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hilfe

Verfasst: Samstag 31. Mai 2008, 15:10
von winni1234
1.Mein sohn muß eine brille tragen er ist 8 jahre alt geistig behindert (schwerbehindertenausweis 80%)und hyperaktiv,seine einfache brille kostete 25 euro und er hatt diese schon 1 monat und nun kapput.ich suche günstig eine sehr flexible brille (lebe von harz 4 im moment nichts an mehrbedarf käpfe seit 2 jahre für pflegegeld usw)bitte wer kann mir da sagen wo ich welche erhalte günstig
2.kann ich über KK abrechnen?
3.bin bei optiker schulze in DU-Walsum habe dort die oben angegebene brille gehollt,was ist wenn ich woanders hin will,muß ich denn dioptrienschein für glässer neu hollen beim Augenarzt?
4.wenn ich ein gestell finde wo anders zb,kann ich damit zum optiker schulze?wegen glässer

Re: hilfe

Verfasst: Sonntag 1. Juni 2008, 19:40
von Sven Borgmann
Hallo winnie123,

am snnvollten sind die Titanflex brilln bzw die nachbauten. Sie sind noralerweise zwischen 50 € und 100 € zu bekommen.
ormalerweise hat fast jeder optiker diese Brillen. Zusätzlich würde ich sportbügelenden anbringen oder ein gummiband welches hinter dem
Kopf gespnnt weder kann. (Wie bei Sportbrillen).

Them Krakenkasse: Hier gilt: Erkundigen bei der Krankenkasse, kommt meistens auf die Höhe der stärken an.
Weiß jetzt nicht wie idas be Schwerbehinderten Kindern aussieht.

Beieiner neuen Brille muss man wieder zum Augenarzt und ein neues Rezept holenfür ds Kind.
Das Kind braucht ja eine Sehhilfe. Also ab zum AA.

Falls Dein Augenotiker diese Brillen nicht hat wrd er bestimmt Gläser in eine mitgebrachte Brille einsetzen.
Jedoch kommen hier meinstens Kosten hinzu. Einschleifen der Gläer.


Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

Greets
Sven Borgmann

Re: hilfe

Verfasst: Sonntag 1. Juni 2008, 23:20
von Oppicker
Der Preis für die Flexfassungen stimmt. Für Auslaufware geht es noch günstiger.
Wenn der Kollege Schulz keine Fassung vorrätig hat oder auftreiben kann, ist er vielleicht einverstanden, wenn man ihm eine Fassung für dich, bzw. dein Kind überlässt. Ich selbst habe noch ein paar "Schätzchen" mit flexibler Brücke und Federscharnieren am Lager, die ich sehr günstig weitergeben würde, wenn der Kollege mitspielt. Ich werde ihn mal anrufen.
Schließlich sollte das anerkannt werden, wenn jemand mit bescheidenen Mitteln beim traditionellen Optiker einkauft, statt zum Filialisten zu gehen. :wink:

Re: hilfe

Verfasst: Montag 2. Juni 2008, 18:30
von Oppicker
@winni
Ich habe deinen Optiker leider nicht erreicht (es nimmt niemand das Telefon ab). Hat er derzeit geschlossen?

Ich habe hier eine Fassung mit flexibler Brücke für dich, die ich für 12 Euro abgebe. Wenn du mir deine Adresse (bitte per PN!!) angibst, schicke ich dir die Fassung zu. Du musst sie halt noch verglasen lassen, was ich gerne auch übernehme. Wenn du ein gültiges Rezept einer gesetzl. Krankenkasse hast, sind einfache Kunststoffgläser bei mir kostenlos. Du hättest also nur die 12 Euro und das Porto (ca. 4,50 €) und fertig ist die Laube.

Re: hilfe

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2008, 11:09
von presby
Hallo Oppicker!

Verrat mir dein Geheimnis, woher weißt du , daß die Fassung geeignet ist ( Stegweite, Scheibengrösse-und Form, Bügellänge- und Art), Korrektionswerte und Zentrierdaten!

