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2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 14:03
von Baer
Hallo,
ich habe mir bei einem Optiker (Dipl.Ing f. Augenoptik) eine Brille machen lassen:
Sph -0,25 zyl -1,75 138 Grad rechts
Sph -0,25 zyl 1,25 35 Grad links
EBM 2360 für 210€ und 2x Hoya EAYS für je 120 €
Als ich das Modell abholen wollte fiel auf, dass die Gläser anders eingefasst wurden, als vereinbart. Anstelle horizontal zu sein, waren sie V-förmig, d.h. Außen hochgezogen. Auf meinen Hinweis, dass das nicht gerade wäre, wurde die Brille am Nasenflügel gebogen, so dass die Gläser nun parallel sind. Hierbei ändert sich doch auch die Achse... Der Mittelpunkt der inneren Haltepunkte ist 2mm höher als die gedachte Linie zwischen den äußeren Haltepunkten. Auf 47mm Abstand ergibt das nach meiner Schulmathematik tan-1 (2/47) d.h. ca. 2,5 Grad Achsfehler in beide Richtungen. Ein Kran zeigt mit dem rechten Auge nach rechts und mit dem linken nach links...
Meine Frage ist, wie stark der Fehler ist, der hier gemacht wurde und ob ihr das reklamieren würdet?
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 14:14
von palmi
Servus Baer,
nach aktueller und gültiger DIN EN ISO 21987 wäre bei deiner Zylinderstärke eine maximale Abweichung bis 3° innerhalb der Toleranz. Nach alten RAL Bestimmungen nicht. Die meisten Kollegen werden aber nach der RAL arbeiten, denke ich zumindest, da Sie in den letzten Jahren das Maß der Dinge für die deutsche Augenoptik war.
Unser Credo lautet aber sowieso: so genau wie möglich. Bei 2,5° Abweichung würden unsere Brillen nicht aus dem Hause gehen, schon gar nicht wenn der Kunde ein Unbehagen beim Sehen feststellt.
Fazit: nach aktuell gültiger DIN und richtiger Berechnung deinerseits wäre eine Reklamation aufgrund einer Achsabweichung nicht gerechtfertigt. Kundenzufriedenheit allerdings ist mit Geld nur schwer aufwiegbar, ich würde einfach das Gespräch mit dem Kollegen nochmal suchen und den Fall ruhig und sachlich schildern.

Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 14:17
von vidi
Eine genaue Aussage um wieviel Grad die Achse tatsächlich abweicht, kann man aber nur nach Kontrolle mit einem Scheitelbrechwertmesser machen.
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 14:25
von Gandalf
Das hat jetzt nicht direkt mit Baers Frage zu tun, also bitte löschen, falls es Euch stört: Gelten die von Palmi genannten Toleranzen bei der Achslage auch für den Einbau von Gleitsichtgläsern? Hoffentlich doch nicht.
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 14:31
von palmi
Servus Gandalf,
Bei Gleitsichtgläsern ist die Glashorizontale vom Hersteller durch dauerhafte Markierungen gekennzeichnet. Diese markierte Achse darf nicht um mehr als 2° von der tatsächlichen Horizontalen abweichen.
Traurig aber wahr, die neue DIN lässt sehr viel durchgehen, was mit der alten RAL undenkbar war. Daher wird beispielsweise auch in der Berufsschule meines Wissens nach in Bayern nach der alten RAL gelehrt, wobei in der Gesellenprüfung selbst die neuen Toleranzen "erlaubt" sind. Berichtig mich bitte jemand von der Prüfungskommission wenn dies anders sein sollte.
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 15:06
von Gandalf
palmi hat geschrieben:Servus Gandalf,
Bei Gleitsichtgläsern ist die Glashorizontale vom Hersteller durch dauerhafte Markierungen gekennzeichnet. Diese markierte Achse darf nicht um mehr als 2° von der tatsächlichen Horizontalen abweichen.
Danke. Das beruhigt mich ja ein bisschen.
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 15:07
von Ulrich Mößlang
Stopp so ist es nicht
Für die Prüfung gelten eigene Toleranzen die viel enger ausgelegt sind als die alte Ral
Die neuen weltweiten Toleranzen sind so großzügig ausgelegt, dass auch der einfache Ami oder die Einschleifstudios in Hongkong oder Mittelamerika damit arbeiten können.Denn genauer geht es nicht bei denen.
Und die unseren Billigheimern kommt es auch sehr entgegen, muss doch nichts mehr so genau genommen werden.
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 15:24
von prüflingsprüfer
Ulrich Mößlang hat geschrieben:Für die Prüfung gelten eigene Toleranzen die viel enger ausgelegt sind als die alte Ral
ist GottseiDank so
Die neuen weltweiten Toleranzen sind so großzügig ausgelegt, dass auch der einfache Ami oder die Einschleifstudios in Hongkong oder Mittelamerika damit arbeiten können.Denn genauer geht es nicht bei denen.
Und die unseren Billigheimern kommt es auch sehr entgegen, muss doch nichts mehr so genau genommen werden.
ist leider so
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 16:35
von DI Michael Ponstein
um dann wieder zur ausgangsfrage zu kommen:
wie siehst du mit der brille?
ist die formstellung so, wie du sie dir gewünscht hast?
wenn a) kein gutes sehen --> reklamation
b) formstellung anders besprochen ---> reklamation
mit dem enstprechenden kollegen sprechen und seinerseits klären, ob er mit der achsdifferenz leben kann. richtig wäre zuerst, die brille nun auszumessen, welchen fehler an achsdifferenz wirklich da ist, sofern die form jetzt korrekt ist.
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 17:07
von Ulrich Mößlang
und die Messtoleranzen nicht vergessen
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Montag 6. Mai 2013, 20:15
von LöweNRW
Ulrich Mößlang hat geschrieben:Stopp so ist es nicht
Für die Prüfung gelten eigene Toleranzen die viel enger ausgelegt sind als die alte Ral
Die neuen weltweiten Toleranzen sind so großzügig ausgelegt, dass auch der einfache Ami oder die Einschleifstudios in Hongkong oder Mittelamerika damit arbeiten können.Denn genauer geht es nicht bei denen.
Und die unseren Billigheimern kommt es auch sehr entgegen, muss doch nichts mehr so genau genommen werden.
Wieso sind denn die Prüfungstoleranzen enger ausgelegt als die gesetzlichen Vorgaben ? Wenn es auch sinnvoll im Sinne des Kunden sein mag ... aber ist das rechtens ? Kann da jede Prüfungskomission eigenständig die Vorgaben festlegen ?
nette Grüße
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Dienstag 7. Mai 2013, 10:18
von Robin
ind.
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Dienstag 7. Mai 2013, 10:27
von prüflingsprüfer
LöweNRW hat geschrieben:Kann da jede Prüfungskomission eigenständig die Vorgaben festlegen ?
natürlich nicht, enger gefaßt geht immer.....
(im Rahmen des Möglichen)
...und unsere Prüflinge wissen das auch schon Jahre vorher.
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Dienstag 7. Mai 2013, 10:50
von Ulrich Mößlang
LöweNRW hat geschrieben:
Kann da jede Prüfungskomission eigenständig die Vorgaben festlegen ?
nette Grüße
Schön wär es, dann hätten wir wieder einen Saustall wenn jeder macht was er will.
Das ist Bundeseinheitlich festgelegt und darf
nicht abgewichen werden.
Die Toleranzen und Arbeiten stehen für die Prüfling im Netz, zumindest in Bayern.
Re: 2,5 Grad Abweichung?
Verfasst: Dienstag 7. Mai 2013, 18:44
von LöweNRW
Guten Abend allerseits,
danke für die Infos !
Mich verwundert aber schon, dass die Prüfbedingungen enger gesetzt werden also die nachher gültigen Verkaufsbedingungen. Irgendwie nicht logisch nach meiner Ansicht...
Aber es ist ja so vieles in unserem Land nicht logisch und jedem einleuchtend...
nette Grüße und einen netten Abend
