Warnung ! Unseriös bis kriminell ?!
Verfasst: Freitag 6. November 2015, 21:35
http://www.optikgutachter.de/index.php/hfakoelnneu
Greift zusammen mit der Beitragsseite: Gewerbsmäßiger Betrug ?
Fragen und Antworten zum Nachdenken:
Thema : Autorefraktometer "Ich vermesse Dich auf die (unzulässige!) ganz billige Tour, da kannst Du sparen."
Sind automatische Messgeräte (sog. Autorefraktometer) zur Verordnung von Brillenglasstärken zulässig ?
NEIN, generell nicht.
Selbst der Hersteller der Geräte bestätigt schriftlich, dass diese Art Messsung zur Findung der richtigen (finalen) Stärken
überhaupt nicht geeignet sind. Auch nicht bei der neuesten Generation.
Es handelt sich um eine grobe Vormessung, Fehlmessungen von 3 dpt. sind kein Problem.
Da hilft auch kein bisschen Messbrille aufsetzen und mal durch den Laden gehen, ggf. ein bisschen +/- 0,25dpt. nachkorrigieren.
Ausnahme: Nur dann, wenn der Kunde zu einer einfachen Ja/Nein-Befragung NICHT in der Lage ist
(z.b. Kleinstkinder, demente Personen) gilt diese Messung als "besser als gar nichts".
Die Frage der Haftung von den Ausführenden "Augenoptikern?" steht aktuell im Raum.
Wer es nachlesen möchte:
http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... rordnungen
Thema: Die stark eingeschränkte Abgabefähigkeit von Gleitsichtgläsern der untersten Preiskategorie.
Sind diese Gleitsichtgläser immer einsetzbar ?
Nein, zumeist sogar nie.
Nur wenn der Augenabstand des Kunden (bspw. R/L 32mm/32mm, darauf sind die Gläser berechnet)
und zufälligerweise auch ALLEN anderen Vorgaben des Herstellers entsprechen
(HSA, PD=R=L=32, Inset, Progr.-Länge, Vorneigung, Scheibenwinkel etc.)
besteht die Möglichkeit, dass der Kunde zentral etwas sehen kann.
Hersteller-Aussage: "Dann könnte es mit etwas Glück funktionieren."
Rest gelöscht. (Laufendes Verfahren)
Greift zusammen mit der Beitragsseite: Gewerbsmäßiger Betrug ?
Fragen und Antworten zum Nachdenken:
Thema : Autorefraktometer "Ich vermesse Dich auf die (unzulässige!) ganz billige Tour, da kannst Du sparen."
Sind automatische Messgeräte (sog. Autorefraktometer) zur Verordnung von Brillenglasstärken zulässig ?
NEIN, generell nicht.
Selbst der Hersteller der Geräte bestätigt schriftlich, dass diese Art Messsung zur Findung der richtigen (finalen) Stärken
überhaupt nicht geeignet sind. Auch nicht bei der neuesten Generation.
Es handelt sich um eine grobe Vormessung, Fehlmessungen von 3 dpt. sind kein Problem.
Da hilft auch kein bisschen Messbrille aufsetzen und mal durch den Laden gehen, ggf. ein bisschen +/- 0,25dpt. nachkorrigieren.
Ausnahme: Nur dann, wenn der Kunde zu einer einfachen Ja/Nein-Befragung NICHT in der Lage ist
(z.b. Kleinstkinder, demente Personen) gilt diese Messung als "besser als gar nichts".
Die Frage der Haftung von den Ausführenden "Augenoptikern?" steht aktuell im Raum.
Wer es nachlesen möchte:
http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... rordnungen
Thema: Die stark eingeschränkte Abgabefähigkeit von Gleitsichtgläsern der untersten Preiskategorie.
Sind diese Gleitsichtgläser immer einsetzbar ?
Nein, zumeist sogar nie.
Nur wenn der Augenabstand des Kunden (bspw. R/L 32mm/32mm, darauf sind die Gläser berechnet)
und zufälligerweise auch ALLEN anderen Vorgaben des Herstellers entsprechen
(HSA, PD=R=L=32, Inset, Progr.-Länge, Vorneigung, Scheibenwinkel etc.)
besteht die Möglichkeit, dass der Kunde zentral etwas sehen kann.
Hersteller-Aussage: "Dann könnte es mit etwas Glück funktionieren."
Rest gelöscht. (Laufendes Verfahren)