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Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Dienstag 8. August 2023, 19:15
von Barny
In meiner Kreisstadt hat der Optiker, bei dem ich Linsen und Brillen bezogen habe und wo ich mich gut aufgehoben fühlte, sein Geschäft geschlossen.
Um korrekt zu sein: Er ist leider sehr früh und wohl unerwartet gestorben, und die Tochter hatte wohl kein Interesse, die beiden Filialen weiter zu betreiben oder betreiben zu lassen.
Jetzt gibt es in dieser Stadt eine Filiale einer Optikerkette (Rottler), nicht im gleichen Ladengeschäft, das nun andere Waren anbietet, sondern nur ein Stück weiter. Ic hatte schon positive Rezessionen zu dieser Filiale gelesen, von Kunden, die vorher Kunden des verstorbenen Optikers waren, und mich gewundert, dass diese Rottler-Filiale wohl direkter Nachfolger ist.
Gestern war ich nun dort, da ich neue Linsen und Lesebrille brauche, und war auch positiv überrascht. Freundliches Personal und die zuständige Optikerin, bei der ich nun morgen einen Termin habe, machte einen ruhigen und versierten Eindruck.
So weit alles bestens.

Was mich eben nur wunderte: man hatte die Daten der Kunden des verstorbenen Optikers, entsprechend auch meine.
Das ist zwar bequem - aber ist das rechtens?

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Dienstag 8. August 2023, 20:14
von Barny
Frage gleich dazu:
Sind die Kundendaten einer Filiale auch in allen anderen Filialen abrufbar?

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Dienstag 8. August 2023, 21:53
von Karoshi
Wir machen hier keine Rechtsberatung, aber Gesundheitsdaten, dazu gehört ein Großteil deiner Optikerkartei, sind durchaus persönlich.
Wenn du die Datenweitergabe nicht per Opt-in, also aktiv, erlaubt hast, dann ist die DSGVO da recht klar.
Da würde sich sicherlich jemand aus der Anwaltschaft finden der da ein Fässchen aufmachen wollen würde. Zumal für deine Daten durchaus Geld geflossen sein dürfte.
Muss man entscheiden, ob man das will.
Auf Löschung deiner Daten kannst du mWn immer bestehen, solange keine steuerlichen Aufbewahrungsfristen betroffen sind.

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Dienstag 8. August 2023, 22:44
von Lutz
Kommt aber auch darauf an, wie die Rechtsformen der beteiligten Unternehmen aussehen bzw. aussahen; theoretisch wäre denkbar, daß das Unternehmen, dessen Ladengeschäfte nicht mehr existieren, rechtlich trotzdem noch existiert oder mit dem "übernehmenden" Unternehmen verschmolzen wurde.

Google spuckt zahlreiche Fundstellen zu dem Thema aus, z.B. diese:
https://www.activemind.de/magazin/daten ... ndendaten/
https://www.anwaltskanzlei-online.de/20 ... hmenskauf/

Demnach gibt es auf jeden Fall Möglichkeiten, Kundendaten rechtlich einwandfrei weiterzugeben - bei Gesundheitsdaten aber wohl nicht ohne Einwilligung (die aber anscheinend auch aus einem nicht erfolgten Widerspruch bestehen kann) des betroffenen Kunden.

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Mittwoch 9. August 2023, 09:11
von Robin
darüber hinaus ist ja auch die Frage, wie im Bedarfsfall jemand (Kunde oder neuer Optiker) an die Daten gelangen kann wenn diese von den Erben aufgehoben werden aber häufig nicht klar sein dürfte, wie diese erreichbar sind.

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Mittwoch 9. August 2023, 20:06
von Barny
Heute morgen also dagewesen.
Daten vom Betrieb des verstorbenen Optikers übernommen, sei rechtmässig. Herausgeben oder verarbeiten dürften sie sie allerdings ohne Zustimmung (schriftlich) des Patienten nicht.
Auf meine Frage, ob meine Daten nach Eingabe in deren System in jeder Filiale zugänglich seien: ein klares JA.
Habe dann gleich gesagt, dass ich das auf gar keinen Fall will, woraufhin dann erstmal mit dem Hinseis, den zuständigen Datenschutzbeauftragten zu kontaktieren, handschriftlich festgehalten wurde.
Am Nachmittag dann ein Anruf. Kontaktlinsen könne man mir bestellen, kein Problem. Daten weiterhin nur handschriftlich. Bei der Lesebrille ginge das nicht - da müsse man nochmal drüber reden.
Aber eigentlich dürfe er mich nicht einmal kontaktieren bzw. anrufen, da ja keine Zustimmung von mir zur Datenverarbeitung vorliegt.
Also frage ich dann von selber danach, ob die Linsen eingetroffen sind :-)
Mal sehen, wie das dann mit der Brille läuft.

