Rechnung oder Kassenbon für Brille?
Verfasst: Sonntag 19. Oktober 2014, 08:16
Hallo
Mir ist jetzt aufgefallen, das ich alle meine Gleitsichtbrillen mit dem Angebotspreis von meinem Vor-Ort-Optiker ohne Beleg erhalten habe.
Also Brille bestellt, angezahlt (ohne dem gab es bei ihm keine Bestellung) und einen Abholschein erhalten.
Bei der Abholung dann den Restbetrag erhalten und das war es dann.
Jetzt habe ich eine bessere Gleitsichtbrille gekauft, da gab es eine Rechnung dazu.
Da steht aber auch nur drauf:
Werte Auge rechts und links und die Glasbezeichnung der Firma.
Auch nicht um welche Qualität des Glases es sich handelt.
Und dann den Betrag für das Einschleifen. Brillenfassung war meine alte.
Ich kann mich dunkel erinnern, das ich fast zu Anfang meiner Gleitsichtbrillenzeit mal eine mit Rodenstockgläsern
hatte.
Da bekam ich zu der Brille auch noch ein Heftchen von Rodenstock mit sowie einen Glas-Garantiepaß.
Normal bekomme ich doch in jedem Geschäft beim Kauf eines Artikel einen Zahlungsbeleg.
Gib es beim Kauf von angefertigten Brillen auch Vorschriften?
Reicht ein Kassenbon (wie im Supermarkt) aus oder muß ich eine Rechnung bekommen?
Wenn Rechnung, was muß da drauf stehen? Muß sie detailiiert sein mit Bezeichnung des Glases, also nicht nur der Stärke?
Und beim Kauf einer Fassung, muß der Betrag gesondert aufgeführt werden?
Mir ist jetzt aufgefallen, das ich alle meine Gleitsichtbrillen mit dem Angebotspreis von meinem Vor-Ort-Optiker ohne Beleg erhalten habe.
Also Brille bestellt, angezahlt (ohne dem gab es bei ihm keine Bestellung) und einen Abholschein erhalten.
Bei der Abholung dann den Restbetrag erhalten und das war es dann.
Jetzt habe ich eine bessere Gleitsichtbrille gekauft, da gab es eine Rechnung dazu.
Da steht aber auch nur drauf:
Werte Auge rechts und links und die Glasbezeichnung der Firma.
Auch nicht um welche Qualität des Glases es sich handelt.
Und dann den Betrag für das Einschleifen. Brillenfassung war meine alte.
Ich kann mich dunkel erinnern, das ich fast zu Anfang meiner Gleitsichtbrillenzeit mal eine mit Rodenstockgläsern
hatte.
Da bekam ich zu der Brille auch noch ein Heftchen von Rodenstock mit sowie einen Glas-Garantiepaß.
Normal bekomme ich doch in jedem Geschäft beim Kauf eines Artikel einen Zahlungsbeleg.
Gib es beim Kauf von angefertigten Brillen auch Vorschriften?
Reicht ein Kassenbon (wie im Supermarkt) aus oder muß ich eine Rechnung bekommen?
Wenn Rechnung, was muß da drauf stehen? Muß sie detailiiert sein mit Bezeichnung des Glases, also nicht nur der Stärke?
Und beim Kauf einer Fassung, muß der Betrag gesondert aufgeführt werden?