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job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Mittwoch 16. Dezember 2009, 14:20
von Johnnybro
Hallo alle!

ich hab folgende frage...und zwar interessiert mich, ob ich für ein nautikstudium geeignet bin...man muss vorher nen gesundheitstest durchführen lassen...allein problematisch könnte bei mir die kurzsichtigkeit sein...ich habe auf beiden augen ca. -3 dioptrien...nun gibt es folgende verordnung in der schifffahrt...dort heisst es in § 4...

Kapitäne und Besatzungsmitglieder des Decksdienstes müssen die notwendige
Sehschärfe und Farbtüchtigkeit nach Maßgabe der Nummern 1 und 2 besitzen. Es darf keine
Nachtblindheit vorliegen. Das Gesichtsfeld darf nur unerheblich eingeschränkt sein.

1. Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf
dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen. Eine Übersichtigkeit darf
weder plus 5,0 Dioptrien sphärisch noch plus 3,0 Dioptrien zylindrisch übersteigen.
Bei Nachuntersuchungen muß die Sehschärfe ohne oder mit Brille noch mindestens auf
dem einen Auge 0,7 und auf dem anderen Auge 0,5 betragen; die addierte Sehschärfe
beider Augen muß jedoch ohne Korrektionsglas 0,25 betragen; dabei muß auf dem
schlechteren Auge ausreichendes Orientierungsvermögen vorliegen.

Ich kann mit diesen werten nicht viel anfangen, aber kann einer mir vielleicht sagen, ob ich mit meinen -3 dioptrien geeignet oder ungeeignet bin für die schifffahrt??

Vielen Dank schon mal im Voraus! :)

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Mittwoch 16. Dezember 2009, 14:36
von Gopal
Hallo Jonnybro!

Da sieht es für Dich leider schlecht aus.
"1. Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf
dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen."
Für Dich als Laie übersetzt heisst das, dass Du ohne Brille oder Kontaktlinsen auf einem Auge 100% und auf dem anderen mindestens 50% Sehleistung haben musst.
Alternativ würde es reichen auf jedem Auge eine Sehleistung von 70% zu haben.
Bei Deiner Kurzsichtigkeit von ca. -3,00dpt liegt die aber auf jeden Fall darunter (so ca. bei 15-20%).

Bist Du aber sicher, dass es da keine "Ausnahmeregelungen" gibt? Z.B. Kontaktlinsen?

Grüße, Gopal

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2009, 01:19
von Johnnybro
Hallo Gopal!

vielend dank für die schnelle antwort...ich glaube nicht, dass es ne ausnahme gibt...ich mein warum sollte auch, wenn dort steht...

Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf
dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen."


schon komisch, bei der lufthansa kann man bis -3 dioptrien noch die pilotenausbildung beginnen...warum wird in der seefahrt so viel mehr verlangt. meine sehschärfe hat sich in den letzten 7 jahren auch kaum verschlechtert und mit sehhilfen kann ich fast perfekt sehen... :roll:

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2009, 01:26
von Johnnybro
Also ich hab nochmal den ganzen fraglichen paragraphen abgedruckt...ich weiss nicht, ob ich nicht evtl. doch ne ausnahmeregelung gefunden habe...die fragliche stelle am ende habe ich blau markiert... Absatz 5 lässt dann wohl ne ausnahme zu oder bin ich jetzt verkehrt??

