine Tochter an einer Bushaltestelle angefahren.., kompletter Bruch des Unterschenkels. Seit über einem Jahr hat sie nun eine Marknagel im Bein, der Bruch verheilt schlecht, ihr Studium war in Gefahr, sie konnte keinem Ferienjob nachgehen und rennt ständig zum Physiotherapeuten und zu Ärzten.benkhoff hat geschrieben: Da helfen nur zwei Vorgänge, die einem die Erkenntnis/Intelligenz geben/lernen lassen:
1. man wird selbst von einem fahrerflüchtigen Halb-Blinden überfahren und schwer verletzt und liegt wochenlang im Krankenhaus
2. man überfährt/tötet/verletzt selber mal ein Kind/Omi/Wolpertinger
Zweifellos tragisch, und EIGENTLICH gehört dieser 19-jährige verknackt, denn wer so (auf Risiko der anderen) fährt, der muss dran sein, wenn was passiert.Oppicker hat geschrieben: Vor fast genau 1 Jahr wurde meine Tochter an einer Bushaltestelle angefahren.., kompletter Bruch des Unterschenkels. Seit über einem Jahr hat sie nun eine Marknagel im Bein, der Bruch verheilt schlecht, ihr Studium war in Gefahr, sie konnte keinem Ferienjob nachgehen und rennt ständig zum Physiotherapeuten und zu Ärzten.
Der Unfallverursacher, ein 19jähriger, der meinte, eine hinter dem Bus wartende PKW-Kolonne überholen zu müssen, wurde vor ein paar Tagen in einer Berufungsverhandlung vom Gericht freigesprochen! Angeklagt wurde er von Amts wegen.., meine Tochter war nur Nebenklägerin.
So sieht ´s aus in unserem Lande! Man WILL die Mineralölsteuerzahler, man WILL die Autokäufer und man unterstützt nach Kräften, dass sie Benzin und Fahrzeuge kaufen.
Bei Sehschwachen, die mit bester Korrektur unter 0,7 liegen ist es mir egal und ich kann es auch vermitteln! Ärgerlicher ist und bleibt, wenn ein Kunde die 0,7 bei mir nicht erreicht, ja sogar deutlich unter Visus sc 0,5 liegt mit Brille aber auf Vcc 1,0 kommt und dann vom Augenarzt eine Führscheinsehtest ohne Sehhilfe als bestanden ausgestellt wird und dies ist laut dem oben aufgeführten Text aus der Fahrerlaubnisverordnung nicht zulässig bzw. strafbar!!!Oppicker hat geschrieben:Eben nicht! Wenn ein Probant nur Vcc 0,6 erreicht, ist er bei uns Optikern durchgefallen, beim Augenarzt dagegen nicht.Spezi hat geschrieben:
Mich ärgert es genauso, Augenärzte die so verfahren verstoßen ganz klar gegen die Fahrerlaubnisverordnung!!!!!
Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.
Ich habe in meiner Blauäugigkeit immer geglaubt, wenn die Fahrtüchtigkeit bei einem Visus von 0,5 von einem Augenarzt bescheinigt wird, sei das mit sehr umfangreichen Untersuchungen verbunden und die Fahrerlaubnis bekäme man dann nur mit Auflagen (und dies würde auch nur bei einem Visus cc unter 0,7 gemacht, nicht bei einem Visus sc).Spezi hat geschrieben:Bei Sehschwachen, die mit bester Korrektur unter 0,7 liegen ist es mir egal und ich kann es auch vermitteln! Ärgerlicher ist und bleibt, wenn ein Kunde die 0,7 bei mir nicht erreicht, ja sogar deutlich unter Visus sc 0,5 liegt mit Brille aber auf Vcc 1,0 kommt und dann vom Augenarzt eine Führscheinsehtest ohne Sehhilfe als bestanden ausgestellt wird und dies ist laut dem oben aufgeführten Text aus der Fahrerlaubnisverordnung nicht zulässig bzw. strafbar!!!Oppicker hat geschrieben:Eben nicht! Wenn ein Probant nur Vcc 0,6 erreicht, ist er bei uns Optikern durchgefallen, beim Augenarzt dagegen nicht.
