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Recht bei Reklamation defektes Brillengestell

Verfasst: Montag 24. August 2009, 19:52
von Chassy
Hallo,

ich habe eine Frage: Welche Rechte hat man als Kunde wenn ein Brillengestell defekt ist.
Defekt heißt in diesem Fall, dass die Farbe am Brillengestell bereits nach kürzester Zeit abgeht.
Das Gestell wurde bereits einmal komplett ausgetauscht und bereits nach wenigen Tagen war wieder deutlich Farbe abgeblättert. Die einzige vorgeschlagene Lösung ist: immer wieder das Gestell auszutauschen.

Kann man verlangen, eine neue Brille oder das Geld zurück zu bekommen?

Die Gläser aus dem defekten Gestell kann man nicht in ein anderes Gestell einbauen, oder?

Vielen Dank für eine Antwort.

Re: Recht bei Reklamation defektes Brillengestell

Verfasst: Montag 24. August 2009, 20:09
von Glaszauber
Hallo Chassy,

darf ich fragen, wie alt deine Brille ist?

Re: Recht bei Reklamation defektes Brillengestell

Verfasst: Dienstag 25. August 2009, 08:56
von benkhoff
hallo chassy,
die Lösung das Gestell immer wieder zu tauschen ist OK. Man kann u.U. auch die Gläser umschleifen (wenn die groß genug sind), was aber Probleme mit der Zentrierung geben kann/nicht muß.
zum rechtlichen: erstmal "darf" der Optiker die Fassung reparieren (zB neu lackieren) oder tauschen. "Geld zurück" ist, da die Brille ansonsten gut geworden ist, nicht drin. Irgendwann wird Ihnen Ihr Optiker sowieso vorschlagen die Gläser in eine event. qualitativ bessere Fassung umzuschleifen. Nebenbei: wieviel haben Sie denn in die Fassung investiert?

Re: Recht bei Reklamation defektes Brillengestell

Verfasst: Freitag 28. August 2009, 14:32
von Chassy
Vielen Dank für die Antworten.

Die Brille habe ich seit April.

Die Fassung hat ca. 100 Euro gekostet (ich weiß, das ist nicht teuer).

Re: Recht bei Reklamation defektes Brillengestell

Verfasst: Freitag 28. August 2009, 15:15
von Glaszauber
Also ich denke schon, dass eine Brillenfassung für € 100,- zur guten „Mittelklasse“ gehört. Eigentlich sind Farbfehler in diesem Preisbereich eher selten. Es kann natürlich immer mal sein, das man ein Montagsmodell erwischt. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, da die Fassung qualitativ nicht in Ordnung ist. Der Optiker sollte diese auf jedem Fall umtauschen. Wenn absehbar ist, dass es nach kurzer Zeit erneut passiert, sollte die Brille komplett gegen eine neue umgetauscht werden. Eventuell kann man die bestehenden Gläser sogar in das neue Modell umarbeiten. Falls die neue Fassung im gleichen Preisbereich liegt, kommt auch keine Zuzahlung auf dich zu.

Grüsse

Re: Recht bei Reklamation defektes Brillengestell

Verfasst: Freitag 28. August 2009, 20:57
von Oppicker
@benkhoff
die Lösung das Gestell immer wieder zu tauschen ist OK.
Das ist nicht richtig. Das BGB sieht nur eine zweimalige "Nacherfüllung" vor. Ist auch diese erfolglos, kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Und sogar Schadenersatz für aufgewandte Zeit, Fahrtkosten etc. Eine Nacherfüllung kann aber verweigert werden, wenn "die Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist". Wenn also jemand kommt - wie bei mir schon einmal geschehen - und will wegen einer an sich berechtigten Reklamation nicht nur das Fahrgeld für sich, sondern für die ganze Kinderschar miterstattet haben, kann man das ablehnen.
Allerdings kann der Optiker seinen Fassunglieferanten in Regress nehmen, wenn der einen solchen Schrott liefert.

Re: Recht bei Reklamation defektes Brillengestell

Verfasst: Samstag 29. August 2009, 11:39
von benkhoff
gut, dann halt zweimal. wie auch immer, manchmal ist sogar eine Neu-Lackierung bei einer darauf spezialisierten Firma besser (und haltbarer) als die Lackierungen des Herstellers und ein nochmaliger Umtausch daher sinnlos. Eine Fassung für rund 100.- ist nämlich wirklich kein "Billig"-Gestell und sollte doch ordentlich verarbeitet sein und einige Jahre halten!

Re: Recht bei Reklamation defektes Brillengestell

Verfasst: Samstag 29. August 2009, 11:47
von vidi
Einige Hersteller bieten im wiederholten Reklamationsfall auch schon von sich aus eine Schutzlackierung an.