das ist normal, und wird ÜBERALL so gehandhabt. Es ist also nix besonderes. Rechtfertigen müssen Sie Sich nicht (muß niemand), aber Sie tun es ja doch immer weiter und völlig freiwillig, oder zwingt Sie da grade jmd???Karelia hat geschrieben:Im Falle des Falles werde die Brille anstandslos bei voller Kaufpreiserstattung zurückgenommen.
Ich habe gerade mal vier Kaufbeläge von alten Brillen angeschaut. Nirgends steht etwas von Kaufpreiserstattung bei Nichtgefallen. Und was ich nicht schriftlich habe darauf habe ich auch keinen Anspruch. Und wenns ein Optiker dennoch machen sollte geschieht dies auf Kulanzbasis ohne Rechtsanspruch.benkhoff hat geschrieben:das ist normal, und wird ÜBERALL so gehandhabt. Es ist also nix besonderes.Karelia hat geschrieben:Im Falle des Falles werde die Brille anstandslos bei voller Kaufpreiserstattung zurückgenommen.
.... und "benkhoff" möchte uns jetzt auch nicht allen Ernstes erzählen, dass das ÜBERALL so gehandhabt wird und nix besonderes ist?!benkhoff hat geschrieben:das ist normal, und wird ÜBERALL so gehandhabt. Es ist also nix besonderes.Karelia hat geschrieben:Im Falle des Falles werde die Brille anstandslos bei voller Kaufpreiserstattung zurückgenommen.
es gibt sowas wie GESETZE... und an die muß sich JEDER halten. Noch Fragen?Karelia hat geschrieben:Und was ich nicht schriftlich habe darauf habe ich auch keinen Anspruch.
Fragen nicht aber eine Richtigstellung sollte schon sein: Kein Gesetz besagt, dass ein Kaufmann eine Ware bei Nichtgefallen gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen muss. Dies trifft nur für Online- und Haustürgeschäften innerhalb von 14 Tagen nach Kauf zu und wenn die Ware nicht speziell vom Verkäufer für den Kunden bestellt oder angefertigt wurde. Eine weitere Ausnahme: Es ist falsch gemessen worden und ich sehe mit den neuen Gläsern schlecht. In dem Fall greift der gesetzliche Garantieanspruch. Aber auch da kann der Optiker die Rücknahme der Brille mit Kaufpreiserstattung verweigern. Der Kunde muss ihm die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben (erneute Refraktion und Anfertigung neuer Gläser).benkhoff hat geschrieben:es gibt sowas wie GESETZE... und an die muß sich JEDER halten. Noch Fragen?Karelia hat geschrieben:Und was ich nicht schriftlich habe darauf habe ich auch keinen Anspruch.
Fakt ist, was Sie aus dem hohlen Bauch heraus behaupten? Ich behaupte, dass das Wunschdenken von Ihnen ist.Es gibt wesentlich mehr Probleme mit Fielmann Brillen als mit Brillen von Tradis. Das ist nunmal Fakt. Bitte verdrehen Sie nicht weiter die Fakten. Danke.
Ich möchte das Friedensangebot hier nicht untergraben, nur noch ein Gedanke zum oben zitierten Satz.Karelia hat geschrieben: Kann man in diesem Forum von Optikern nicht ein Mindestmaß an Sachlichkeit erwarten?
Und wieder jemand der komplett mißversteht worum es bei diesem Rücknahmeding wirklich geht. Es geht nur darum sich komplizierte Fälle von Leib zu halten. Die kosten nähmlich Ressourcen, