Brillen-Bestellung online - Rücknahme AGB? Optik Wilke
Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2015, 22:52
Hallo liebes Forum,
ich habe heute meine Brille erhalten, die ich online bei Optik Wilke bestellt habe. Zuvor hatte ich sie im Laden gesehen und anprobiert, doch war sie fast 100€ teurer (inkl. Gläser) als über den Optiker aus Hamburg.
Nun habe ich zwei Probleme mit diesem Händler:
1. Ich wollte die Brille lieber in einem helleren Ton haben als in dem, den ich nun bestellt habe. Die AGB hat jedoch eine Zusatzklausel, die das Rückgaberecht einschränkt. In der Email-Besätigung, die ich nach dem Kauf erhalten habe, stand folgender Absatz nach dem üblichen Widerrufsrecht von 14 Tagen:
"Nichtbestehen / Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nach § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."
Bevor ich den Absatz gelesen habe, habe ich den Optiker angerufen und um einen Umtausch gebeten. Dieser berief sich sehr bestimmend an die AGB und dass ich diese "doch mal lesen" solle. Er könne die Brille mit den von mir bestellten Gläsern nicht zurücknehmen, da sie individuell angefertigt wurde. Auf Anfrage, ob er denn lediglich das Gestell umtauschen könne, d.h. Gläser raus - Gläser rein, sagte er, die AGB ändere sich nicht und die Brille wäre für ihn nach so einem Prozedere kein neuwertiges Objekt mehr und es deswegen nicht mehr zurücknehmen könne.
Frage: Aus den AGB liest sich für mich nicht, dass die Brille individuell angefertigt wurde. Die Gläser, die eingesetzt wurden sind natürlich nach meinem Wunsch hin gefertigt. Wenn ich jedoch nur eine andere Farbe der gleichen Fassung haben möchte, stimmt es dann, dass er die Gläser nicht so einfach wieder herausnehmen kann? Gilt also dieses eingeschränkte Widerrufsrecht auch für die Fassung und im Endeffekt für die gesamte Brille? Leider wurde während des Kaufs kein einziges mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem zusätzlichen Kauf der Gläser um eine individuelle Anfertigungen handelt und dementsprechend keine Rückgabe möglich ist. Ich empfinde diese Zusatzklausel als versteckt und missverständlich.
2. Der Optiker Wilke besitzt zwei verschiedene online websites. Ich bin leider auf derjenigen gelandet, auf der der Anbieter seine Fassungen teurer anbietet, d.h. meine Fassung gab es auf der anderen Seite für 30€ weniger!!
([Onlineshop Link entfernt] und [Onlineshop Link entfernt])
Den Optiker habe ich auch auf diese Kuriosität angesprochen, woraufhin er wortwörtlich entgegnete "Ja, und? Ob ich eine, zwei, oder drei websites habe spielt doch keine Rolle oder?" Ich habe ihn nochmal gefragt, wieso er dann die gleichen Fassungen im Internet auf verschieden Websites für deutlich unterschiedliche Preise vertreibt, woraufhin er wieder nur meinte, dass "das nun mal so ist".
Die Brille ist von der Qualität her wirklich sehr gut - daran möchte ich nichts aussetzen. Ich finde es nur eine Frechheit, wie mit mir am Telefon umgegangen wird (es handelte sich dabei um den Herrn Besitzer persönlich..) und dass er anstatt kulant zu sein, mich regelrecht bloß gestellt hat.
Ist es möglich, dass ich die Brille doch umtauschen kann, sofern sich die Gläser ohne Schäden entfernen und wieder in eine andere Fassung einsetzen lassen? In diesem Fall hätte ich doch ein Recht auf Umtausch, oder?
Grüße
Ana
(achja, bitte letzteren Link zum shoppen benutzen...)
ich habe heute meine Brille erhalten, die ich online bei Optik Wilke bestellt habe. Zuvor hatte ich sie im Laden gesehen und anprobiert, doch war sie fast 100€ teurer (inkl. Gläser) als über den Optiker aus Hamburg.
Nun habe ich zwei Probleme mit diesem Händler:
1. Ich wollte die Brille lieber in einem helleren Ton haben als in dem, den ich nun bestellt habe. Die AGB hat jedoch eine Zusatzklausel, die das Rückgaberecht einschränkt. In der Email-Besätigung, die ich nach dem Kauf erhalten habe, stand folgender Absatz nach dem üblichen Widerrufsrecht von 14 Tagen:
"Nichtbestehen / Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nach § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."
Bevor ich den Absatz gelesen habe, habe ich den Optiker angerufen und um einen Umtausch gebeten. Dieser berief sich sehr bestimmend an die AGB und dass ich diese "doch mal lesen" solle. Er könne die Brille mit den von mir bestellten Gläsern nicht zurücknehmen, da sie individuell angefertigt wurde. Auf Anfrage, ob er denn lediglich das Gestell umtauschen könne, d.h. Gläser raus - Gläser rein, sagte er, die AGB ändere sich nicht und die Brille wäre für ihn nach so einem Prozedere kein neuwertiges Objekt mehr und es deswegen nicht mehr zurücknehmen könne.
Frage: Aus den AGB liest sich für mich nicht, dass die Brille individuell angefertigt wurde. Die Gläser, die eingesetzt wurden sind natürlich nach meinem Wunsch hin gefertigt. Wenn ich jedoch nur eine andere Farbe der gleichen Fassung haben möchte, stimmt es dann, dass er die Gläser nicht so einfach wieder herausnehmen kann? Gilt also dieses eingeschränkte Widerrufsrecht auch für die Fassung und im Endeffekt für die gesamte Brille? Leider wurde während des Kaufs kein einziges mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem zusätzlichen Kauf der Gläser um eine individuelle Anfertigungen handelt und dementsprechend keine Rückgabe möglich ist. Ich empfinde diese Zusatzklausel als versteckt und missverständlich.
2. Der Optiker Wilke besitzt zwei verschiedene online websites. Ich bin leider auf derjenigen gelandet, auf der der Anbieter seine Fassungen teurer anbietet, d.h. meine Fassung gab es auf der anderen Seite für 30€ weniger!!
([Onlineshop Link entfernt] und [Onlineshop Link entfernt])
Den Optiker habe ich auch auf diese Kuriosität angesprochen, woraufhin er wortwörtlich entgegnete "Ja, und? Ob ich eine, zwei, oder drei websites habe spielt doch keine Rolle oder?" Ich habe ihn nochmal gefragt, wieso er dann die gleichen Fassungen im Internet auf verschieden Websites für deutlich unterschiedliche Preise vertreibt, woraufhin er wieder nur meinte, dass "das nun mal so ist".
Die Brille ist von der Qualität her wirklich sehr gut - daran möchte ich nichts aussetzen. Ich finde es nur eine Frechheit, wie mit mir am Telefon umgegangen wird (es handelte sich dabei um den Herrn Besitzer persönlich..) und dass er anstatt kulant zu sein, mich regelrecht bloß gestellt hat.
Ist es möglich, dass ich die Brille doch umtauschen kann, sofern sich die Gläser ohne Schäden entfernen und wieder in eine andere Fassung einsetzen lassen? In diesem Fall hätte ich doch ein Recht auf Umtausch, oder?
Grüße
Ana
(achja, bitte letzteren Link zum shoppen benutzen...)