Sorry für meine Begriffsstutzigkeit, aber verstehe ich das jetzt richtig?Oppicker hat geschrieben:Missverständnis! Es muss beim Optiker irgendwie(!) Visus 0,7 erreicht werden. Und zwar mit jedem Auge!!
Erreicht man diesen mit Sehhilfe, dann haben wir anzugeben, dass der Sehtest mit Sehhilfe durchgeführt und bestanden wurde. Die Fahrerlaubnis wird dann auch nur mit einem Eintrag erteilt.
Trägt der Proband keine Sehhilfe während des Tests und erreicht die 0,7 nicht auf beiden Augen, dann kann er den Test mit Sehhilfe wiederholen und es gilt das oben Gesagte.
Geht der Proband dann aber zum Arzt und dieser stellt auf nur 1(!) Auge Visus 0,5 fest, dann gilt der Proband als fahrtauglich (evtl. mit Einträgen im Führerschein).
den Visus cc??? Und dass der Proband erst zum AA ging, nachdem er auch cc die 0,7 nicht geschafft hatte?Oppicker hat geschrieben:Geht der Proband dann aber zum Arzt und dieser stellt auf nur 1(!) Auge Visus 0,5 fest, dann gilt der Proband als fahrtauglich (evtl. mit Einträgen im Führerschein).
Spezi hat geschrieben: Bei Sehschwachen, die mit bester Korrektur unter 0,7 liegen ist es mir egal und ich kann es auch vermitteln! Ärgerlicher ist und bleibt, wenn ein Kunde die 0,7 bei mir nicht erreicht, ja sogar deutlich unter Visus sc 0,5 liegt, mit Brille aber auf Vcc 1,0 kommt und dann vom Augenarzt eine Führscheinsehtest ohne Sehhilfe als bestanden ausgestellt wird und dies ist laut dem oben aufgeführten Text aus der Fahrerlaubnisverordnung nicht zulässig bzw. strafbar!!!
Traumtänzerin hat geschrieben:Und was hat der Proband davon, wenn er auf Grund eines Visus sc von 0,5 auf einem Auge und auf dem anderen noch schlechter Auflagen bekommt,
wenn überhaupt
wie schnell er fahren darf und was weiß ich noch alles (und die wird er ja wohl bekommen!), nur um sich den Eintrag einer Brille im Führerschein zu ersparen?
keine Ahnung, das mußt du schon Diejenigen selbst fragen
- tut mir leid, dass ich so nerve, aber ich raffe es einfach nicht!
da bist du nicht allein
Und ein Augenarzt, der ihn mit so einem Visus auf den Straßenverkehr loslässt, obwohl mit Sehhilfe ein normaler Visus möglich wäre, ist in meinen Augen einfach gemeingefährlich! Wenn er ein Kind totfährt, sollte man eigentlich den AA mit zur Rechenschaft ziehen!
das wirst nicht einmal du schaffen
wer logisch denkt, kann das nicht raffenTraumtänzerin hat geschrieben:aber ich raffe es einfach nicht!
absolut auch meine Meinung... was glaubst Du, wie der BVA auf die Barrikaden ging, als das mal vor ein paar Jahren geändert werden sollte... das war sowas von schnell wieder vom Tisch, unfassbar. Unverantwortlich. Aber Ärzte geben generell auf nix ne Garantie! Das war schon immer so.Traumtänzerin hat geschrieben:Und ein Augenarzt, der ihn mit so einem Visus auf den Straßenverkehr loslässt, obwohl mit Sehhilfe ein normaler Visus möglich wäre, ist in meinen Augen einfach gemeingefährlich! Wenn er ein Kind totfährt, sollte man eigentlich den AA mit zur Rechenschaft ziehen!