Recht auf neue Fassung?

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A
Anjana
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 24. Juni 2007, 13:46

Recht auf neue Fassung?

Beitrag von Anjana »

Hallo,
ich bin gerade etwas verzweifelt. Da meine neuen Kunstoffgläser Risse aufwiesen, bekam ich neue Gläser bestellt. Nun konnte ich heute zum Wechseln kommen und nun ist das Kunststoffgestell total verzogen. Meine Wimpern des rechten Auges stoßen ständig an - es macht mich verrückt - und wenn man von unten oder oben auf das Gestell sieht - bemerkt man es - die Symmetrie stimmt nicht mehr. Bekommt man das wieder gebogen oder habe ich ein Recht auf ein neues Gestell?? So lasen will ich es auf keinen Fall auch da die Brille für mich nicht gerade günstig war.

Ich danke für jede Antwort und wünsche noch einen schönen Tag.

Ariane

PS: :wink: Ist übrigens die erste Brille - die nicht von Fielmann war *schmunzel* - wegen der vielen Disskusionen hier. Ich bin für Leben und Leben lassen.
d
doc
Beiträge: 22
Registriert: Freitag 8. Dezember 2006, 18:59
Wohnort: Stuttgart

Beitrag von doc »

Hallihallo,

im Normalfall bekommt man das wieder hingebogen.
Wenn nicht, na ja, du hast eine einwandfreie Fassung abgegeben und ein nicht funktionierende bekommen, ich denke das recht ist auf deiner Seite
gruß benni
B
Bischoff30
Beiträge: 191
Registriert: Freitag 11. Mai 2007, 23:02
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Beitrag von Bischoff30 »

Nun, wenn Gläser zu groß geschliffen werden und die Fassung "aufgezogen" wird, ist dies schlecht.

Persönlich gesehen ist dies reparabel und muss ersetzt werden.
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