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Brillenfassung beim Optiker beschädigt – was kann ich tun?

Verfasst: Montag 22. September 2025, 23:19
von etranger
Hallo zusammen,

ich habe bei einem Optiker neue Gläser bestellt, die in die Fassung (komplett neue Fassung) meiner Tochter eingesetzt wurden. Am Tag der Montage hat ein Mitarbeiter die Fassung beschädigt – die Lackierung ist abgeplatzt. Meine Tochter ist echt traurig.

Der Optiker bietet eine Reparatur an, die 2–5 Wochen dauern würde, weil sie die Fassung dafür einschicken müssen (nach Ausland). Die Fassung kann jedoch noch neu bestellt werden (aber nicht bei dem Optiker).

Meine Frage: Was kann ich in diesem Fall machen?

- Muss ich die Reparatur akzeptieren?
- Kann ich stattdessen eine neue Fassung verlangen?
- Gibt es Fristen oder rechtliche Grundlagen, die ich kennen sollte?

Ich freue mich über Tipps oder Erfahrungen aus ähnlichen Fällen.

Vielen Dank!

Re: Brillenfassung beim Optiker beschädigt – was kann ich tun?

Verfasst: Dienstag 23. September 2025, 16:39
von Lutz
Vorab: Wenn die Farbe "abplatzt", muß das nicht unbedingt auf einen unfähigen Optiker hindeuten. Es kann einfach auch eine schlechte Produktqualität vorliegen (selber schon erlebt: beim Herausdrücken der Hersteller-Stützscheiben kam gleich die Lackierung mit...).

Zum Thema:
Wenn der Kollege anbietet, die Fassung einzuschicken, und wenn das dann ins Ausland geht, dann würde ich fast vermuten, daß die Fassung zum Hersteller geschickt wird. Und wenn die Fassung ansonsten auch noch lieferbar wäre, könnte ich mir durchaus vorstellen, daß der Hersteller die Fassung nicht neu lackiert, sondern austauscht. Wäre mal interessant zu wissen, um was für eine Fassung es überhaupt geht.

Wenn die Fassung tatsächlich nicht zum Hersteller geschickt wird, dann frage ich mich leise, warum ins Ausland. Es gibt auch in Deutschland sehr gute Reparaturfirmen, die Fassungen "wie neu" lackieren können. Wenn tatsächlich die Qualität des Originals ein Problem war, ist die "reparierte" Fassung am Ende vielleicht qualitativ sogar besser als die neue...

Grundsätzlich:
Wenn jemand irgendwo eine Fassung kauft und sie dann woanders verglast haben möchte, dann ist er darauf angewiesen, daß sich ein Optiker findet, der bereit ist, die Sache in die Hand zu nehmen. Wenn der wiederum allerdings damit rechnen muß, daß er am Ende einen Rechtsstreit am Hals hat, wenn irgendetwas trotz sorgfältigen Vorgehens schiefgeht, dann werden sich immer weniger Optiker dazu bereitfinden. Insofern wäre es vielleicht fair, wenn die Bemühungen des Kollegen, das Malheur zu beheben, zumindest mit einer gewissen positiven Grundstimmung aufgenommen würden, vorausgesetzt natürlich, das Ergebnis ist kein wildes Gepfusche.

Wenn etwas dabei herauskommt, daß objektiv/subjektiv inakzeptabel ist, kann man ja immer noch darüber verhandeln, ob die Fassung auf irgendeinem Wege neu beschafft werden kann.

Bei konkreten juristischen Bewertungen halte ich mich mal vornehm zurück; a) wegen mangelnden juristischen Wissens, und b) weil wir nicht wissen, ob/wie vorher über Risiken beim Verglasen neuer Fremdfassungen gesprochen wurde.