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Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 12:23
von truckerbraut
Hoffe mir kann jemand Helfen

Habe mir beim Optiker eine Brille mit Gleitsichtgläsern erklären und zeigen lassen.
Habe mit den Optiker besprochen das ich die Brille nicht sofort bezahlen kann und auch keine Ratenzahlung wünsche.
Ich wollte das Geld erst zusammensparen da bei mir eine Endsumme von über 1000,. € zustande kommt.
Ich habe sehr schlechte Áugen bin auf dem rechten Auge fast Blind.
Also pro Glas über 400,-€ . Der Optiker hat die Brille jetzt schon bestellt und angefertigt und setzt mich unter Druck wegen der sofotigen
Abnahme und Zahlung.
Es war aber eindeutig Abgesprochen das ich mich melde wenn ich das Geld zusammen habe.
Wie verhalte ich mich jetzt. Kann mir darauf jemanden eine Antwort geben. :shock: :?: :!:
Danke

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 13:57
von prüflingsprüfer
Hast du eine Auftragsbestätigung oder ähnliches unterschrieben ?
Gibt es Zeugen, welche einen Auftrag bestätigen können ?

Wenn nicht, ruhig Blut !

Dann hat dein Optiker (sofern er es bleibt bzw. überhaupt wird),
sehr schlechte Karten.

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 14:15
von truckerbraut
Nein ich habe nichts Unterschrieben, aber diese haben schon einen Rechtsanwalt genommen und der belästigt mich und meinen Mann sogar im Ort auf der Straße oder in öffendlichen Lokalen.
Einen Zeugen habe ich nicht, aber ist man schon soweit alles nur noch mit einen Zeugen machen zu müssen.
Ich lebe in einer Altstadt und stehe im öffentlichem Leben und es sieht natürlich nicht Gut aus weil es bereits rumerzählt wird.
Ich hätte sie Bestellt das Zusammensparen könnte aber nicht so lange dauern.
Es ist eindeutich abgesprochen worden das ich mich melde wenn das Geld zusammen ist.
Bin ich eigendlich verpflichtet diese jetzt abzunehmen, denn sie hat ja auch meine Augenmessungen gemacht??

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 18:29
von optidi
Hallo,

das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das ein Optiker in einer Altstadt so vorgeht. Auch wird ein Anwalt nie Sie und ihren Mann in der Öffentlichkeit belästigen. Damit würde sich der Anwalt rechtlich auf extrem dünnes Eis begeben, besonders wenn kein Urteil vorliegt. In Deutschlang gilt nämlich immer noch die Unschuldsvermutung.

Entschuldigen Sie, aber dieser Thread ist für mich ein Fake.

Gruß Optidi

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 19:19
von truckerbraut
Hallo
dieses ist bestimmt kein Fake .
Denn es ist nun mal so.
Deshalb wollte ich ja hier den Rat haben wie ich mich verhalten kann, ob immer
der Verkäufer recht hat wenn mann keinen Zeugen hat.
Denn das mit dem Anwalt ist so gewesen und das habe ich sogar von ihm schriftlich das er mit meinem Mann gesprochen hat.
Ich werde mir wohl doch selber einen eigenen Anwalt nehmen müßen.
Denn ich habe keinen Grund zu Lügen.
Hätte das dem Optiker ja auch nicht sagen brauchen das ich das erst zusammensparen muß, weil ich so viel Geld nicht mal eben über habe.

Gruß
Truckerbraut

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 20:26
von Mairea
Solange sie nichts unterschrieben haben, ist der Optiker in der Beweißpflicht!
Setzen Sie ein Schreiben auf, indem Sie der Bestellung und der Forderung widersprechen und lassen Sie dieses, am besten per Einschreiben, dem Optiker und seinem Rechtsanwalt zukommen. Danach heißt es abwarten und Teetrinken. Kommen danach immer noch Mahnungen oder der Rechtsanwalt belästigt Sie weiter, so würde ich ihrerseits einen Rechtsanwalt einschalten und ggf. eine Klage einreichen.
Dieses ungewöhnliche Vorgehen ist mir leider nicht unbekannt. Bei uns im Ort haben wir auch einen "tollen" Unternehmer, der mit seinen Kunden ähnlich umgeht. :roll:

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 23:59
von truckerbraut
Ich bedanke mich für Ihre Antwort,
denn unter diesen Voraussetzungen lege ich keinen Wert auf die Abnahme der Brille.
Ich werde mir einen anderen Optiker in der Altstadt suchen, denn es gibt noch einen hier.
Dort werde ich die Brille dann bestellen.
Aber erst müßen meine Augen neu überprüft werden.
Es muß doch nicht immer ein Augenarzt sein oder ???
Denn zu meinen Augenarzt fahre ich 300 Kilometer.
Wenn ein Arzt gut ist fahre ich auch soweit.
Nur zur Zeit keine Zeit.
LG
Truckerbraut

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Montag 14. Dezember 2009, 02:02
von optidi
Hallo
hier muss ich Mairea wiedersprechen. Denn es gilt folgendes (Zitat Wikipedia)
Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich und schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), nach § 15 Abs. 4 GmbHG beim Kauf eines GmbH-Anteils oder nach § 2371 BGB beim Erbschaftskauf.

