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Autorefraktormetermessung alleinigst nicht zulässig

Verfasst: Freitag 8. Januar 2016, 16:32
von prüflingsprüfer
Autorefraktormetermessung alleinigst nicht zulässig
für die Fertigung einer Brille....

http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... rordnungen

...und am kommenden Samstag auf der Opti 2016 um 14.15 Uhr
eine interessante Diskussion zum Thema "Refraktion" für alle
Fachbesucher*innen.

Re: Autorefraktormetermessung alleinigst nicht zulässig

Verfasst: Freitag 8. Januar 2016, 21:27
von optikgutachter
Das ist nur eine Facette, die andere/n (Gewerbsmässiger Betrug ?):

http://optikgutachter.de/index.php/aktu ... ger-betrug ?

Auszug:
Trotz wissentlicher Gefährdung der Kunden und den Unbeteiligten (Unfallopfern) verfährt eine
"Wir-liefern-es Dir-(vorgeblich!)-auf-die-ganz-Superbillige"-Kette immer noch mit folgendem Verfahren zur Kundengewinnung:
"Schauen Sie in unser Gerät, dieses misst Ihre aktuell notwendigen Brillenglasstärken,
(höchstens noch ein wenig mit einer Messbrille umherschauen, Kleinigkeiten (+/- 0,25dpt. vorhalten), fertig:) Das sind Ihre richtigen Stärken !"

Dieses Verfahren ist eine sogenannte objektive Brillenglasbestimmung und dient ausschließlich einer GROBEN Vormessung.
Bis 3,00 dpt. Abweichung zu den tatsächlich benötigten Stärken......

ff. ....

Ja, wie peinlich ist das denn ?
Selbst studierte HFA´ler -da komme ich selbst her- (in diesem Fall allerdings wohl am untersten Ende der Karriere-Leiter angekommene)
Meister/innen geben sich für diese Art der "Kundenversorgung" her. Leider muss ich mich dafür Fremdschämen. ;-(

"Man muss halt nicht denken...", "Schnelles Geld geht eben vor...", oder:
"Uns wundert es selber , dass die Kunden damit irgendwie doch zurechtkommen, man muss ihnen nur häufig genug sagen:
Die Probleme seien normal. Dann geben Sie irgendwann Ruhe."

.....so Aussagen von diesen "Meistern" mir und meinem Team gegenüber.

Da darf man diese Fragen stellen: Habt ihr denn überhaupt kein Gewissen ? Geschweige denn: Irgendeine Ehre im Leib ?

Vielfach sollen auch nichtbefähigte Personen (Aushilfen, AO-Gesellen, Fremdgelernte), denen die Tragweite ihres Handeln
nicht bewusst ist (bzw. denen dieses vorenthalten wird), auf diese Art und Weise "Brillenverordnungen" vornehmen.

Leider ist der unwissende Kunde wieder einmal der Dumme:
Dieser hat nämlich keine Ahnung, was zur korrekten Mindest-Versorgung bei Brillen vorgeschrieben ist.
Frage an die Verkäufer: Ihre eigenen Eltern würden Sie doch so niemals "versorgen", oder ?