Missgeschick; Brille gebrochen bei Demontage alter Gläser???
Verfasst: Dienstag 20. Juli 2010, 00:47
NEUHEITEN ZU DIESEM POST
Gestern habe ich mit der Dame von der Zentrale telefoniert. Heute bot sie mir folgende Lösung an:
Gestelle 1 (Sonnenbrille) und 2 (Nahsicht) werden in die mir naheste Filiale geliefert => gerade hier um die Ecke (!!! wusste ich gar nicht, da neu zugezogen!!!).
Von dort werde ich sobald da, telefonisch benachrichtigt. Als Widergutmachung erhalte ich die Gläser in der Sonnenbrille zum vereinbarten Preis; sowie jene Gläser für Nahsicht als Verrechnung für den Schaden kostenfrei!!!
Somit kann ich also die zuvor erwähnte Ersatzfassung bei dem Optiker meines Vertrauen mit entsprechenden Weitsichtgläsern kaufen und habe somit auch die vollständige Garantie und Gewähr auf die komplette Brille. Ersparnis für mich: "keine"; Zuzahlung: "keine".
So ist dann alles zur Zufriedenheit aller abgeschlossen und ich wurde davor bewahrt, weitere für mich peinliche oder unangenehme Situationen zu haben.
Ich freue mich sehr, dass ihr mir hier Mut gemacht habt und danke allen sehr dafür.
Weiterhin gute Erfolge euch allen und immer gute Ratschläge wünscht ganz herzlich Christiane
Wer hat mit dieser Situation Erfahrung?
Mein Optiker rief mich heute an und teilte mir mit, das meine Brillengestell bei der Demontage gebrochen ist und das Original-Gestell nicht mehr lieferbar ist. Weitere zwei Gestelle, die ebenfalls mit neuen Gläsern ausgestattet werden sollen, sind noch nicht fertig.
Bei Ankunft heute nachmittag beim Optiker schlug mir dieser vor, mir im entsprechenden Wert (€ 99 vor 5 Jahren) ein neues Gestell auszusuchen. Ein entsprechendes hatte den Preis von € 139. Leider habe ich nicht die finanzielle Möglichkeit, mir weitere zusätzliche Kosten leisten zu können. Dies ist dem O. auch bekannt. Mein Budget für 1 x Sonnenbrillengläser, 1 x Einstärkengläser Weitsicht und 1 x Einstärkengläser Nahsicht beläuft sich auf € 240.
Mein Vorschlag war; der Versuch, von der gleichen Firma ein adäquates Gestell zu besorgen und 1 x die Einstärkengläser kostenfrei zu bekommen.
Dies stiess jedoch auf grosses Missfallen; denn schliesslich sei die nun defekte Brille ja "ein völlig überalteter Schinken". Die Brille war im Wechsel mit zwei weiteren lediglich 1 Jahr im Gebrauch und wurde dann von einer Gleitsicht abgelöst. Sie wurde gut aufbewahrt und weder hatte sie bis dahin grössere Gebrauchsspuren noch sonstige Blessuren.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich grundsätzlich die freundliche und kompetente Beratung des O. ihm gegenüber bereits mehrfach in meinen Gesprächen mit ihm gelobt und war auch sehr zufrieden. Deshalb hatte ich ihm bei der Information die er mir telefonisch gab auch lediglich gesagt: " Machen Sie sich keine Sorgen, dass kann nun mal passieren und ich bin mir sicher, wir finden eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung."
Nach seinen Erläuterungen, die mit rein sachlichen Argumenten und keinem Wort der Entschuldigung für das Missgeschick versehen waren, lagen irgendwann meine Nerven so blank, dass ich - wie unangenehm und höchst peinlich - in Tränen ausgebrochen bin. Gegen seine Art von Argumenten hatte ich - die ich wortgewandt bin und sicher nicht auf den Mund - nicht entgegen zu bringen. Nun ja, fast nichts. Als ich entgegnete, dass es ja sicher an die Versicherung weitergeleitet wird, entgegnete er, solch eine Versicherung gäbe es gar nicht.
"T'schuldigung für die lange Erläuterung; liegt an meiner persönlichen Verfassung!"
Wie verhalte ich mich nun hier richtig?
Ich habe mir Bedenkzeit erbeten und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich die Sonnenbrille sowie die 2. Brile (Nahsicht) mit entsprechenden Einstärkengläsern versehen lasse, denn dazu habe ich eben einen Auftrag erteilt. Die gebrochene Fassung möchte ich vollständig ersetzt bekommen, denn ich habe bei einem anderen Anbieter ein Angebot erhalten, welches etwas günstiger ist, als bei dem jetzigen Anbieter und das mit einer Fassung, die mir gefällt. So brauche ich kein Geld zusätzlich zu bezahlen.
Muss der Optiker mir die Brille oder die Kosten der Widerbeschaffung erstatten?
