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Kinder/Jugendliche Brillenverordnung vom Augenarzt zwingend notwendig?

Verfasst: Sonntag 24. April 2022, 16:29
von Tamara
Hallo zusammen und einen schönen Sonntag gewünscht,

mein Sohn trägt seit seinem zweiten Lebensjahr eine Brille.
Jährlich ist er zur Kontrolle beim Augenarzt und er bekommt jedes Mal eine neue Brillenverordnung, weil sich an seinen Stärken was geändert hat.

Er hat keinen Stammoptiker, wir lassen seine Brillen dort fertigen, wo ihm eine Fassung gefällt. Und da er jetzt 15 ist, ist er sehr wählerisch (er möchte immer das Besondere) und suchen viele Optiker auf bis er fündig wird.

Der jetzige Optiker sagte uns, er müsste nicht immer zum Augenarzt, er könne auch einen Sehtest bei ihm machen.
Der letzte Optiker sagte, bis zum 18. Lebensjahr muss eine Verordnung vom Augenarzt vorliegen.

Mein Sohn würde nun gerne Kontaktlinsen ausprobieren, weil die Brille beim Kampfsport desöfteren hinderlich ist und da würde er dann Linsen tragen, falls er damit zurecht kommt.

Wie ist das denn rechtlich? Müssen wir zum Augenarzt oder können wir tatsächlich einfach zum Optiker? Auch wenn demnächst der Check bzgl. einer neuen Brille ansteht.

Danke und LG
Tamara

Re: Kinder/Jugendliche Brillenverordnung vom Augenarzt zwingend notwendig?

Verfasst: Sonntag 24. April 2022, 17:03
von ronja
Also wenn sich da nichts geändert hat, könnt ihr zum Optiker.
Ich bin mit meiner Tochter auch immer direkt hin, unabhängig von den Kontrollen beim Augenarzt. Kontaktlinsen haben wir auch beim Optiker gemacht.

Re: Kinder/Jugendliche Brillenverordnung vom Augenarzt zwingend notwendig?

Verfasst: Sonntag 24. April 2022, 17:25
von Lutz
1. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Verordnung vom Augenarzt, später Augenarzt oder Optiker.
2. Ausnahme: Erstverordnung -> Augenarzt.
3. Sonderregelungen bei Ersatzbeschaffungen wegen Verlust/Bruch.

Re: Kinder/Jugendliche Brillenverordnung vom Augenarzt zwingend notwendig?

Verfasst: Sonntag 24. April 2022, 17:31
von ronja
Lutz hat geschrieben:1. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Verordnung vom Augenarzt, später Augenarzt oder Optiker.
2. Ausnahme: Erstverordnung -> Augenarzt.
3. Sonderregelungen bei Ersatzbeschaffungen wegen Verlust/Bruch.
Welche Sonderregelungen sind das denn?
Ich kann mich erinnern als ich Kind war, wir sind auch paar mal beim Optiker gewesen und habe ohne Rezept was bekommen. Ist natürlich schon ewig her 8) :lol:

Re: Kinder/Jugendliche Brillenverordnung vom Augenarzt zwingend notwendig?

Verfasst: Sonntag 24. April 2022, 17:44
von Lutz
ronja hat geschrieben: Welche Sonderregelungen sind das denn?
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist bei Bruch oder Verlust innerhalb von 3 Monaten Ersatz auch ohne ärztliche Verordnung möglich.

Re: Kinder/Jugendliche Brillenverordnung vom Augenarzt zwingend notwendig?

Verfasst: Sonntag 24. April 2022, 17:50
von Tamara
Super, vielen Dank.
Also müssen wir gar nicht mehr jährlich zum Augenarzt.
Er hat ja in den Sinn keine Augenekrankung die eine medizinische Behandlung erfordert oder regelmäßig gecheckt werden muss.
Den Termin machen wir tatsächlich nur, um seine neuen Werte für die Brille zu bestimmen zu lassen.