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Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Samstag 25. Juli 2015, 12:46
von R.W.
Hallo,
hab schon versucht eine klare Aussage dazu im Netz zu finden, aber einmal ist von Pflicht zu lesen, andere Quellen geben an, daß die Mitführpflicht abgeschafft wurde?
Wie siehts denn nun aus?
Sonniges Wochenende
R.W.
Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Samstag 25. Juli 2015, 16:32
von Snipera
Es ist Pflicht, dass all jene, die im Strassenverkehr aktiv beteiligt sind, eine Reservebrille mit aktueller Stärke mitzuführen.
Ist bei der vorletzten StVO beschlossen worden.
ABER: Der Bussgeldkatalog hat nicht diese Position und daher hat die Polizei hier bei nicht Einhaltung von diesem Gesetz auch keine Bestrafungsmöglichkeit (noch).
Soetwas nennt sich Totes Recht
Übrigens:
In Österreich muss "nur" etwas zur Wundversorgung mitgeführt werden. D.h. wenn das Verbandspäckchen abgelaufen ist, so darf dafür nicht gestraft werden, wenn das Wundverbandszeug noch gut ist.
Ergo: Bundesheer Wundversorgungspäckchen reicht
Nur so als Bonusinfo und ist nur für Ö gültig
Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 08:07
von prüflingsprüfer
danke snipera, irgendwann werde ich diese Info wohl mal brauchen (müssen)..
Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 09:44
von benkhoff
wieder was dazugelernt!

Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 09:59
von DI Michael Ponstein
diese Pflicht gilt übrigens auch bei uns für Kontaktlinsenträger!
Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 12:05
von Snipera
@PP
Ich liebe diese Paragrafen. Zum schnell Nachlesen bzw. im Falle des Falles:
§102 KFG (10)
(10) Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist ff
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40095802
Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 14:20
von optiIRL
Ob es Pflicht ist oder nicht, ist im Prinzip eh wurscht wenn man nicht riskieren möchte im Falle eines Falles das Auto einfach stehen lassen zu müssen. Es soll schon mal passiert sein das eine Brille überraschend und ohne Vorwarnung kaputt geht

. Wir haben fast täglich Kunden bei denen ein Schaden an der Brille plötzlich aufgetreten ist. Man legt sie nur mal kurz auf dem Autositz ab und ......
Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 14:26
von ronja
DI Michael Ponstein hat geschrieben:diese Pflicht gilt übrigens auch bei uns für Kontaktlinsenträger!
Hallo,
hast du dafür auch eine Referenz, sprich Gesetzestext?
Mir ist hierzu nämlich nichts bekannt...und finde auch nichts entsprechendes.
Abgesehen davon wenn ich die Brille nicht dauernd vergesse, habe ich eine dabei
LG,
Ronja
Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Montag 27. Juli 2015, 14:44
von benkhoff
optiIRL hat geschrieben:Ob es Pflicht ist oder nicht, ist im Prinzip eh wurscht wenn man nicht riskieren möchte im Falle eines Falles das Auto einfach stehen lassen zu müssen.
völlig richtig! Am Ende der Ferien erlebt man immer wieder, daß Kunden nach zwei/drei Tagen die Brille kaputt geht (wie auch immer) und keine Reserve vorhanden ist, nichtmal ne alte Brille.
Das wird i.d.R. nach dem Urlaub nachgeholt. Dennoch musste man dann vor Ort ertsmal ne teure Reparatur bezahlen (wenn das ging), oder mit dem Flugzeug/Bus/Bahn/Taxi nach Hause, weil Mutti nicht fahren kann/will/nicht dabei war, und das Auto mit dem ADAC nach Hause holen, usw usw usw alles schon passiert

Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Samstag 1. August 2015, 21:49
von ronja
DI Michael Ponstein hat geschrieben:diese Pflicht gilt übrigens auch bei uns für Kontaktlinsenträger!
Gibt's hierfür noch einen Link oder den Nachweis dazu? Ich hab zwar meistens einen Ersatz dabei, von daher ist es mir egal. Ich möchte aber mal gern definitiv wissen was Sache ist.
Und für die ATler:
http://www.optiker.at/zweitbrille-beim-autofahren/
Ich bin auch bald ne Woche da
LG,
Ronja
Re: Zweitbrille Österreich Pflicht?
Verfasst: Sonntag 2. August 2015, 08:56
von Distel
Snipera hat geschrieben:Es ist Pflicht, dass all jene, die im Strassenverkehr aktiv beteiligt sind, eine Reservebrille mit aktueller Stärke mitzuführen.
Ist bei der vorletzten StVO beschlossen worden.
ABER: Der Bussgeldkatalog hat nicht diese Position und daher hat die Polizei hier bei nicht Einhaltung von diesem Gesetz auch keine Bestrafungsmöglichkeit (noch).
Soetwas nennt sich Totes Recht
So tot ist das Recht gar nicht.
Da lobe ich mir das Vorgehen der Wasserschutzpolizei, die mich vor Blindfischen schützt.
Wenn jemand sich im Wasserstraßenverkehr bewegt - gilt in Deutschland Resservebrillenpflicht
.......oder es wird teuer, denn die Wasserschutzpolizei kontrolliert und verhängt bei Nichteinhaltung auch Bußgelder.
http://www.focus.de/reisen/deutschland/ ... 02026.html
Verantwortungsbewusst sollen alle Teilnehmer am Straßenverkehr auch mit sich selber umgehen.
Denn: über 90 Prozent aller Sinneseindrücke nimmt der Mensch mit dem Auge auf.
Untersuchungen belegen aber, dass ein Drittel aller Verkehrsteilnehmer zu schlecht sieht.
http://www.polizei-nrw.de/koeln/artikel__2456.html