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Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 11:23
von Itchydos
Hallo Community, folgender Sachverhalt:

nach ca. 10 Jahren mit Kontaktlinsen habe ich diese zu letzt nicht mehr gut vertragen (Kopfschmerzen, Schwindel etc.). Ich war vor einigen Wochen beim Optiker. Ich habe mir die Augen dort vermessen lassen (Werte haben sich nur minimal verändert), mich für ein Gestell entschieden und letztendlich eine neue Brille bestellt.
An dem Tag war ich abends um 18.00 Uhr da, ich war der letzt Kunde. Am nächsten Tag wurde ich vormittags angerufen, dass die neue Brille schon vor Ort bereit läge. Das hat mich schon stutzig gemacht …
Ich habe die Brille abgeholt, aufgesetzt und direkt ein komisches Gefühl gehabt. Dieses lässt sich am ehesten mit einem Fischaugeneffekt beschreiben. Hinzu kommt, dass beim linken Glas in der rechten Glashälfte ich nicht scharf gesehen habe. Schaue ich direkt durch die Glasmitte sehe ich nahezu perfekt, neige ich nur etwas den Kopf nach links und schaue dabei aber geradeaus (also so, dass der Blick durch die rechte Glashälfte geht) sehe ich einfach verschwommen.

Ich habe meinen Eindruck der Verkäuferin geschildert. Da bekommt man dann zu hören:

„Das Auge muss sich daran gewöhnen“
„in 99 % der Fälle liegt das am Auge / an einer Eingewöhnungszeit“
„Ein Fehler im Glas ist so gut wie ausgeschlossen“

Und so weiter … Es wurde mir suggeriert, dass der Fehler nicht an der Brille liegen kann sondern an mir …

Nachdem ich die Brille 4 oder 5 Tage durchgehend getragen habe, war es immer noch nicht besser. Es ist zwar korrekt, dass sich nach einer gewissen Tragezeit ein Gefühl der Gewöhnung einstellt, jedoch macht es das nicht besser. Der „Fischaugeneffekt“ hat etws nachgelassen, die Unschärfe in der rechten Glashälfte allerdings nicht.

Ich bin also wieder zum Optiker gegangen und wir haben die Brille zum Hersteller eingesendet. Zwischenzeitlich wurde mir noch gesagt:

„Ich arbeite hier seit 20 Jahren, so etwas wie Sie es beschreiben, ist mir in meiner gesamten Zeit noch nicht passiert“

Nach ca einer Woche bekamm ich dann einen Anruf mit den Worten:

Wie erwartet lag ein Fehler im Glas vor“

Davon kann sich nun jeder selbst ein Bild machen …

Ich war anschließend wieder beim Optiker und es wurde nochmals ausgemessen, wie das Gestellt sitzt. Ich habe daraufhin die Brille abgegeben und mir wurde gesagt, dass eine neue angefertigt wird. Es ging eine weitere Woche ins Land. Vorgestern kam dann die neue Brille.

Die neue Brille hat exakt den selben Fehler, wieder im linken Glas, in der rechten Glashälfte sehe ich verschwommen.

Es liegt also offensichtlich erneut ein Sachmangel vor.

Ich habe hierzu nun folgende Frage:

Kann ich von dem Optiker mein Geld zurückverlangen oder muss ich Ihm erneut die Möglichkeit zur Nachbesserung geben?

Mir wäre es das liebste, wenn ich mein Geld zurückbekomme und zu einem anderen Optiker gehe.

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 12:09
von nixblicker
Die Beantwortung käme einer Rechtsberatung gleich. Diese ist einzig dem Anwalt vorbehalten.

Wende dich an einen solchen, oder ggf an die Verbraucherzentrale.

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 12:30
von Itchydos
okay, wenn das einen formelles Problem darstellt, formuliere ich meine Frage eben um:

Wenn ihr in meiner Position wärt, und dem Optiker aussprecht, dass Ihr das Euer Geld zurück wollt, dieser Euch dann aber sagt, dass er dazu nicht bereit ist und nur anbietet die Brille erneut einzusenden, wie würdet ihr dann handeln?

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 12:42
von nixblicker
Dann würde ich einen Anwalt aufsuchen, und mich beraten lassen, mein Gott.

Dann muss erst mal geklärt werden, ob ein mangel vorliegt usw.

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 12:57
von Itchydos
ein Sachmangel liegt offensichtlich vor, mein Gott.

Ich verstehe aber, dass ein Augenoptiker dem anderen Augenoptiker kein Auge raushackt. wie passend oder nicht?

Ich werde mich an anderer Stelle nach Rat erkundigen.

Danke für nichts

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 13:05
von nixblicker
Du bist der ansicht, dass da was nicht stimmt. Der optiker sieht das anders. Also bleibt dir immer wieder reklamieren, deinen wunsch nach rückabwicklung vorbringen, oder, wenn der optiler das nicht will, der Gang zum Anwalt und die Gerichtliche Klärung.

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 13:19
von Ghosting
Vielleicht nochmal beim Sehtest Anfangen!

Mit der neuen Brille zum anderen Optiker, die Werte dort Auslesen lassen und noch mal in Ruhe einen Sehtest durchführen lassen.
Wichtig ist auch der Zeitpunkt, du solltest nicht Müde sein, Ausgeruht, keinen langen Tag hinter dir haben, oder Hungrig sein.

Vielleicht auch mal 2 Messungen zu Verschieden Tageszeiten machen lassen.

Der Sehtest sollte mit der gleichen "Apparatur" wie beim vorherigen Optiker durchgeführt werden.
Andernfalls beim Augenarzt den Sehtest machen lassen, dort eben vielleicht dein Problem Schildern. ggf. Kostet dich dort der "Gute Sehtest" auch etwas Geld, ~ 60,-
Nachteil könnte ggf. eine längere Wartezeit auf einen Termin sein.

Desweiteren sonst mal von der alten Brille das Sehzentrum, PD, etc. auf die neuen Brillengläser Übertragen.
Wurden die Werte neu Vermessen ? Vielleicht liegt da der Fehler?
Das wäre dann ja bei deinem Optiker der 3. Versuch, bin der Meinung das man schon 3x Nachbessern lassen kann bevor es zum "Streit" Ausartet.

Bin zwar kein Optiker, aber das sind so meine Erfahrungen nach 20 Jahre Brille.
Übrigens, Schlechteste Erfahrung immer bei Fielmann gehabt
:D

Sonst guck auch mal hier rein:
http://forum.optiker.de/viewtopic.php?t=16316#p151115

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 13:35
von Roland A. Frank
also lt. BGB ist die Sachlage eindeutig...

2x muss dem Augenoptiker die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden...

was danach passiert, kommt auf den "Kaufvertrag" an - wir waren alle bei den Optikbesuchen nicht dabei, deshalb können wir hier auch keine Auskunft geben, keine Ahnung was ihr besprochen habt.

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 13:50
von optikum
Wahrscheinlich haben Sie 10Jahre lang nur KL getragen, also keine Brille gehabt. Liegen die Werte über 4dpt?.
Fischaugeneffekt beim Tragen der Brille wäre in dem Fall nicht ungewöhnlich.

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 13:51
von Kalle
Bitte die Hornhautradien einmal messen lassen. Ich würde einen Fehler dort suchen.
Kalle

Re: Sachmangel liegt vor, Nachbesserung oder Rücktritt vom Kaufvertrag ?

Verfasst: Freitag 8. November 2019, 13:54
von Itchydos
okay, Danke für die Antworten bis hier hin.

Ich melde mich nochmal wenn ein Ergebnis in der Sache vorliegt.