§ 4 Sehvermögen und Farbtüchtigkeit
(1) Die Augen sind einzeln auf ihre Sehschärfe für die Ferne mit Sehproben in einem
Abstand von 5 Metern, bei Kapitänen und Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes auch
auf die Sehschärfe für die Nähe mit Leseproben zu prüfen.
(2) Kapitäne und Besatzungsmitglieder des Decksdienstes müssen die notwendige
Sehschärfe und Farbtüchtigkeit nach Maßgabe der Nummern 1 und 2 besitzen. Es darf keine
Nachtblindheit vorliegen. Das Gesichtsfeld darf nur unerheblich eingeschränkt sein.
1. Die Sehschärfe muß ohne Korrektionsglas mindestens auf dem einen Auge 1,0 und auf
dem anderen Auge 0,5 oder auf jedem Auge 0,7 betragen. Eine Übersichtigkeit darf
weder plus 5,0 Dioptrien sphärisch noch plus 3,0 Dioptrien zylindrisch übersteigen.
Bei Nachuntersuchungen muß die Sehschärfe ohne oder mit Brille noch mindestens auf
dem einen Auge 0,7 und auf dem anderen Auge 0,5 betragen; die addierte Sehschärfe
beider Augen muß jedoch ohne Korrektionsglas 0,25 betragen; dabei muß auf dem
schlechteren Auge ausreichendes Orientierungsvermögen vorliegen.
2. Farbtüchtigkeit ist gegeben, wenn die Farbtafeln zweier anerkannter Systeme (z.B.
Farbtafeln nach Stilling/Velhagen, Ishihara oder Boström) richtig und schnell
erkannt werden. In Zweifelsfällen muß eine augenfachärztliche Untersuchung mit
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
Zusammenarbeit mit der juris GmbH - http://www.juris.de
- 3 -
Farbtafeln und dem Anomaloskop eine normale Trichromasie mit einem Anomalquotienten
zwischen 0,7 und 1,4 ergeben.
Schiffsleute, die bei einer Nachuntersuchung den Anforderungen der Nummern 1 und 2
nicht mehr genügen, jedoch die in Absatz 3 vorgeschriebene Sehschärfe besitzen, sind
weiterhin für den Decksdienst tauglich, mit der Einschränkung, daß sie nicht als
Rudergänger oder auf dem Ausguck verwendet werden dürfen.
(3) Besatzungsmitglieder anderer Dienstzweige müssen mit Brille über eine Sehschärfe
auf dem einen Auge von 0,5 und auf dem anderen von 0,3 und ohne Korrektionsglas über
ausreichendes Orientierungsvermögen auf jedem Auge verfügen. Bleibt die Sehschärfe des
schwächeren Auges bei ausreichendem Orientierungsvermögen unter 0,3 und läßt sie sich
durch eine Brille nicht bessern, so muß das andere Auge eine Sehschärfe von 0,7 ohne
Korrektionsglas besitzen.
(4) Kapitäne oder Besatzungsmitglieder, deren Sehvermögen oder Farbtüchtigkeit vor
dem Inkrafttreten dieser Verordnung untersucht und als ausreichend befunden wurde,
aber nicht mehr den Anforderungen dieser Verordnung entspricht, sind weiterhin
seediensttauglich, wenn ihr Sehvermögen und ihre Farbtüchtigkeit noch den Anforderungen
der ersten Untersuchung entspricht.
(5) Wird die vorgeschriebene Sehschärfe nur mit Brille erreicht, so ist dem
Untersuchten die Auflage zu erteilen, die Brille während des Dienstes ständig zu tragen
und eine Ersatzbrille mitzuführen.

§ 5

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2009, 10:49
von Gopal
Hallo Johnnybro!

Genau so eine Ausnahme meinte ich!
Glückwunsch; dann klappt´s ja doch mit der Ausbildung/Studium.

Grüße, Gopal

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2009, 11:37
von benkhoff
hallo johnnybro,
richtig, mit der entsprechenden Brille werden Sie wohl die Anforderungen erfüllen (zB beidäugig einen Visus von 0,7 sprich "Sehleistung von 70%")
Die Richtlinien in der Schifffahrt sind nicht ohne Grund so streng: die Wasserstrassen werden immer voller, grade in Nord- und Ostsee. Es gibt schon genügend "Beinahe-Unfälle", usw. Aber mit einer vernünftig ausgeglichenen Myopie (Nahsichtigkeit/Kurzsichtigkeit) wird das schon klappen! Also Warschau und immer ne Handvoll Wasser unterm Kiel!!

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2009, 12:01
von Johnnybro
Ich danke euch erstmal!!! :)

Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen skeptisch...ich habe vor ca. drei Jahren schon mal eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen und dort bin ich wegen der Sehfähigkeit durchgefallen...man sagte mir, ich tauge wegen meiner Sehfähigkeit nur für den unterdecksdienst, jedoch nicht für den Dienst auf der Brücke eines Schiffes. Ich möchte mich im Moment beruflich verändern und dabei ist mir wieder das Nautikstudium in den Sinn gekommen...nur frage ich mich, warum ich bei Anblick dieser Ausnahmeregelung in § 4 Abs.5 damals durchgefallen bin. Gab es diese Regelung damals noch nicht? Hmmm...Wie auch immer, ich habe nun den dafür zuständigen Seeärztlichen Dienst in Hamburg kontaktiert. Mal schauen, was dabei rauskommt...ich hoffe mein Traum geht in Erfüllung! :D


Schöne Grüße aus dem tief verschneiten Nordfriesland!!!

Johnny

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Donnerstag 17. Dezember 2009, 12:12
von Johnnybro
oK ich denke ich habe das Problem gefunden...man muss nur richtig den Paragraphen lesen...dort heisst es...

2) Kapitäne und Besatzungsmitglieder des Decksdienstes müssen die notwendige
Sehschärfe und Farbtüchtigkeit nach Maßgabe der Nummern 1 und 2 besitzen

Nummer 5 als Ausnahmeregelung wird nicht erwähnt, so dass die Ausnahmeregelung nur für andere Bereiche gilt...jedoch nicht für Kapitäne

Schade! :(

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Montag 24. Juni 2013, 17:43
von niklas96
Hast du die Untersuchung bestanden oder nicht ? ;) :?:

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Montag 24. Juni 2013, 17:57
von benkhoff
wer weiss... niklas, der thread ist bald vier jahre alt, glaube johnnybro beobachtet den nicht mehr. oder ne PN schreiben! :wink:

Re: job und kurzsichtigkeit

Verfasst: Montag 24. Juni 2013, 18:16
von niklas96
Ja ich hab es zu spät gesehen :D aber ich habe zur Zeit das gleiche Problem und man findet überall widersprüchliche Angaben und Aussagen von Studenten und der seeärztliche Dienst antwortet nicht .... :evil: