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Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Samstag 18. November 2023, 23:53
von Rickysfrauchen
Hallo liebe Forum Mitglieder !
Ich habe eine Frage zu einem Schadensfall bezüglich des Umschleifens von aktuellen Gläsern von einer Metallbrille in eine randlose Brille.

Ich wartete 5 Wochen auf die Fertigstellung des o.g. Auftrages. Zugesichert wurden mir bei Auftragsannahme eine Bearbeitungzeit von ca. 2 Wochen. So weit so gut...
Als ich in der fünften Woche immer noch keine Nachricht erhielt, rief ich in der Filiale des Optikers an.
Mir wurde mitgeteilt, dass sich die Brillen jetzt wieder in der Filiale befänden.( Die Werkstatt ist ausgelagert)
Es sei "etwas schief gelaufen"
Näheres wüsste die Filialleiterin.
Ich ging am folgenden Tag in die Filiale, um die Sachlage zu klären.

Es stellte sich heraus, dass sich in der randlosen Brille immer noch ( oder schon wieder) die ursprünglichen Gläser befanden. . Die Arbeitsplatzgläser aus der Metallbrille seien verschliffen worden und lägen separat.
Es handelt sich bei diesen Gläsern jedoch nicht um meine Abgegebenen, die ursprünglich in der Metallfassung waren. Die ermittelten Werte weichen erheblich von meinen ab. Das wollte die Filialleitung nicht glauben. Ich hatte leider keinen Brillepass parat.
Den könnte ich natürlich nachreichen.

Davon unabhängig verlief das Gespräch folgender Weise:

Einen kostenlosen Ersatz lehnte die Dame ab, mit der Begründung, daß Risiko beim Umarbeiten läge beim Kunden. Ich wurde bei der Auftragsannahme nicht darauf hingewiesen. Das Verschleifen von neuwertigen Gläsern ist aus meiner Sicht ein fehlerhaftes Verhalten der Werkstatt und resultiert nicht aus einem Mangel/Materialschwäche der Brille oder den Gläsern (Bruch). Die beiden Brillengestelle kamen unbeschädigt zurück.

Mir wurde stattdessen ein Rabatt in Form einer Kostenübernahme eines Glases bei einem Neukauf angeboten. Es handelt sich bei den von mir in Auftrag gegebenen Arbeitsplatzgläser um Komfortgläser.

Die Kosten für die Umarbeitung sollten sich auf ca. 30 Euro belaufen. Stattdessen zusätzliche Kosten in einer mehrfach dreistelligen Höhe für einen nicht von mir verursachten Schaden zu bezahlen, halte ich für inakzeptabel.

Wie sieht die Geschäftspraktik in so einem Fall aus?

Habe ich ein Recht auf einen adäquaten Schadensersatz?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Herzlichen Dank und viele Grüße aus Hamburg.
Rickysfrauchen

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Sonntag 19. November 2023, 12:57
von Lutz
Bei uns wäre das so, daß wir für neue Gläser sorgen, wenn wir die Gläser des Kunden zerstören. Die Preise für das Umarbeiten richten sich nach Fassungs- und Glasart; je höher das Kostenrisiko bei Bruch, desto höher der Preis für das Umarbeiten.

-> BGB, Werkvertrag:

§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


Ein Verweis auf evtl. vorhandene AGB ist nach meinem Kenntnisstand auch nicht zulässig (im Verhältnis zu Verbrauchern), wenn die Regelungen der AGB denen des BGB widersprechen. Möglicherweise wäre sogar ein explizit vereinbarter Haftungssausschluß rechtlich nicht möglich, aber da müßte man mal einen Juristen fragen...

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Sonntag 19. November 2023, 16:07
von Rickysfrauchen
Lieber Lutz!

Vielen Dank für die informative und hilfreiche Antwort!

Ich werde mit dieser Information und meinen aktuellen Werten wieder zur Filiale gehen.
Ausserdem habe ich einen Brief an die Geschäftsleitung der Optikerkette geschickt, in dem ich den Sachverhalt so geschildert habe, wie ich es hier schrieb.

Ich habe im Netz bei Verbraucherportalen gelesen, dass es vorkommen kann, dass diese Optikerkette bei Konflikten nicht auf Briefe und Beschwerden reagiert.
Aus diesem Grund nehme ich das Schreiben auch mit in Filiale.

Ich berichte gerne, wie sich die Lage weiterentwickelt.
Liebe Grüße Sabine (Rickysfrauchen)

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Sonntag 19. November 2023, 19:55
von Lutz
sorry, gerade einen Fehler entdeckt (und korrigiert):

"Ein Verweis auf evtl. vorhandene AGB ist nach meinem Kenntnisstand auch nicht zulässig (im Verhältnis zu Verbrauchern)..."

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Sonntag 19. November 2023, 21:35
von optikgutachter
Was vereinbart und besprochen wurde wissen wir nicht.
Wir haben die Aussage der einen Partei, der anderen Partei
muss vorher ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt werden. Die Aufgabe für einen Juristen. Das ist sein Job.

Es handelt sich übrigens nicht um eine Neuanfertigung,
sondern um die Weiterverarbeitung eines gebrauchten Produktes.
Hier können andere Regeln gelten, weil versteckte Fehler bzw.
Sonstiges erst bei der Bearbeitung offen zutage treten können.

Fazit:
Die eigentliche/n Frage/n werden nur in Kenntnis aller Gegebenheiten durch einen Juristen beantwortet werden können.

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Sonntag 19. November 2023, 23:34
von Rickysfrauchen
Es ist richtig, dass in diesem Forum nur eine Sicht der Dinge geschrieben wird.

Für mich ist es jedoch eindeutig, dass es sich bei den aus der Werkstatt zurück geschickten Gläsern nicht um meine handeln kann.

Die in der Filiale ermittelten Werte dieser Gläser weichen komplett von meinen ab, die sich in der Metallbrille befanden.
Die zurück geschickten Gläser waren nicht defekt und hätten theoretisch noch in eine kleinere Fassung eingearbeitet werden können.
Diese Möglichkeit bot mir die Filialleiterin auch an.
Da es nicht meine Gläser sind, nützt mir das nichts.
Ausserdem wollte ich eine randlose Brille.

Warum soll ich eine Brille zum Umarbeiten in Auftrag geben, durch die ich nicht sehen kann?

Die Metallbrille hatte ich erst im Juni diesen Jahres von einem anderen Optiker während eines Urlaubs anfertigen lassen. Die Rechnung mit den Werten kann ich als "Beweis" bringen.
Das Gestell war mir jedoch zu schwer.
Deshalb habe ich mich entschlossen, eine selten getragene, randlose Brille (Einstärkengläser) mit veralteten Werten umarbeiten zu lassen.

Die Filialleiterin zeigte mir den Reparaturauftrag der Werkstatt. Auf dem stand nur handschriftlich vermerkt: "Gläser verschliffen " .
Was ist aus meinen Gläsern geworden und warum hat die Werkstatt andere Gläser beigelegt und offensichtlich so geschliffen, dass sie in die Metallfassung passen?

Dieser Frage werde ich nachgehen.

" Verschliffen" hört sich für mich nicht nach Materialfehler an. Es sind beide Brillen und die Gläser (wenn auch nicht meine ) unversehrt in die Filiale geschickt worden. Wo liegt da ein Materialfehler vor, wenn sogar eine Weiterverarbeitung möglich ist?

Warum muss ich auf einen offensichtlichen "Kunstfehler" und den Verlust meines Glases seitens der Werkstatt sitzen bleiben? Immerhin sind Komfort Arbeitsgläser nicht gerade günstig.

Ich berichte weiter, wenn ich mehr weiß....

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Montag 20. November 2023, 00:29
von Lutz
Irgendwo habe ich da noch ein Verständnisproblem:

1. Die Gläser aus der Metallbrille, die eigentlich in die randlose Brille eingearbeitet werden sollten, wurden in der Werstatt "verschliffen" - das hört sich für mich so an, als habe man sie so bearbeitet, daß sie dafür nicht mehr geeignet waren (zu klein geschliffen, beim Bohren zerbrochen, Achse verdreht oder sonstwas - "schiefgelaufen" halt). Wo sind diese Gläser denn jetzt?

2. Wenn sie in der Werkstatt quasi zerstört wurden, wieso liegen sie dann unmontiert dabei und passen trotzdem in die Metallbrille? Wenn sie bearbeitet worden wären, würden sie nicht mehr passen - da widerspricht sich der Optiker bzw. seine Werkstatt doch schon selber, oder verstehe ich das falsch?

