Seite 1 von 2

Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 15:32
von Rainer.Zufall
Guten Tag,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Ein Kunde bestellt ein Paar Brillengläser, die ihm vom Optiker empfohlen wurden.
Anschließend wird ersichtlich, dass der Kunde gegenüber diesen Gläsern starke Unverträglichkeitsreaktionen zeigt, welche sich auch nach längerer Tragezeit nicht einstellen.

Darauf folgend bietet der Optiker dem Kunden den Austausch der Gläser durch ein anderes Modell (desselben Herstellers) an.
Die neuen Gläser sind ca. 150 Euro günstiger, als die alten.
Diese Gläser verträgt und behält der Kunde.

Hat der Kunde einen Anspruch auf Auszahlung der Differenzsumme?

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 15:57
von Oppicker
Nein, dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage. Die unverträglichen Gläser wurden ja bestellt und wie bestellt geliefert. Da auch der Lieferant nicht ahnen kann, dass sie unverträglich sein würden, ist ihm kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen. Allerdings muss der Optiker die unverträglichen Gläser dem Kunden zur beliebigen Verwendung aushändigen, denn sie sind dessen Eigentum.

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 16:06
von Rainer.Zufall
Entspricht die Einbehaltung der Differenzsumme auch der üblichen Vorgehensweise von Optikern?

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 16:07
von vidi
Rainer.Zufall hat geschrieben:Entspricht die Einbehaltung der Differenzsumme auch der üblichen Vorgehensweise von Optikern?
Ja. Es sind ja noch zusätzliche Kosten entstanden, die Ihnen nicht berechnet wurden, z.B haben Sie kostenlos ein Paar neue Gläser bekommen.

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 16:39
von ronja
Es wäre aber schön zu klären, warum der Träger nicht mit dem Gläsern klar kam. Dies geht mir aus dem Text nicht hervor.
Waren die Gläser richtig eingearbeitet? Wenn ja würde ich auch sagen das passt so.
Waren sie das nicht, ist der Optiker in der Haftung.

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 16:45
von DI Michael Ponstein
Im Grunde handelt es sich wohl um eine Kulanzleistung im Rahmen der sog. Verträglichkeitskulanz oder Verträglichkeitsgarantie.
Diese besteht aus der Neulieferung von Gläsern ohne Zusatzberechnung der Dienstleistung und Handwerksleistung.
Es handelt sich bei Lieferung von Brillen oder Gläsern immer um Individualanfertigungen, das heisst die Produkte sind nur für diesen Nutzer sinnvoll und somit nicht weiter verkäuflich.
Damit ist auch klar, warum es eine gute Kulanzlösung gab.
Anders wäre es, wenn die ermittelten Stärken vom Messenden nicht korrekt waren, dann bestünde ein Garantieanspruch.

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 16:46
von vidi
ronja hat geschrieben:Es wäre aber schön zu klären, warum der Träger nicht mit dem Gläsern klar kam. Dies geht mir aus dem Text nicht hervor.
Waren die Gläser richtig eingearbeitet? Wenn ja würde ich auch sagen das passt so.
Waren sie das nicht, ist der Optiker in der Haftung.
Danach wurde nicht gefragt.
Die Antwort findet sich evtl. hier: http://forum.optiker.de/viewtopic.php?f ... 0&start=30
(Ich habe es aber nicht noch einmal durchgelesen.)

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 17:40
von Maria
Rainer.Zufall hat geschrieben:Entspricht die Einbehaltung der Differenzsumme auch der üblichen Vorgehensweise von Optikern?
Als langjähriger Mitleser denke ich ja (das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen :lol: ).
Ich kann die Argumentation auch nachvollziehen, denke aber auch, dass ein eventueller Wechsel vorher schon "eingepreist" ist. Ich wäre als Kunde froh, endlich passende Gläser zu haben, verstehe aber auch, daß der Kunde einen faden Beigeschmack empfindet, je nachdem, wie gut die Chemie Optiker-Kunde paßt.
Sei einfach froh, dass das Thema Brille erst mal abgehakt ist.
LG
Maria

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 19:48
von wörterseh
Man kann in einem solchen Fall nicht davon reden, daß 'die Differenzsumme einbehalten wird'! Die vereinbarte Leistung wurde schließlich erbracht. Ganz im Gegenteil, der Optiker bringt hier sogar freiwillig eine weitere Leistung. (Obwohl er in keiner Weise dazu verpflichtet ist) Man sollte ihm das hoch anrechnen!

