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Kennzeichnung mitten im Sichtfeld

Verfasst: Mittwoch 19. Juli 2017, 07:27
von Ernie68
Hallo !
Ich habe ein großes Problem !
Ich habe mir eine Brille vor 2 Jahren für über 700€ gekauft , Gleitsicht plus Selbsttönung.
Letztes Jahr wurde nach meiner Reklamation die Gläser nochmals erneuert , da die Bügelenden die Gläser beschädigten ( zerkratzten die Tönungsbeschichtung)
Im Übrigen lagere ich sie immer in der passenden Schutzhülle/Box.

Jetzt ist mir seit Anfang des Jahres etwas aufgefallen . Die Kennzeichnung im rechten Glas wird immer deutlicher sichtbar. Genau dort , wo ich sehe, bedeutet immer ein "Fleck" im Sichtfeld.Das stört mittlerweile derart , das ich die Brille nicht nutzen kann!

Mein Optiker hat die Brille eingeschickt und deren "Experten " meinten nach "Überprüfung":

Der Tönungsabrieb sei durch einen mechanischen Einfluss entstanden und falsche Lagerung sowie falsche Reinigungsmittel.
Die Kennzeichnung sei nach Din-Norm.
Daher gibt es keine neuen Gläser kostenlos erstattet.

Wenn der Optiker sagt , dass das Problem mit der Kennzeichnung bekannt ist(beim Hersteller) und er diese eingestellt hat(Kennzeichnung an der Stelle , sowie Bestellmöglichkeit auch ohne Kennzeichnung) , und das vor allem bei älteren Gläsern stärker wird , dann ist es doch ein HerstellerMANGEL!!!
Eine Brille die nicht nutzbar ist , weil der Hersteller die Kennzeichnung genau da angebracht hat , wo man , wenn die Brille "altert" einen "Fleck" (sichtbare Kennzeichnung) bekommt ?!

Zudem frage ich mich , wieso können bei der Brille die Tönungsbeschichtungen NUR an der Stelle wo die Bügel aufkommen , die Gläser zerkratzen ???
Falsche Einstellung der Brille ? Falsches Material der Bügel? Schlechte Qualität der Gläser?

Ich bin seit 47 Jahren Brillenträger , das Problem habe ich noch NIE gehabt, und wofür sind bitte die Schutzhüllen/Boxen sowie Brillentücher ( die sogar von "Stiftung Warentest" getestet wurden ) zu gebrauchen ???

Wer kann mir über Herstellerhaftung in Bezug auf diese Mängel etwas sagen ? Die Brille ist jetzt 2 Jahre jung und die Gläser nach dem Austauch kein Jahr alt !

Danke für Ihre/Eure Mithilfe !

Re: Kennzeichnung mitten im Sichtfeld

Verfasst: Mittwoch 19. Juli 2017, 08:45
von optikgutachter
Wenn bei der Abgabe die Gläser in Ordnung waren und jetzt mittig Abrieb auftritt ist der Hersteller nach erstem Anschein kaum schuld daran.

Habe mal einen Juristen sagen hören, dass nach 2 Jahren die Gewährleistung endet.

Gruss OG :roll:

Re: Kennzeichnung mitten im Sichtfeld

Verfasst: Mittwoch 19. Juli 2017, 13:58
von Smutje
Hallo Ernie68,

wenn ich Ihren Beitrag richtig lese, dann geht es aktuell nicht um das Verkratzen der ursprünglichen Gläser (1), sondern um die störende Gravur der Gläser (2) ?! Dazu folgende Anmerkungen:

(1) Wenn die Bügellenden auf Innenseite der Gläser aufliegen, dann können die Bügelenden die Glasoberfläche dort verkratzen. Die Bügelenden reiben an dieser Stelle über die Glasoberfläche und verletzen diese mechanisch. Logisch, dass dann "nur" dort die Gläser verkratzen. Die Gläser wurden deshalb nach Ihrer Reklamation getauscht. Ein Mangel ist dies sicherlich nicht, der Austausch geschah wohl aus Kulanz.
(2) Gleitsichtgläser haben immer Gravuren. Diese Gravuren werden benötigt, um die Gläser in der Fassung zu zentrieren oder z.B., um die Gläser auch nachträglich zu identifizieren. Diese Gravuren stören normalerweise nicht und sind so angebracht, dass sie im alltäglichen Gebrauch nicht zu bemerken sind. Wenn es nun hier um eine Beeinträchtigung kommt, dann sollten Sie das noch einmal mit Ihrem Optiker abklären und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Kollegen und die Glashersteller bieten oft sehr kulante Regelungen.

Können Sie ggf. ein Bild einstellen und weitere Informationen (Glashersteller etc.) geben ?

Re: Kennzeichnung mitten im Sichtfeld

Verfasst: Mittwoch 19. Juli 2017, 15:04
von Lutz
Die Kennzeichnung ist nicht "mitten im Blickfeld". Nur mal so nebenbei...

Re: Kennzeichnung mitten im Sichtfeld

Verfasst: Mittwoch 19. Juli 2017, 15:57
von Roland A. Frank
Lutz hat geschrieben:Die Kennzeichnung ist nicht "mitten im Blickfeld". Nur mal so nebenbei...
A) Der TE schreibt vom "Sichtfeld", gehen wir mal von "Sehfeld" aus
B) Das "Blickfeld" ist was komplett anderes... (Klugscheißmodus aus...)
C) Wir wissen alle nicht, wo der TE durchblickt und wo er sein Sichtfeld hat...
Kann schon sein, bei entsprechender Kopfhaltung, daß die Gravuren im Sichtfeld liegen....
D) Wie der Kollege schrieb, nach zwei Jahren ist die Gewährleistung beendet....
(merkwürdig, daß es erst jetzt zu stören scheint)
E) Evtl. nochmals zum Optiker gehen und vorsprechen.....