Große und teure Sachen werden in der Praxis jedoch fast immer mit einem schriftlichen Vertrag verkauft (z. B. Autos).
Die Regeln des Kaufvertrages zählen hier auch für den Werksliefervertrag
Konkludentes Handeln bedeutet, das ich mir die Augen prüfen lasse, eine Fassung auswähle und mich zu den Gläsern beraten lasse. Alleine durch die Dienstleistung des Sehtestes sind schon Kosten entstanden.

Jetzt stellt sich die Frage, die die Anwälte prüfen müssen. Wer muss jetzt was beweisen. Vor dem Gesetz ist ein Werkliefervertrag zustande gekommen. Da keine Zeugen dabei waren und von keinen der beiden Seiten die Schriftform gewünscht wurde, steht Aussage gegen Aussage.

Was hat eigentlich gegen eine Finanzierung gesprochen? Das ist heute bei Gleitsichtbrillen in der Preisklasse durchaus üblich. Anscheinend hat der Optiker dieses Thema angeschnitten.

Gruß Optidi, der in einem Fall wie den Ihrigen nur eine Beratung mit Preisnennung als Information durchgeführt hätte. Den Sehtest und die endgültige Auftragsbesprechung wäre bei Ihren hoffentlich zweiten Besuch erfolgt.

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Montag 14. Dezember 2009, 09:35
von kundenversteher
Ein Vertrag kommt immer noch durch "Angebot" und "Annahme" zu Stande.

Wenn du also gesagt hast, du möchtest warten bis du das Geld zusammengespart hast,
ist das ja eindeutig.

Hat es der Optiker soo notwendig ?
Steht dem das Wasser bis zum Hals ?

Laß deinen Rechtsanwalt was schreiben, selbst für die Augenuntersuchung würde ich
nichts zahlen, wenn der Optiker nicht vorher sagt, dass und was sie kostet.

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Montag 14. Dezember 2009, 10:52
von kurtsichtig
etwas aus dem wir alle lernen könne, sowohl als kunde , als auch als händler unabhängig in welcher branche.

eindeutig seine absichten zu kommunizieren um soche missvertsändnisse auszuschliessen.

allerdings gebe ich zu das , falls wahr, die handlungsweise des kollegen doch als fragwürdig einzustufen ist,

im zweifelfsall könnten sie auch folgendes versuchen, hingehen brille aufsetzten und nicht damit gucken können.

denn einmal vorrausgesetzt ,man hat ihnen das angebot gemacht für 1000 euro eine brille zu fertigen, ist es nicht damit getan diese anzufertigen sondern ein bestandteil des vertrages ist das sie auch damit gucken können,
und da ja nun mal allseits bekannt ist das es bei gleitsichtgläsern immer wieder mal zu problemen kommen kann ist es auch in grenzen glaubwürdig
könnten sie dies nicht, hat der kollege das recht auf nachbesserung bzw sie auf minderung und wandlung

setzten sie die brille auf und kommen nicht damit zurecht sind sie auch nicht verpflichtet diese mitzunehmen und es zu probieren. sicherlich ist das keine gute lösung, und sicherlich nicht fair aber unter anbetracht der tatsache das das verhalten des kollegen ja auch nicht fair ist zumindest eine alternative.
und sollte die schlechtmache des kollegen im ort auch der wahrheit entsprechen, glaube ich nicht das er andererseits begeistert ist wenn sie anschliessen im freundes und bekanntenkreis erwähnen das sie mit seiner brille nicht gucken konnten

dennoch wäre es schön wenn man sich gemeinsam an einen tisch setzt und versucht das problem zu lösen denn sonnst folgt einer nickeligkeit nur die nächste und das kostet unabhängig vom geld beide seiten zeit und nerven.
und das ist es meist nicht wert

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Montag 14. Dezember 2009, 12:10
von Robin
<

