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Verfasst: Montag 21. September 2015, 13:55
von Optiktrick
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Re: Präqualifizierung
Verfasst: Montag 21. September 2015, 13:59
von prüflingsprüfer
Bist du in der Innung ?
Die können dir weiterhelfen...
Soviel:
Wenn du weder umfirmiert hast noch der "Betriebsleiter" sich geändert hat oder der Betrieb umgezogen ist,
ist erst mal die Frage, ob du überhaupt eine PQ brauchst.
Re: Präqualifizierung
Verfasst: Montag 21. September 2015, 14:15
von ronja
prüflingsprüfer hat geschrieben:
Soviel:
Wenn du weder umfirmiert hast noch der "Betriebsleiter" sich geändert hat oder der Betrieb umgezogen ist,
ist erst mal die Frage, ob du überhaupt eine PQ brauchst.
Das wäre jetzt auch meine Antwort gewesen...(ich war selbst einmal neben meinem (Ex-)Chef für eine Präqualifizierung als QM-Beauftragte verantwortlich gewesen - es war auch ein Betrieb innerhalb des Gesundheitswesens, welches mit Medizinprodukten handelt)
Ansonsten würde mir kein Grund einfallen, warum du eine PQ brauchen würdest.
LG,
ronja
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Verfasst: Montag 21. September 2015, 14:35
von Optiktrick
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Re: Präqualifizierung
Verfasst: Montag 21. September 2015, 14:45
von prüflingsprüfer
sofern Innungsmitglied sich an die Innung wenden - die helfen i.d.R. kostenlos,
ansonsten einfach dem Robin eine PN schreiben, evtl. weiß der noch nen Rat.
Ansonsten bleibe ich bei meiner Behauptung, es gibt sowas wie Besitzstandswahrung.
Re: Präqualifizierung
Verfasst: Montag 21. September 2015, 15:15
von Lachenmaier
Optiktrick hat geschrieben:Daß man uns Optiker erst jetzt darüber informiert ist ungewöhnlich
Na ja, erst jetzt

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Ich, bzw. meine Firma ist seit
2011 präqualifiziert, das Thema geisterte damals doch durch alle Medien, wie Innungsmitteilungen,
ZVA Report, DOZ, markt intern, Optiker-Forum.
Ich mach mal einen auf Distel
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
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Re: Präqualifizierung
Verfasst: Montag 21. September 2015, 15:26
von ronja
ich habe mal kurz gegoogelt:
http://www.augenoptik-pq.de/index.php/allgemeines.html
hier ist es ganz klar beschrieben, dass die Präqualifizierung 5 Jahre gültig ist. Hier ist aber nicht mal davon die Rede, dass dies ausgesetzt sei.
oder:
http://www.brille-nord.de/dienstleistun ... erung.html
hier ist geschrieben:
Die Pflicht zur Präqualifizierung besteht seit dem 01. Juli 2010.
Ein Unternehmen mit einer "alten" Zulassung, benötigt keine Präqualifizierung, soweit die bestehenden Verträge mit den Krankenkassen ihre Gültigkeit behalten und keine maßgeblichen Änderungen im Unternehmen eintreten.
Aber was sind maßgebliche Änderungen?
Zu den maßgeblichen Änderungen zählen:
Inhaber- und Betriebswechsel
Umzug
Erweiterung des Hilfsmittelspektrums
Rechtsformänderung oder Umfirmierung
Insolvenz oder Liquidation
Tritt eine solche Änderung ein, müssen die Verträge mit den Krankenkassen neu abgeschlossen werden. Dazu muss eine Präqualifizierung durchgeführt werden, da die vereinbarten Präqualifizierungskriterien nachgewiesen werden muss.
Und ansonsten der Einfachkeit halber einfach mal wie PP schon schrieb, bei der Innung anrufen.
Das suchen hat mich jetzt grad mal 5 Minuten gekostet....
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Verfasst: Montag 21. September 2015, 15:39
von Optiktrick
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Re: Präqualifizierung
Verfasst: Montag 21. September 2015, 16:53
von Robin
Also mal auseinanderdröseln:
1. die alte Kassenzulassungen (wenn sich bei dem Betrieb nichts geändert hat) sind und bleiben immer noch unbefristet(!) gültig! Das gleiche gilt für die alten (ungekündigten) Versorgungsverträge. Deine HWK hat da leider keine Ahnung von der Augenoptik.
2. eine alte Kassenzulassung ist keine PQ! (oder auch anders herum. Wer eine korrekte Kassenzulassung hat braucht keine PQ!)
3. Die Formulierungen, die du Eingangs zitiert hast, haben nichts mit einer PQ zu tun sondern dürften aus einem Versorgungsvertrag deiner AOK stammen (genauere Informationen kannst du bei deiner Innung erhalten).
Mal ganz allgemein:
mit der alten Kassenzulassung war man automatisch Versorgungsberechtigt für alle Mitglieder der GKV und alle Kassen und ohne zeitliche Befristung.
Das hat sich mittlerweile für neue Betriebe (oder,wenn sich etwas geändert hat und die Kassenzulassung somit erloschen ist, auch für die alten Betriebe) geändert:
heute sieht es so aus, das man zunächst einmal eine PQ braucht (grundsätzliche kassenartübergreifende Prüfung der Eignung eines Betriebes (Meister, Räume und Geräte etc.)). Die PQ ist (anders als die alte Kassenzulassung) zeitlich befristet (5 Jahre) und muß vor Ablauf erneuert werden (bei Lachenmeier PQ aus 2011 also Ende 2015/Anfang 2016 Verlängerung beantragen!). Die PQ gilt dann für alle Kassen.
Außerdem braucht man das Institutiuonskennzeichen (das ist im Prinzip eine kassenübergreifende Datenbank mit allen relevanten Daten des Betriebes).
Dann kann man endlich "Vertragspartner" eine Kasse werden (muß aber im Prinzip bei jeder Kasse einzeln beantragt werden) und ist dann endlich "Versorgungsberechtigt" für die Versicherten.
Aber Vorsicht:
einige "Versorgungsverträge" der Krankenkassen (z.B. AOK Schleswig-Holstein) haben nicht viel mit der Augenoptik zu tun. Die Stammen z.T. aus ganz anderen Bereichen des Gesundheitswesens. Der Haken dabei ist, das viele der Detailregelungen des Vertrages in der Augenoptik eigentlich gar nicht erfüllt werden können.
Wer einen solchen Vertrag unterschreibt hat dann ggf. ein riesiges Problem und ist dann selber Schuld!! (das scheint mir bei den eingangs zitierten Formulierungen der Fall zu sein!) Also immer bei der zuständigen eigenen Innung nachfragen bevor man einen Vertrag unterschreibt, sonst kann es unangenehm werden!!
Re: Präqualifizierung
Verfasst: Montag 21. September 2015, 18:40
von benkhoff
Optiktrick hat geschrieben:Diese Neuregelung sei von den Leistungserbringern so gewünscht worden
DAS ist natürlich eine Lüge der Kranken Kassen.
Frage Dich erst mal, ob Du ÜBERHAUPT noch was mit denen zu tun haben willst. Meinen Kunden sind die Almosen der gesetzlichen Kassen meistens "egal", mir mittlerweile auch. Hauptsache weniger Bürokratie und mehr Zeit für den Kunden, gell!?