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Montag 20. November 2023, 10:01
von Rickysfrauchen
Ja, Lutz- dss ist vollkommen korrekt.
Ein Wiederspruch in sich ...
Das ist mir beim hin- und her gar nicht aufgefallen.
Danke. Eine gute Frage, die ich der Filiale stellen werde. Wahrscheinlich haben sie dort die Gläser schon entsorgt
.
Die Filialleiterin wird sich wohl noch daran erinnern, wie sie zum Beweis, das es meine Gläser seien, sie in die Metallfassung "eingeknipst" hat.

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Donnerstag 23. November 2023, 18:56
von yyz
Zur allgemeinen Erheiterung könntest Du ja mal schreiben, welche Optikerkette das war. 30,- fürs Einarbeiten in eine Randlose ist schon sehr billig. Dafür kann man kaum kostendeckend arbeiten. Naheliegend, daß man jegliches Risiko auf den Kunden abwälzen will. Man könnte bösartig unterstellen, daß dieser Ablauf schon so vorgesehen war.

Das komplette Risiko, alte Gläser umzuarbeiten, zu übernehmen, ist aber auch etwas mutig. Ist immer schwer einzuschätzen, wie sich altes Material beim Bearbeiten verhält. Für Schichtablösungen kann man z.B. kaum garantieren. Auch Mineralglas kann u.U. heikel sein. 1,5er Gläser in eine Randlose ist ein Grenzfall - kommt auf die Fassung an und darüber sollte man vorher sprechen. Aber die Aussage "verschliffen" deutet eigentlich klar auf ein Verschulden des Anbieters hin und dafür sollte er auch geradestehen. Erst recht, wenn Deine Gläser verschwunden sind. :-) Die zurückzugeben wäre ja das Mindeste.

Also nicht lockerlassen und beim nächsten Mal den Anbieter meiden.

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Freitag 24. November 2023, 12:28
von GodEmperor
yyz hat geschrieben:Zur allgemeinen Erheiterung könntest Du ja mal schreiben, welche Optikerkette das war.
Ortsangabe und Preis lassen nur auf jemanden mit "B..." schließen... Mal sehen, ob ich richtig liege.

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Freitag 24. November 2023, 18:25
von Lutz
yyz hat geschrieben:Das komplette Risiko, alte Gläser umzuarbeiten, zu übernehmen, ist aber auch etwas mutig.
No risk, no fun. 8)

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Freitag 24. November 2023, 20:52
von Snipera
Etwas unsachliches zum Beitrag:

Wie heisst es beim Umschleifen? Mut zur Lücke
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Freitag 24. November 2023, 23:21
von Lutz
:lol:

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Samstag 25. November 2023, 19:40
von Rickysfrauchen
Um den Fall zu beenden:

Ich habe nochmals mit der Filialleiterin telefoniert.
Sie war nicht davon abzubringen, dass die zurück geschickten Gläser, die aus der Metallbrille seien.

Mir war das allmählich zu blöd.

Am Freitag war ich mit der randlosen Brille bei einem traditionellen "Einzel Optiker". Ich hatte eine andere aktuelle Brille mit, die er ohne Probleme innerhalb von 3 Stunden in die randlose Titan Brille ( die Flexible, ohne Scharniere) umschiff. Kosten 40 Euro.

Geht doch...

Wäre ich bloß gleich zu ihm gegangen anstatt zu Optiker
B.

"Optiker B. hat die Brillen versaut ".
Wer kennt noch den alten Werbespot? :lol:

Re: Schadensersatz beim Gläser Umschleifen

Verfasst: Sonntag 26. November 2023, 10:36
von GodEmperor
yyz hat geschrieben:Zur allgemeinen Erheiterung könntest Du ja mal schreiben, welche Optikerkette das war.
GodEmperor hat geschrieben:Ortsangabe und Preis lassen nur auf jemanden mit "B..." schließen... Mal sehen, ob ich richtig liege.
Rickysfrauchen hat geschrieben:[...]Optiker B. [...]"Optiker B. hat die Brillen versaut ".
Wer kennt noch den alten Werbespot? :lol:
:mrgreen: