Eine Schuldzuweisung geht gar nicht.schorle hat geschrieben:Das hört sich logisch an. Darf ich kurz nachfragen, wie das dann zu interpretieren wäre, also was als Ursache in Frage käme?
Die Brille war initial durchaus auf (horizontaler) Spannung beim Aufsetzen auf Grund der Einstellung der Bügel. Kann es damit zu tun haben. Aber das wird doch normalerweise über die Bügel abgefangen.
Sicher, Fehler können überall einmal passieren. Aber, dass ein Augenoptischer so eine Brille abgibt, da geht die Wahrscheinlichkeit schon gegen Null.schorle hat geschrieben:Dem Optiker zeige ich die Brille natürlich. Ich habe nur Bedenken, dass als Rückmeldung kommt: "selbst schuld". Wobei ich mir beim besten Willen nicht erklären kann, woher diese Art der Kratzer kommen sollte. Ich bin wirklich sehr vorsichtig aus Erfahrung.
Was würdet ihr denn als Optiker dazu sagen und machen? Und vor allem, woher könnte diese Art der Kratzer kommen?
Gesetzliches Anrecht ...mit so einer Äußerung wäre ich bei diesem Defekt vorsichtig.starry_night hat geschrieben:Zeig dem Optiker die Brille und erklär ihm, dass Du Dir keiner Schuld bewusst bist. Sofern sich keine Schuld Deinerseits identifizieren lässt, greift die gesetzliche Gewährleistung und Du bekommst neue Gläser.
Distel hat geschrieben:Morgens entdeckte ich einen Kratzer auf meiner Bohrbrille.
„....ich hab´ doch gar nichts mit der Brille gemacht und jetzt hab´ ich so ´nen dicken Kratzer auf dem Glas.
....wie unsere Kunden !“
Besagte Brille hatte ich am Vortag nach einer gründlichen Reinigung ( bin kurzsichtig ) zum Frühstück getragen, danach zur Radtour meine farbveränderliche aufgesetzt und abends ein markanteres Modell genutzt. Die ganze Zeit hatte meine Bohrbrille in einem festen Etui in der Fahrradlenkertasche zugebracht.
Die Suche nach einer versteckten Kamera blieb ohne Erfolg, alle Gedanken drehten sich um die mögliche Entstehung des Kratzers .
.....ich mag keine ungelösten Rätsel !!!
Gerne kombinieren wir Cabrio- mit Fahrradtouren, dazu werden die Räder mit einem Träger, der auf der Anhängerkupplung sitzt, zu einem attraktiven Startpunkt mitgenommen. Glücklicherweise musste ich noch etwas in den Kofferraum legen.
Als der Heckdeckel aufschwang, brachte ich meinen Kopf in Sicherheit und wäre fast an die Stahlhalterungen der Fahrradlenkertaschen gestoßen.
Aaaaaaaaaaahhhh, das war der Übeltäter, der meine randloses Brillenglas verschrammt hat, ohne dass ich es bemerkt hatte.
.... auch ohne KTU war zu erkennen, dass der Kratzer und Profil der Stahlhalterungen zusammenpassten.
Nach diesem Erlebnis hab´ ich viel mehr Verständnis für die Kunden, wenn ich höre:
„....ich hab´ doch gar nichts mit der Brille gemacht!“
In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast nunmal bein Verkaeufer.starry_night hat geschrieben:Zeig dem Optiker die Brille und erklär ihm, dass Du Dir keiner Schuld bewusst bist. Sofern sich keine Schuld Deinerseits identifizieren lässt, greift die gesetzliche Gewährleistung und Du bekommst neue Gläser.
Gilt das dann beim Kaschmir-Pull-Over auch, wo ich mir einen "Faden gezogen" hab ?starry_night hat geschrieben:Ich weiss nicht, was an meiner Aussage falsch oder missverstaendlich war, deshalb nochmal mit Hervorhebung:In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast nunmal bein Verkaeufer.starry_night hat geschrieben:Zeig dem Optiker die Brille und erklär ihm, dass Du Dir keiner Schuld bewusst bist. Sofern sich keine Schuld Deinerseits identifizieren lässt, greift die gesetzliche Gewährleistung und Du bekommst neue Gläser.