Gewährleistung bei randloser Brille
Verfasst: Donnerstag 28. April 2005, 11:56
Hallo, ich habe mir bei einem kleinen Optiker eine randlose Brille mit Kunststoffgläsern anfertigen lassen.
Beim Abholen der Brille stellte ich fest, dass beide Gläser im Bereich der Bohrlöcher kleine oberflächliche Kratzer aufweisen. Des Weiteren waren bei einem Glas "Spannungsrisse" (kleine übereinanderliegende Risse im Glas selber, die das Glas als diffus erscheinen lassen) zu erkennen. Der Optiker hat mit Widerwillen einen Austausch der Gläser zugesagt schon mit der Anmerkung, dass mich die Kratzer im Sichtbereich nicht stören könnten. Als ich nun die Brille wieder abholte, war ein Glas in Ordnung und das zweite Glas wies (an einer anderen Stelle) wieder Spannungsrisse auf. Der Optiker wies mich lautstark darauf hin, dass die Kratzer lachhaft seien und diese eigentlich keinen Mangel darstellen würden bzw. sich nicht vermeiden lassen (Handarbeit! Die Fassung und die Gläser werden unter Druck zusammengefügt!).
Er würde jetzt noch einmal ein Glas fertigen und dies seinem Gutachter vorlegen. Wenn dieser keinen Mangel feststellen würde, müsse ich das akzeptieren.
Als ich dem Optiker anbot, vom Vertrag zurückzutreten, teilte er mir lautstark mit, dass das bei diesen (rezeptpflichtigen, Hinweis: Ich bin privat versichert) Leistungen nicht möglich sei.
Nun meine Fragen:
Ist es wirklich so, das bei der Fertigung von randlosen Brillen entsprechende Risse im Glas nicht vermeidbar sind und daher nicht als Mangel reklamiert werden können? Einen Hinweis darauf habe ich nicht erhalten und die Probemodelle waren alle einwandfrei!
Ist eine Wandlung des Vertrages bei wiederholter nicht erfolgreicher Nachbesserung bei solchen Leistungen tatsächlich nicht möglich?
Für weitere Informationen wäre ich sehr dankbar.
Beim Abholen der Brille stellte ich fest, dass beide Gläser im Bereich der Bohrlöcher kleine oberflächliche Kratzer aufweisen. Des Weiteren waren bei einem Glas "Spannungsrisse" (kleine übereinanderliegende Risse im Glas selber, die das Glas als diffus erscheinen lassen) zu erkennen. Der Optiker hat mit Widerwillen einen Austausch der Gläser zugesagt schon mit der Anmerkung, dass mich die Kratzer im Sichtbereich nicht stören könnten. Als ich nun die Brille wieder abholte, war ein Glas in Ordnung und das zweite Glas wies (an einer anderen Stelle) wieder Spannungsrisse auf. Der Optiker wies mich lautstark darauf hin, dass die Kratzer lachhaft seien und diese eigentlich keinen Mangel darstellen würden bzw. sich nicht vermeiden lassen (Handarbeit! Die Fassung und die Gläser werden unter Druck zusammengefügt!).
Er würde jetzt noch einmal ein Glas fertigen und dies seinem Gutachter vorlegen. Wenn dieser keinen Mangel feststellen würde, müsse ich das akzeptieren.
Als ich dem Optiker anbot, vom Vertrag zurückzutreten, teilte er mir lautstark mit, dass das bei diesen (rezeptpflichtigen, Hinweis: Ich bin privat versichert) Leistungen nicht möglich sei.
Nun meine Fragen:
Ist es wirklich so, das bei der Fertigung von randlosen Brillen entsprechende Risse im Glas nicht vermeidbar sind und daher nicht als Mangel reklamiert werden können? Einen Hinweis darauf habe ich nicht erhalten und die Probemodelle waren alle einwandfrei!
Ist eine Wandlung des Vertrages bei wiederholter nicht erfolgreicher Nachbesserung bei solchen Leistungen tatsächlich nicht möglich?
Für weitere Informationen wäre ich sehr dankbar.