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Refraktionskontrolle

Verfasst: Sonntag 11. März 2012, 00:01
von sarah123
Hallo und guten Abend,

ich habe folgendes Problem:
Auf einer Baustelle am Freitag Mittag bekam ich einen Fremdkörper ins Auge (Metallspan) den ich mir am Samstag Abend vom Augenarzt -Notdienst- entfernen und die Hornhaut polieren musste (wegen Roststellen). Schon da merkte ich, dass ich auf diesem Auge nur noch leicht verschwommen sehen konnte. Als ich 4 Tage nach dem Arbeitsunfall zur kontrolle des Auges zu einen Augenarzt musste, sagte dieser mir, dass ich wohl, sollte das sich nicht binne einer Woche verbessern, eine Brille tragen müsse -augrund des Unfalls. Eine Woche später hatte ich erneut einen Termin bei ihmund dieser überreichte mit eine "Brillenverordnung" auf der folgendes stand:


Befunf____Gläserstärkeum 0,5 Dioptrien oder mehr verändert?__________________x nein
__________Wenn nein, wird Verbesserung der Sehfähigkeit um min. 20% erzielt?_____ja

Besondere Gläser/Sehhilfen_____! Diagnosenmessung !
Begründung__________________Refraktionskontrolle beim Optiker

______Sphär.____Zyl.______Achse__Prism___Bas.___Scheitelabstand
F_R___-0,50___________________________________16,00
__L___-0,25____-0,75______22___________________16,00
N_R_plan
__L_plan


Ich habe da keine Ahnung was das alles bedeutet (Diagnose...?)
Kann es tatsächlich sein, dass meine Sehschwäche von diesem Fremdkörper herrührte?
Falls ja, wie kann so etwas nachgewiesen werden? (solle ich mir das Auge bei einem anderen Augenarzt kontrollieren lassen -lohnt sich??-)
Schließlich hat dies ja auch Auswirkungen darauf, wer die Kosten für die Brillen zu tragen hat -ich oder die Berufsgenossenschaft-

im Voraus vielen herzlichen Dank!
Gruß Sarah

Re: Refraktionskontrolle

Verfasst: Sonntag 11. März 2012, 00:49
von DocSommer
Hallo Sarah,

du schreibst doch selbst, dass die Sehrprobleme mit dem Unfall einhergegangen sind. Im Zweifel kannst du dir natürlich bei einem anderen Augenarzt eine zweite Meinung einholen und den Befund ggf. bestätigen lassen. Eine erneute Refraktion dürfte bestimmt Sinn machen, um die Werte zu bestätigen. Ansonsten durftest du ja bereits im Rahmen der Refraktion selbst erleben bzw. "sehen", welche Besserung dir eine Brille mit den ermittelten Werten derzeit bringen würde. Ist das linke Auge betroffen gewesen? Die Dioptrienwerte für beide Augen scheinen mir vernachlässigbar - dagegen sprechen die anderen Werte fürs linke Auge für eine gewisse Hornhautverkrümmung, die mit dem Unfall und/oder der Behandlung zusammenhängen kann.

Ich bin allerdings kein Fachmann - mal schauen, was die Spezis dazu sagen, sofern man das per Ferndiagnose überhaupt kann.

Re: Refraktionskontrolle

Verfasst: Sonntag 11. März 2012, 10:59
von palmi
Moin moin sarah123,
Ich habe da keine Ahnung was das alles bedeutet (Diagnose...?)
Also eine Diagnose dürfen wir (Augenoptiker) weder hier noch im realen Leben abgeben, dass dürfen ausschließlich nur Heilpraktiker und deswegen sind wir da aussen vor.
Kann es tatsächlich sein, dass meine Sehschwäche von diesem Fremdkörper herrührte?
Selbstverständlich. Ein "Vernarbung" auf der Hornhaut führt in den vielen Fällen zu einer Hornhautverkrümmung und/oder Sehleistungsverlust, wenn sich die Stelle relevanten Durchblickspunkt befindet. Die oberste Schicht unserer Hornhaut (Fachausdruck: Epithel) ist regenerationsfähig und heilt sich innerhalb von 7 Tagen komplett selbst, wenn eine "mechanische Beschädigung" vorlag.
Anders ist es mit den darauffolgenden Schichten. Diese können sich nicht einwandfrei wieder herstellen und sollte ein Fremdkörper in diese Schichten vorgedrungen sein, kann dies zur Narbenbildung führen.

Der Augenarzt hat also vollkommen richtig gehandelt (wenn man das mal so sagen darf ;) ), indem er darauf verwiesen hat nach einer Woche wieder zu kommen. Die Regeneration des Epithels ist dann abgeschlossen, alles was "übrig" bleibt ist wohl als dauerhaft zu bezeichnen.

Die Hornhautverkrümmung auf dem linken Auge lässt vermuten, dass dieses Auge vom Unfall betroffen war?
Mit einem Spaltlampenmikroskop (kurz: Spaltlampe) lässt sich eine Narbe auf der Hornhaut durchaus wiederfinden, aber am besten weiß der behandelnde Augenarzt darüber bescheid, denn er hat die Stelle lokalisiert und entsprechend versorgt. Ein Augenoptikmeister wäre zwar auch in der Lage diese Narbe zu sehen, darf dir aber eigentlich keine weitere Auskunft geben.


Wer die (Behandlungs-/Therapie-)Kosten übernimmt hängt von der richtigen Abwicklung des ganzen Unfalls ab. Protokolliert? Entsprechende Schutzkleidung & Schutzausrüstung getragen? Betriebsarzt muss wahrscheinlich auch konsultiert werden und zu zuständiger Stelle weiterverwiesen werden.
Dafür gibts aber bei jeder Berufsgenossenschaft eine (telefonische) Infostelle, sofern sich der Arbeitgeber nicht darum kümmert ;)


Schönen Sonntag

Re: Refraktionskontrolle

Verfasst: Sonntag 11. März 2012, 17:21
von DocSommer
dass dürfen ausschließlich nur Heilpraktiker
...und richtige Ärzte :mrgreen:

Re: Refraktionskontrolle

Verfasst: Sonntag 11. März 2012, 17:40
von palmi
Die natürlich sowieso, aber als Ärzte verstehen wir uns ja noch weniger ;)