Dass Daten eines Kunden bei sämtlichen Filialen von jedermann einsehbar sind, halte ich für untragbar.
Auch wenn hier wahrscheinlich wieder Kommentare wie "Verschwörungstheoretiker" oder "Aluhut" folgen.
Aber vor wenigen Jahren haben ich und einige weitere Helfer für die Klage eines Datenfachmanns (des wohl in dieser Angelegenheit kompetentesten Fachmanns hierzulande) gegen die elektronische Gesundheitskarte Dokumente und Beweismaterial ausgedruckt und selber etliches davon durchgelesen.
Das könnte ich nur jedem empfehlen, dürfte ich es denn veröffentlichen...

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Mittwoch 9. August 2023, 21:13
von Lutz
Du willst offensichtlich Kunde bei der "neuen" Firma bleiben, willst aber nicht, daß Deine bisherigen Daten dort verwendet werden (was ja eigentlich ein Vorteil für Dich wäre). Der Datenverarbeitung widersprechen willst Du aber nicht, und löschen lassen willst Du die Daten anscheinend auch nicht.

Du willst dort Linsen und eine Brille kaufen, gibst aber nicht die Einwilligung, Dich deswegen anzurufen, wohl aber, um über Datenschutz zu sprechen.

Versteh' ich nicht.

Zweitens sollte Dir bewußt sein, daß auch in einem Einzelunternehmen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur eine einzige Person autorisiert ist, Kundendaten einzusehen oder zu verarbeiten. Wieso sollte es einen Unterschied machen, ob diese verschiedenen Personen in einem gemeinsamen oder mehreren verschiedenen Räumen sitzen, oder ob sich die Personen in verschiedenen Gebäuden befinden?

Und wo jetzt das Problem mit der Brille sein soll, ist mir auch nicht klargeworden...

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Donnerstag 10. August 2023, 08:43
von Onkel Bob
also ich glaube 'sowas' gibbet nur hier in unserem land... :? ...und ich bemerke weiterhin das man(n) mich auch noch bisweilen sprachlos bekommt... :| ...glaube ich werde doch so langsam alt und grantig... :roll:

sorry fürs off-topic und wünsche dennoch dem fred-ersteller allet jute und eine glückliche hand bei seinem weiteren kontakten mit der deutschen augenoptik

sagt
onkel x - mein name tut hier nix zur sache...wegen datenschutz und so...

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Donnerstag 10. August 2023, 09:55
von ronja
Lutz hat geschrieben:Du willst offensichtlich Kunde bei der "neuen" Firma bleiben, willst aber nicht, daß Deine bisherigen Daten dort verwendet werden (was ja eigentlich ein Vorteil für Dich wäre). Der Datenverarbeitung widersprechen willst Du aber nicht, und löschen lassen willst Du die Daten anscheinend auch nicht.

Du willst dort Linsen und eine Brille kaufen, gibst aber nicht die Einwilligung, Dich deswegen anzurufen, wohl aber, um über Datenschutz zu sprechen.

Versteh' ich nicht.

Zweitens sollte Dir bewußt sein, daß auch in einem Einzelunternehmen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur eine einzige Person autorisiert ist, Kundendaten einzusehen oder zu verarbeiten. Wieso sollte es einen Unterschied machen, ob diese verschiedenen Personen in einem gemeinsamen oder mehreren verschiedenen Räumen sitzen, oder ob sich die Personen in verschiedenen Gebäuden befinden?

