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Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 11:23
von Lachenmaier
Bringt vielleicht etwas Sicherheit:
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aus ZVA-Report 09-15

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 12:18
von benkhoff
Gegenfrage: bei wievielen Verordnugen steht nicht "Feinabgleich erbeten"...? 8)

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 12:50
von prüflingsprüfer
das werden immer weniger, stimmt !

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 12:58
von Robin
abgesehen davon:

wenn ich den Arzt nicht diffamiere o.ä. regt sich doch ohnehin keiner über eine Nachrefraktion auf.

Und selbst wenn sich sonst schon keine Grund findet sollte man im Verkauf doch wohl soviel Geschick an den Tag legen, das der Kunde ein Überprüfung wünscht!

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 13:03
von wörterseh
Diese Regelung besteht meines Wissens schon lange! Wenn man den Text genau liest - hält sich doch eh jeder drann!
Siehe auch : Gültiges Arztrezept

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 14:10
von Eberhard Luckas
genau so. ;)

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 14:18
von Michel B.
wörterseh hat geschrieben:Diese Regelung besteht meines Wissens schon lange! Wenn man den Text genau liest - hält sich doch eh jeder drann!
Siehe auch : Gültiges Arztrezept
Wo kann ich das nachgucken?

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 14:29
von prüflingsprüfer
Michel B. hat geschrieben:
wörterseh hat geschrieben:Diese Regelung besteht meines Wissens schon lange! Wenn man den Text genau liest - hält sich doch eh jeder drann!
Siehe auch : Gültiges Arztrezept
Wo kann ich das nachgucken?
in der gängigen Rechtssprechung, rechtskräftige Urteile und bei der Innung natürlich -
die Innung hat mit Rundschreiben sicherlich auf die aktuelle Rechtslage, welche seit einigen Jahren schon so besteht,
hingewiesen.

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 14:41
von Distel
Michel B. hat geschrieben:
wörterseh hat geschrieben:Diese Regelung besteht meines Wissens schon lange! Wenn man den Text genau liest - hält sich doch eh jeder drann!
Siehe auch : Gültiges Arztrezept
Wo kann ich das nachgucken?
Hier steht einiges - siehe Abschnitt " In der Praxis" - Beitrag von 2011 :wink:
http://forum.optiker.de/viewtopic.php?p ... 8f5#p44555

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 16:07
von wörterseh
...danke fürs klären! :D

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 18:11
von benkhoff
prüflingsprüfer hat geschrieben:das werden immer weniger, stimmt !
und bei mir immer mehr... naja, mir gefällts! :wink:

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Mittwoch 2. September 2015, 18:22
von wörterseh
benkhoff hat geschrieben:
prüflingsprüfer hat geschrieben:das werden immer weniger, stimmt !
und bei mir immer mehr... naja, mir gefällts! :wink:
Nur zur Klarstellung: Bei beiden werden die Bitten um Nachkontrolle mehr?!!! ;-)

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Donnerstag 3. September 2015, 09:18
von benkhoff
richtig, haben beide dasselbe gemeint, ich habs nur falsch ausgequetscht... diese sog. "Verordnungen" mit Sätzen wie zB: "bitte Feinabgleich" oder "nicht zur Anfertigung einer Sehhilfe gedacht" (<- das ist am peinlichsten!!) oder "subjektiver Abgleich erforderlich" werden immer mehr. Nur noch ca. 20% der "Zettel", die mir Kunden mitbringen sind regulär und korrekt ausgefüllt, und stellen eine rechtliche Grundlage dar. Der Rest, 80% der Zettelchen, sind im Grunde überflüssig und wertlos, und höchtens als Vormessung anzusehen, wie die Ärzte ja selbst schreiben.

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Donnerstag 3. September 2015, 09:56
von prüflingsprüfer
Prinzipiell werden die "Korrektionsempfehlungen" im Verhältnis zu allen Augenarztrezepten mehr,
sprich wir müssen sowieso messen.
Insofern kommen eh nur noch wenige "Formulare" überhaupt.

Andererseits gehen "meine" Kunden gar nicht mehr zum Augenarzt -
der erste Ansprechpartner für alle Fragen zum Auge und Sehen bin ich für sie.

Bei Bedarf / seltsame komische Vorkommnisse an den Augen "überweise" ich an den Arzt.

Außerdem messen wir grundsätzlich nicht nach, wir messen,
ggf. wird die Empfehlung und das gemeinsam festgestellte Ergebnis dem Kunden in der
Meßbrille gegenübergestellt zur Entscheidung.

Re: Rezept "nachmessen"

Verfasst: Donnerstag 3. September 2015, 13:04
von vidi
Neuerdings kommen die Kunden von einem Augenarzt mit einem Zettel.
Darauf stehen Name und Geburtsdatum des Kunden
Tagesdatum
Die Glaswerte
und eine Zahl, die eventuell die Gesamt-PD sein könnte. Wenn es wirklich die PD sein soll, dann ist diese aber meist zwischen 5 und 8 mm falsch :shock:

Der Name und Anschrift des Arztes sind aber nicht aufgedruckt!

Übrigens kam heute ein Kunde mit Verordnung eines anderen Arztes. Der Kunde bat mich die Verordnung zu überprüfen, in der Praxis hätte eine neue Auszubildene gemessen, die am 1. angefangen hat. Sie hatte auch Probleme mit dem Autorefraktometer, angeblich war es defekt............