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Verfasst: Montag 21. September 2015, 20:56
von Optiktrick
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Re: Präqualifizierung
Verfasst: Dienstag 22. September 2015, 09:11
von benkhoff
es ist einfach eine weltweit einmalige Finte: damit man mit diesen Sozial-Kassen die paar Euros abrechnen "darf" (meistens Einstärkenbrillen für unter 18jährige, also ca. 22.-), muß man eine Art "Mitmachgebühr" zahlen. Um also für eine Leistung, die man erbracht hat, eine Entlohnung zu bekommen, muß man selbst was bezahlen! Klingt Paradox, ist es auch.
Das ist genau so, als wenn man bei der Agentur für Arbeit ein Eintrittgeld zahlen müsste. Oder beim Sozialamt für den Erhalt von Hartz-Geldern ein Abo bezahlt, zB monatlich 40.- Euro.
Komisch ist nur, das sowas legal ist, und daß wir uns das gefallen lassen.
Re: Präqualifizierung
Verfasst: Dienstag 22. September 2015, 09:34
von wörterseh
benkhoff hat geschrieben:es ist einfach eine weltweit einmalige Finte: damit man mit diesen Sozial-Kassen die paar Euros abrechnen "darf" (meistens Einstärkenbrillen für unter 18jährige, also ca. 22.-), muß man eine Art "Mitmachgebühr" zahlen. Um also für eine Leistung, die man erbracht hat, eine Entlohnung zu bekommen, muß man selbst was bezahlen! Klingt Paradox, ist es auch.
Komisch ist nur, das sowas legal ist, und daß wir uns das gefallen lassen.
Das ist wirklich paradox... Ihr macht brav die Hackn für die Kasse und dürft das auch noch zahlen!

Re: Präqualifizierung
Verfasst: Dienstag 22. September 2015, 09:59
von vidi
Re: Präqualifizierung
Verfasst: Dienstag 22. September 2015, 10:08
von Distel
....die Krankenkassen wollen doch mit der Zeit gehen!
Nachdem ich die obere Zeile geschrieben hatte, bemerkte ich deren Doppeldeutigkeit.

...kann so stehenbleiben!!!