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 23:24
von Rainer.Zufall
vidi hat geschrieben:
ronja hat geschrieben:Es wäre aber schön zu klären, warum der Träger nicht mit dem Gläsern klar kam. Dies geht mir aus dem Text nicht hervor.
Waren die Gläser richtig eingearbeitet? Wenn ja würde ich auch sagen das passt so.
Waren sie das nicht, ist der Optiker in der Haftung.
Danach wurde nicht gefragt.
Die Antwort findet sich evtl. hier: http://forum.optiker.de/viewtopic.php?f ... 0&start=30
(Ich habe es aber nicht noch einmal durchgelesen.)
Richtig, in dem verlinkten Thread lässt sich die Problemsituation nachvollziehen.
wörterseh hat geschrieben:Man kann in einem solchen Fall nicht davon reden, daß 'die Differenzsumme einbehalten wird'! Die vereinbarte Leistung wurde schließlich erbracht. Ganz im Gegenteil, der Optiker bringt hier sogar freiwillig eine weitere Leistung. (Obwohl er in keiner Weise dazu verpflichtet ist) Man sollte ihm das hoch anrechnen!
Zur Gesamtleistung gehört meines Erachtens auch die Nennung von etwaigen Risiken und Nebenwirkungen, welche mit diversen Produkten einhergehen.
Wie ich in verschiedensten Quellen nachlesen konnte, ist mein Fall kein Einzelfall.

Meiner Kenntnis nach konnte der Optiker die Kosten der alten Gläser teils mit den neuen verrechnen (da sie von demselben Hersteller bezogen wurden).
Interessant wäre in dem Fall die Abschlussrechnung.

Ansonsten verstehe ich aber natürlich grds, dass eine faire Lasten- und Risikoverteilung zwischen Optiker und Kunde anzustreben ist.

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 23:28
von Rainer.Zufall
Ich bedanke mich schon einmal für alle Antworten!!

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Dienstag 10. Mai 2016, 09:25
von Roland A. Frank
Rainer.Zufall hat geschrieben:Ich bedanke mich schon einmal für alle Antworten!!
Was sagt den der Rechtsbeistand hierzu ?
Wir sind hier Optiker und keine Juristen und es ist letztendlich vollkommen unerheblich, was wir Optiker hier "meinen".
- jeder handelt ein wenig anders, aber was nach BGB "Recht" ist, könnte evtl. auch anders aussehen.
Zufriedene Kunden ist allerdings unser oberstes Ziel, aber wie überall gibt es auch Sturköpfe, sowohl bei Optikern als auch bei
den Kunden....

Es wurden schon beträchtlich geringere Summen versucht einzuklagen (als ö.b.u.v. Sachverständiger weiß ich dies aus Erfahrung),
das Kernproblem ist nunmal die Beweislast, was im "Kaufvertrag" ausgehandelt wurde....
Werden wir also künftig mehrere Seiten umfassende Kaufverträge für Brillen gegenseitig unterschreiben ?
So ein Art Beratungsprotokoll wie bei den Versicherungen / Finanzdienstleistern ? Na bravo!

Nächste Frage, welche zu klären wäre - um überhaupt irgendwelche Ansprüche stellen zu können - war es überhaupt ein "Mangel"
im Sinne des BGB und wer hätte ihn zu verantworten ?

Ansonsten bin ich prinzipiell eher beim Kollegen Ponstein.....

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Dienstag 10. Mai 2016, 10:13
von Distel
Rainer.Zufall hat geschrieben: Meiner Kenntnis nach konnte der Optiker die Kosten der alten Gläser teils mit den neuen verrechnen (da sie von demselben Hersteller bezogen wurden).
Interessant wäre in dem Fall die Abschlussrechnung.
Was manche EV immer zu wissen meinen.... :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
Also mal was ganz Internes zur Abwicklung der Verträglichkeitsgantie mit Zeiss, wie es bei uns gehandhabt wurde.