Und wo jetzt das Problem mit der Brille sein soll, ist mir auch nicht klargeworden...
Verstehe ich auch nicht :roll:

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Donnerstag 10. August 2023, 13:30
von Barny
Lutz hat geschrieben:Du willst offensichtlich Kunde bei der "neuen" Firma bleiben
Weiss ich nicht. Ausschlaggebend für das Aufsuchen waren positive Rezessionen im Netz und die Vermutung, dass Personal vom verstorbenden Optiker übernommen wurde, was wohl auch der Fall ist.
Lutz hat geschrieben: willst aber nicht, daß Deine bisherigen Daten dort verwendet werden
Genau.
Lutz hat geschrieben: was ja eigentlich ein Vorteil für Dich wäre
Inwiefern? Bisherige Werte und Linsentypen stehen auf den alten Rechnungen aufgeführt, und für Neues wird eh aktuell gemessen.
Lutz hat geschrieben:Der Datenverarbeitung widersprechen willst Du aber nicht
Doch. Genau das für die übernommenen Daten, und aktuelle, neue Daten haben gefälligst die Filiale nicht zu verlassen.
Lutz hat geschrieben: und löschen lassen willst Du die Daten anscheinend auch nicht
Doch. Nämlich die übernommenen Daten.
Lutz hat geschrieben: Du willst dort Linsen und eine Brille kaufen, gibst aber nicht die Einwilligung, Dich deswegen anzurufen
Falsch. Ich habe nicht die Einwilligung gegeben, die übernommenen Daten zu verarbeiten und die neuen Daten außerhalb dieser Filiale weiterzureichen, und mir ist dann am Telefon gesagt worden, ohne diese Einwilligung dürfe ich eigentlich nichtmal angerufen werden. Verstehe ich auch nicht, denn neue Daten in dieser Filiale müssen schließlich auch verarbeitet werden können, und dem habe ich nicht widersprochen
Lutz hat geschrieben: wohl aber, um über Datenschutz zu sprechen
??
Lutz hat geschrieben: Versteh' ich nicht
Schon gemerkt :wink:
Lutz hat geschrieben: Zweitens sollte Dir bewußt sein, daß auch in einem Einzelunternehmen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur eine einzige Person autorisiert ist, Kundendaten einzusehen oder zu verarbeiten. Wieso sollte es einen Unterschied machen, ob diese verschiedenen Personen in einem gemeinsamen oder mehreren verschiedenen Räumen sitzen, oder ob sich die Personen in verschiedenen Gebäuden befinden?
Das ist ein Riesenunterschied, ob eine überschaubar kleine Anzahl Personen Einblick haben oder unzählige Personen bundesweit.
Lutz hat geschrieben: Und wo jetzt das Problem mit der Brille sein soll, ist mir auch nicht klargeworden...
[/quote]
Wieso jetzt Linsen beschaffbar sind, aber keine Brille - habe ich auch nicht verstanden. Wird dann noch geklärt.

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Donnerstag 10. August 2023, 14:30
von Karoshi
Lass doch einfach alles löschen und werde "Neukunde" (oder auch nicht).
Wenn es eine zentrale Datenbank für alle Filialen gibt und man deine Daten nicht für Verbreitung sperren kann, dann lass es halt.

Und das mit dem nicht anrufen dürfen ist Käse. Besteht berechtigtes Interesse (im Sinne von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten), kann man immer anrufen.

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Donnerstag 10. August 2023, 14:46
von Barny
Genau. Danke.
Ersteres scheint nicht gewollt zu sein oder nicht machbar - da bleibt nur zweites.

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Donnerstag 10. August 2023, 16:51
von Lutz
-- Gelöscht wegen "wurde schon geschrieben"... --

Re: Kundendaten nach Schließung weitergeben - rechtens?

Verfasst: Freitag 18. August 2023, 10:40
von yyz
Bevor jemand Augenkrebs bekommt: es heißt "Rezension"...

Ansonsten verstehe ich den Wunsch 100%ig, aber dann darf man kein Kunde eines Filialunternehmens werden. Kaum eines wird sich darauf einlassen, die Daten nach Kundenwunsch zu separieren. Wir werden leider daran gewöhnt, daß all unsere Daten breit gestreut werden (aber bloß nicht in die USA... wobei das m.E. das kleinere Übel wäre - mehr Potential für Mißbrauch liegt im Heimatland, aber darum geht's ja auch gar nicht). Daß jeder Bank-Praktikant in zig Filialen sich ein Bild über meine wirtschaftlichen Verhältnisse machen kann, finde ich z.B. auch nicht erstrebenswert, in den sauren Apfel muß ich jedoch beißen. Bei Ärzten wird sich das auch mehr und mehr verbreiten, durch "Versorgungszentren" und Zusammenschlüsse. Ich stemme mich auch soweit möglich dagegen, habe aber nur wenig Hoffnung auf Besserung. Die meisten finden es ja offenbar gut.