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Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 07:45
von ete83
Hallo,
Ich habe eine Frage, mein Augenarzt hat mir eine Verordnung mit Dioptrien verschrieben und der Anmerkung das diese noch mal vom Optiker überprüft und angepasst werden muss. Die Werte vom Optiker sind abweichend und dieser verlangt nun ein neues Rezept mit seinem Werten. Ist dies wirklich notwendig, da ich einen Anfahrtsweg von 60km mit dem Zug habe. Ich finde dazu nirgendwo eine aussagekräftige Information.
Ich wäre um einen Hinweis sehr dankbar.
Viele Grüße
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 08:18
von Robin
welche Werte wurden denn jeweils gemessen?
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 09:29
von Onkel Bob
Ist denn eine Verodnung/Rezept vom Augenarzt ZWINGEND notwendig?
fragt sich
Onkel Bob
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 09:55
von ete83
Robin hat geschrieben: ↑Freitag 7. August 2026, 08:18
welche Werte wurden denn jeweils gemessen?
Die einzige Abweichung ist 0,75 Dioptrien auf einem Auge (-11 vs -10.25). Der Rest ist identisch.
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 09:56
von ete83
Onkel Bob hat geschrieben: ↑Freitag 7. August 2026, 09:29
Ist denn eine Verodnung/Rezept vom Augenarzt
ZWINGEND notwendig?
fragt sich
Onkel Bob
Naja, es wäre schon nett wenn die Kasse das übernehmen würde (-11 Dioptrien). Die Brille ist schon in Auftrag aber ich überbelege es wieder privat zu bezahlen da die Zugfahrt auch um 80€ kostet.
Ich verstehe halt die Aussage vom Optiker nicht so ganz, da auf dem Rezept ja extra steht das eine Anpassung erfolgen soll, was sicher mit anderen Werten daherkommt.
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 13:33
von Robin
ist das Rezept auch ein richtiges "Kassenrezept" oder nur eine privates? Die Stärkendifferenz ist eigentlich kein Problem. Welche Krankenkasse ist es denn?
Evtl ließe sich das mit dem Arzt ja auch per Telefon/Mail oder Fax erledigen?
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 14:29
von ete83
Kassenrezept, DAK. Ja das versuche ich seit Tagen aber leider erreiche ich niemanden.
Trotzdem erstmal vielen Dank hier. Ich werde noch mal mit dem Optiker sprechen…
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 14:55
von Onkel Bob
ete83 hat geschrieben: ↑Freitag 7. August 2026, 09:56
Naja, es wäre schon nett wenn die Kasse das übernehmen würde (-11 Dioptrien)....
Naja -
DAS konnte ich nicht wissen/vermuten/annehmen...und ja - sowas kommt auch bei uns hier im äußersten Westen schon mal vor.
In der Regel maile ich dem entsprechenden Augenarzt was sein Patient/mein Kunde benötigt und es wird mir zügig zurückgemailt.
Auf Bahnfahrten hätte ich auch keinen Bock
Trotzdem gutes Gelingen wünscht
Onkel Bob
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 19:50
von ronja
Ich habe das noch nie gebraucht, selbst bei Abweichungen nicht.
Das wurde bei der KK eingereicht vom Optiker und gut war's. Hatte vor kurzem auch eine Abweichung, war aber überhaupt kein Thema.
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 20:38
von ete83
Danke für den Hinweis ich finde das auch mehr als fragwürdig…
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Freitag 7. August 2026, 21:58
von Karoshi
naja der Optiker darf ja nur mit der Kasse abrechnen, was tatsächlich geliefert wurde. Der Kollege will halt alles korrekt machen.
Dennoch gibt es Festbeträge von den Kassen mit Stärken von bis, wo sich am gezahlten Betrag eh nix ändert. Wo kein Schaden, da kein Problem könnte man meinen.
Kann man jetzt so sehen oder so.
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Samstag 8. August 2026, 08:49
von Robin
na ja, bei den meisten Verträgen ist der Augenoptiker ja sogar zur Überprüfung verpflichtet! Dann brauchen Änderungen nur auf dem Rezept vermerkt werden und das kann dann abgerrechnet werden.
Außerdem ist natürlich die Frage, ob bereits ein Rezept nach der aktuellen Rechtslage abgerechnet wurde - dann reicht sowieso schon ein Berechtigungsschein des Augenoptikers.
Re: Brillenverordnung Dioptrien Abweichung
Verfasst: Samstag 8. August 2026, 21:08
von Lutz
a) War da nicht was, daß eine Verordnung mit dem Vermerk "Bitte um Überprüfung" oder "Refraktionsvorschlag" keine rechtsgültige Verordnung ist (weil mit der Infragestellung der Werte eigentlich tatsächlich nichts konkret/verbindlich verordnet wurde)? Und wenn das dann von der Abrechnungsprüfstelle wieder zurückkommt, geht erst recht das Diskutieren los, weil dann ein neues Quartal ist, und dann muß der Versicherte wieder mit seiner Karte los usw...
b) Wenn telefonischer Kontakt nicht klappt, kann man noch einen Brief schreiben - hat bei uns neulich funktioniert, als eine Praxis ums Verrecken nicht erreichbar war. Kostet auch nur 95ct und nicht 80,-€...