Rückgabe der beanstandeten Brillengläser
Neubestellung mit Angabe der Lieferscheinnummer der Erstbestellung
Erhalt der neuen Brillengläser mit einen Null-Lieferschein, d.h. ohne Berechnung, wenn die gewählte Glasvariante gleich oder günstiger war.
War die gewählte Glasvariante teuerer, in der Praxis bei uns die seltenere Variante, wurde der Mehrpreis in Rechnung gestellt.

Wir haben also keinesfalls dem Kunden eine Rückerstattung vorenthalten.
Wichtig auch in dem Zusammenhang, sollte beim Glaswechsel eine Panne passieren, geht eine eventuelle erforderliche Neulieferung voll zu Lasten des Augenoptikers. :?

Zu der Abwicklung bei anderen Glasherstellern habe ich keine eigene Erfahrung, werde mich dazu auch nicht äußern.

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Dienstag 10. Mai 2016, 12:56
von Maria
@ Distel
Danke für den klaren Hinweis. Das dem Kunden so erzählt, nettes Geplänkel, schade, Sie hätten ja von den "besseren" Gläsern profitieren können,... hat leider nicht geklappt, wissen wir das gleich beim nächsten Mal, dann können wir gleich die billigeren Gläser nehmen, zurück kriegen wir leider nichts + ich hatte nur die Mehrarbeit. So hat der Kunde keinerlei Gefühl "überforteilt" worden zu sein sondern das beste versucht zu haben u. fühlt sich gut betreut, so ginge es mir jedenfalls.
LG
Maria

Re: Umtausch von Brillengläsern - Wer trägt die Kosten?

Verfasst: Dienstag 10. Mai 2016, 15:02
von Rainer.Zufall
Distel hat geschrieben:
Rainer.Zufall hat geschrieben: Meiner Kenntnis nach konnte der Optiker die Kosten der alten Gläser teils mit den neuen verrechnen (da sie von demselben Hersteller bezogen wurden).
Interessant wäre in dem Fall die Abschlussrechnung.
Was manche EV immer zu wissen meinen.... :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
Also mal was ganz Internes zur Abwicklung der Verträglichkeitsgantie mit Zeiss, wie es bei uns gehandhabt wurde.

Rückgabe der beanstandeten Brillengläser
Neubestellung mit Angabe der Lieferscheinnummer der Erstbestellung
Erhalt der neuen Brillengläser mit einen Null-Lieferschein, d.h. ohne Berechnung, wenn die gewählte Glasvariante gleich oder günstiger war.
War die gewählte Glasvariante teuerer, in der Praxis bei uns die seltenere Variante, wurde der Mehrpreis in Rechnung gestellt.

Wir haben also keinesfalls dem Kunden eine Rückerstattung vorenthalten.
Wichtig auch in dem Zusammenhang, sollte beim Glaswechsel eine Panne passieren, geht eine eventuelle erforderliche Neulieferung voll zu Lasten des Augenoptikers. :?

Zu der Abwicklung bei anderen Glasherstellern habe ich keine eigene Erfahrung, werde mich dazu auch nicht äußern.
Soweit ich das richtig verstehe, handelt es sich doch auch hier zunächst um eine Möglichkeit der Verrechnung:
Erhalt der neuen Gläser ohne Berechnung (unter angegebenen Bedingungen, welche bei mir vorlagen).

Von einer solchen Möglichkeit ging ich auch in meinem Fall aus (der Optiker erwähnte etwas derartiges kurz, aber nicht sehr verständlich).
Die Frage thematisierte lediglich, ob durch die Reklamation der Gläser eine "Nullsumme", ein Soll- oder ein Habensaldo für den Optiker entsteht.

Zur rechtlichen Situation allgemein:

Mir sind die allgemeinen Rechtsgrundlagen durchaus bekannt.
§ 651 BGB verweist auf die Anwendung der kaufrechtlichen Vorschriften, da es sich um einen Werklieferungsvertrag handelt.

Die Regelungen über die Gewährleistung finden sich in §§ 434 ff. BGB
Damit die Anspruchsregelungen gem § 437 BGB eingreifen, müsste insbesondere also ein Sachmangel gem § 434 BGB vorliegen.
Fraglich ist, wie bei einem Brillenkauf die "vereinbarte Beschaffenheit" zu beurteilen ist.

Dahingehend habe ich keine verbindlichen Ausführungen (insb: Urteile) gefunden und spekulierte darauf, dass eine Person hier im Forum evtl Aussagen treffen könnte.