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Montag 14. Dezember 2009, 12:34
von benkhoff
sollten Sie aber gut sehen und auch gut aussehen mit der Brille, wäre es besser die Brille in vernünftigen Raten abzuzahlen, als sich nun zu grämen und alles aus dem Ruder laufen zu lassen. Sie sind schließlich ursprünglich im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräften zu ihrem Optiker gegangen um sowieso eine neue Brille zu bestellen. Und für 1000 Euro bekommen Sie mit Sicherheit auch ein tolles Gestell mit den modernsten Gleitsichtgläsern.
Sich nun quer zu stellen und einfach woanders noch eine Brille zu bestellen, das bringt Ihnen gar nix, außer, daß Sie dann zwei Brillen bezahlen müssen. Dem Optiker sind auf jeden Fall Kosten entstanden (die Sie auf jeden Fall begleichen müssen plus einen Betrag für die Arbeitsleistung), und für die Refraktion kann er auch einen gewissen Betrag fordern. Rein rechtlich sind Sie also garnicht auf der "sicheren Seite", oder sind Sie unmündig, bzw. nicht geschäftsfähig/geistig erkrankt?
Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig als ca. 600 Euro für die Nichtabnahme oder den gesamten Betrag für die Abnahme der Brille zu zahlen. Auf deutsch: für nix 600 oder doch für die Brille 1000 zahlen, wie ursprünglich abgemacht. Wenn Sie diesen Betrag in Raten zahlen (darauf wird sich der Kollege bestimmt einlassen/muß er aber nicht) wäre das für Sie die beste Lösung.

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Montag 14. Dezember 2009, 13:02
von Oppicker
@benkhoff
Manchmal frage ich mich, in welcher Welt Sie leben. Aber darüber unterhalten wir uns noch im abgeschlossenen Bereich.

@truckerbraut
Das ist schon eine eigenartige Geschichte, das müssen Sie zugeben.
Ich habe eine Zeit lang jeden per Anwalt verfolgt, der seine bestellte Brille trotz Mahnungen und unendlicher Geduld nicht wenigstens ratenweise bezahlt hat.
Bis ich mir vom hiesigen Amtsgericht in einem ähnlichen Fall vorhalten lassen musste, dass ich
1) zulange mit Mahnungen gewartet hätte
2) die Versichertennummer, Status des Versicherten (all das, was auf der Versichertenkarte steht) von sonst wo her haben könnte. Man hat noch nicht einmal die Kenntnis dieser Daten als Beleg gelten lassen, dass der Kunde eine Brille bei mir bestellt habe.

Zum guten Schluss hatte ich nicht nur die Kosten der Brille an der Backe, sondern auch noch Anwalts- und Gerichtskosten.

Seither werden bei mir Brillenaufträge vom Kunden unterschrieben.

Wenn Sie eine Brille mündlich bestellt haben und lediglich keine Unterschrift geleistet haben, sollten Sie sich schämen, nun daherzukommen und so zu tun, als sei der Optiker ein geldgeiler Betrüger.
Wenn Sie aber die Brille nicht bestellt haben und es sich zutrug, wie Sie sagen, haben Sie nichts zu befürchten! Dann kann der Optiker hundertmal zum Anwalt rennen, er hat nichts gegen Sie in der Hand.

Wenn Sie die Brille ablehnen und dabei gut schlafen, wenden Sie sich an die Augenoptiker-Innung, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Ich denke, man wird Ihnen dort helfen können, ohne dass Kosten für Sie entstehen.

Übrigens: 1000 Euro muss keine Gleitsichtbrille kosten, selbst wenn sie 20 Dioptrien hätten.

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Montag 14. Dezember 2009, 13:12
von swoptik
Anmerkung am Rande:....eventuell sollte auch einmal die Optikerseite gehört werden da hier schnelle Urteile ohne komplette Sicht der Dinge getroffen werden..... da dies nicht der Fall sein wird ist wohl kaum eine Beurteilung möglich oder ?
Und unter uns: welcher Kollege bestellt nicht ganz einfache Gläser und investiert somit Zeit und Geld ohne ein eindeutiges Kaufsignal des Kunden ?

Re: Frage als Kundin zum Optiker Neue Brille !!

Verfasst: Montag 14. Dezember 2009, 13:19
von herrdelling
swoptik hat geschrieben:Anmerkung am Rande:....eventuell sollte auch einmal die Optikerseite gehört werden da hier schnelle Urteile ohne komplette Sicht der Dinge getroffen werden..... da dies nicht der Fall sein wird ist wohl kaum eine Beurteilung möglich oder ?
genauso sehe ich das allerdings auch!!