Vielen Dank für eure Antworten und einen regen Erfahrungsaustausch.
(...ichtumalsoalsseiichcool)

Gestern habe ich mit der Dame von der Zentrale telefoniert. Heute bot sie mir folgende Lösung an:
Gestelle 1 (Sonnenbrille) und 2 (Nahsicht) werden in die mir naheste Filiale geliefert => gerade hier um die Ecke (!!! wusste ich gar nicht, da neu zugezogen!!!).
Von dort werde ich sobald da, telefonisch benachrichtigt. Als Widergutmachung erhalte ich die Gläser in der Sonnenbrille zum vereinbarten Preis; sowie jene Gläser für Nahsicht als Verrechnung für den Schaden kostenfrei!!!
Somit kann ich also die zuvor erwähnte Ersatzfassung bei dem Optiker meines Vertrauen mit entsprechenden Weitsichtgläsern kaufen und habe somit auch die vollständige Garantie und Gewähr auf die komplette Brille. Ersparnis für mich: "keine"; Zuzahlung: "keine".
So ist dann alles zur Zufriedenheit aller abgeschlossen und ich wurde davor bewahrt, weitere für mich peinliche oder unangenehme Situationen zu haben.
Ich freue mich sehr, dass ihr mir hier Mut gemacht habt und danke allen sehr dafür.
Weiterhin gute Erfolge euch allen und immer gute Ratschläge wünscht ganz herzlich Christiane



Wer hat mit dieser Situation Erfahrung?
Mein Optiker rief mich heute an und teilte mir mit, das meine Brillengestell bei der Demontage gebrochen ist und das Original-Gestell nicht mehr lieferbar ist. Weitere zwei Gestelle, die ebenfalls mit neuen Gläsern ausgestattet werden sollen, sind noch nicht fertig.
Bei Ankunft heute nachmittag beim Optiker schlug mir dieser vor, mir im entsprechenden Wert (€ 99 vor 5 Jahren) ein neues Gestell auszusuchen. Ein entsprechendes hatte den Preis von € 139. Leider habe ich nicht die finanzielle Möglichkeit, mir weitere zusätzliche Kosten leisten zu können. Dies ist dem O. auch bekannt. Mein Budget für 1 x Sonnenbrillengläser, 1 x Einstärkengläser Weitsicht und 1 x Einstärkengläser Nahsicht beläuft sich auf € 240.
Mein Vorschlag war; der Versuch, von der gleichen Firma ein adäquates Gestell zu besorgen und 1 x die Einstärkengläser kostenfrei zu bekommen.
Dies stiess jedoch auf grosses Missfallen; denn schliesslich sei die nun defekte Brille ja "ein völlig überalteter Schinken". Die Brille war im Wechsel mit zwei weiteren lediglich 1 Jahr im Gebrauch und wurde dann von einer Gleitsicht abgelöst. Sie wurde gut aufbewahrt und weder hatte sie bis dahin grössere Gebrauchsspuren noch sonstige Blessuren.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich grundsätzlich die freundliche und kompetente Beratung des O. ihm gegenüber bereits mehrfach in meinen Gesprächen mit ihm gelobt und war auch sehr zufrieden. Deshalb hatte ich ihm bei der Information die er mir telefonisch gab auch lediglich gesagt: " Machen Sie sich keine Sorgen, dass kann nun mal passieren und ich bin mir sicher, wir finden eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung."
Nach seinen Erläuterungen, die mit rein sachlichen Argumenten und keinem Wort der Entschuldigung für das Missgeschick versehen waren, lagen irgendwann meine Nerven so blank, dass ich - wie unangenehm und höchst peinlich - in Tränen ausgebrochen bin. Gegen seine Art von Argumenten hatte ich - die ich wortgewandt bin und sicher nicht auf den Mund - nicht entgegen zu bringen. Nun ja, fast nichts. Als ich entgegnete, dass es ja sicher an die Versicherung weitergeleitet wird, entgegnete er, solch eine Versicherung gäbe es gar nicht.
"T'schuldigung für die lange Erläuterung; liegt an meiner persönlichen Verfassung!"
Wie verhalte ich mich nun hier richtig?
Ich habe mir Bedenkzeit erbeten und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich die Sonnenbrille sowie die 2. Brile (Nahsicht) mit entsprechenden Einstärkengläsern versehen lasse, denn dazu habe ich eben einen Auftrag erteilt. Die gebrochene Fassung möchte ich vollständig ersetzt bekommen, denn ich habe bei einem anderen Anbieter ein Angebot erhalten, welches etwas günstiger ist, als bei dem jetzigen Anbieter und das mit einer Fassung, die mir gefällt. So brauche ich kein Geld zusätzlich zu bezahlen.
Muss der Optiker mir die Brille oder die Kosten der Widerbeschaffung erstatten?
Vielen Dank für eure Antworten und einen regen Erfahrungsaustausch.