Hoffentlich gut gemeint, aber vielleicht nicht bis zu Ende gedacht.

Mein Vorschlag:

Augenarzt aufsuchen der die dringende Notwendigkeit und die speziellen Anforderungen bestätigt.( Auch die Gefahr der ständigen Zerstörung)

Optiker erstellt individuellen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der Krankenkasse bzw Sozialamt oder sonst zuständigen Stelle!

Übrigens sehr hilfreich ist in diesen Fällen ein Sozialverband wie z.B. VDK, AWO oder Caritas

Nichts für Ungut

Presby

Re: hilfe

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2008, 15:03
von Oppicker
psssst.... nicht weitersagen........*flüster**
Ich habe einfach geschätzt, wie dickköpfig ein Achtjähriger sein mag. */flüster Ende*

Ich denke mir mal, sehr anspruchsvoll wird der Junge nicht sein. Bei Metallfassungen lassen sich neben den Bügeln auch die Pads biegen und die gesetzl. Gewährleistungspflicht gilt ohnehin.

Aber winnie hat sich nicht wieder gemeldet. Insofern wird das Kind vor einer evtl. kneifenden Brille verschont...

Die Kassen interessieren solche Fälle einen Sch+ß. Ich habe gerade gestern wegen so einer Sache mit der AOK Stuttgart telefoniert. Es geht um ein 14jähriges Mädchens ohne Eltern, dafür mit Epilepsie und Legasthenie, und ich wollte wissen, ob in diesem Falle aus Sicherheitsaspekten wegen der Fallsucht eine spezielle Fassung übernommen würde und ob sie nach dem 18. Geburtstag weiterhin Kunststoffgläser bekommt.

"Hää? Was wollen Sie? Nöö, nur wenn sie unter 30% Sehkraft fällt"

So sieht ´s aus in deutschen Landen.

Re: hilfe

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2008, 16:50
von presby
Hallo Oppicker

Deine Antwort stimmt mich nachdenklich!

Bist du wirklich der Meinung, daß man einem Kind irgendeine halbwegs passende Fassung ins Gesicht klatschen kann? Schon mal was von Psyche gehört?
Wenn es so einfach ist, warum dann noch engagierte Standortaugenoptiker?
Im Internet gibt es die Brille für die Hälfte! Und bei Beschwerden gibt es dann hier kostenlose Tipps von hochqualifizierten Fachleuten.
Zu Krankenkassen und Behörden: Telefon ist sinnlos, immer schriftlich!
Ich kann verstehen, wenn du gefrustet bist, aber deine Konseqenzen solltest du(wir) überdenken!
PS: Brille nach einem Monat kaputt, wo ist die Garantieleistung!

MfG.

presby

Re: hilfe

Verfasst: Mittwoch 11. Juni 2008, 17:26
von Oppicker
1.)Den "Standortoptiker" kann sich die Familie offensichtlich nicht leisten. Jedenfalls nicht bei flexiblen Brillenfassungen.
2.)Das Kind ist zu 80% schwerbehindert und hyperaktiv und schrottet die Brille regelmäßig. Ich "klatsche" dem Kind keine Brillen ins Gesicht, sondern habe lediglich angeboten, eine Auslauffassung zu Sonderkonditionen zu liefern. Schließlich kann die Brille vor Ort verglast und angepasst werden. Selbst wenn ich "klatschen" würde, wäre es vielleicht besser als gar keine Brille.
3.) Tipps zum Umgang mit Kassen und Behörden brauche ich nach 35 Berufsjahren nicht wirklich.
4.) Welche "Konsequenzen" sollte ich denn überdenken ??
5.) ..gebe ich keine "Garantie" mehr auf ein Auslaufmodell, sehr wohl biete ich aber die gesetzl. Gewährleistung. Es sollte sich herumgesprochen haben, dass das zweierlei ist.
6.).. reden hier über des Kaiser´s Bart. Was sollen diese Vorhaltungen?