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nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:17
von prüflingsprüfer
Hab da mal ne Frage:
In der DIN EN ISO gibt es ja genaue Vorgaben bzgl. obiger Gläser.
Dort heißt es:
.... geeignet für den Gebrauch beim Führen von Fahrzeugen....
Was ist ein Fahrzeug im Sinne dieser DIN ?
Auto klar, Moped, klar, Traktor / LKW / Bus /etc. auch alles klar -
aber Fahrrad ?
und wenn Fahrrad ja, auch die mit Elektromotor ?
Segway ?
Seifenkiste ?
Wo fängt ein Fahrzeug an ?
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:23
von palmi
Fahrrad wird ebenfalls wie ein PKW und andere Kraftfahrzeuge als aktiver Verkehrsteilnehmer mit "Rädern" gezählt, daher auch maximal 19%
Absorbtion im Brillenglas für Nachfahrten!
E-Bikes mit Motor schneller als 25km/h benötigen ebenfalls ein Kennzeichen, soweit ich weiß, auch daher gleiches Spiel. Natürlich auch damit alles drüber
Segways sind für den öffentlichen Straßenverkehr soweit ich weiß nur mit Kennzeichen zulässig, weil schneller als 25km/h... glaube ich zu gemeint gewusst zu haben. Kann ich dir aber genau nach dem Wochenende sagen, denn da bin ich mit welchen unterwegs... bzw. sind meine Begleitfahrzeuge bei einem Viertelmarathon

Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:26
von Snipera
Fahrzeuge sind mobile Verkehrsmittel, die dem Transport von Gütern (Güterverkehr), Werkzeugen (Maschinen oder Hilfsmittel) oder Personen dienen. Die Antriebsart oder die Verwendung ist für die Einordnung ohne Belang.
de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug
Vielleicht hilft dir unsere Definition auch weiter:
http://www.promille.at/print/simplecontent.php?id=182
glg
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:29
von Gopal
Inliner gelten hier - soweit ich weiss - nicht als Fahrzeuge, sondern als Sportgeräte.
Von daher wird man als Inlinefahrer rechtlich behandelt, wie ein Fussgänger...
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:38
von prüflingsprüfer
also ist ein "Einrad" kein Fahrzeug ?
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:40
von Snipera
puh, ich glaub ich frag besser nicht, wie man auf solche fragen kommt ...
Aber: ruf doch in ADAC an. Die müssten das wissen und dir auch die Unterlagen zuschicken können
@palmi: ätsch, es sind 88% in der DIN-Norm; deshalb sind die Gläser alle bis max. 85% getönt um trotz Toleranz noch darunter zu bleiben
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:42
von prüflingsprüfer
bei uns fährt immer ein Trambahnfahrer mit Cartierbrille (Vendome -ja, er kanns vertragen, ca. 3 Zentner, Größe nicht sichtbar)
und blauen Gläsern - wäre ja nicht erlaubt, oder gilt für Schienenfahrzeuge evtl. was anderes ?
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:44
von prüflingsprüfer
@snipera
Nein, hat nix mit Prüfung zu tun (könnte man aber aufnehmen) -
grad kam ne neue Glaspreisliste mit den üblichen Hinweisen blabla und da kam mir in den
Sinn von wegen Fahrzeuge und neudeutsch "Bikes" und gewisse farbige Gläser - that`s all !
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:45
von prüflingsprüfer
und den ADAC frag ich grundsätzlich nicht - erst wenn der für regelmäßige Führerscheinsehtests
massiv ein Tritt.
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:47
von Ulrich Mößlang
war dem Roland langweilig?
Ich habe ja soviel zu tun

Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:50
von prüflingsprüfer
dann arbeite schneller, bist eher fertig !
nimm dir ein Beispiel an den anderen, ständig hier am antworten -
mann, müssen die schnell arbeiten!
(scherze aus)
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:51
von Ulrich Mößlang
Asterix, wer weiß welcher?
ich habe gerade eine halbe Platte verlegt und brauche ein Päuschen

Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:53
von prüflingsprüfer
ui, dann kommt die zweite Hälfte der ersten Platte undf wieder ein Päuschen ?
Da hast du aber noch viele halbe Platten bis heute abend !
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:54
von Ulrich Mößlang
nein nur lange Pausen
Re: nachtfahrtauglich / verkehrstauglich ?
Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 15:57
von Snipera

ich dachte da weniger an Prüfung, sondern mehr an einen Ing. oder Techniker der nur so zum Spass mal den Verkäufer quälen will. So einen Fall hatte ich mal, der es ganz genau wissen wollte und dem auch nie Fragen nie ausgingen.
Theoretisch muss jeder Glashersteller die Norm bei sich im Hause haben, denn die müssen sich ja an deren Einhaltung und Kennzeichnung ja halten.
stimmt - ich habe mich heute in mein Büro verkrochen, gleich neben der Klimaanlage und geniesse den Nachmittag - muss auch mal sein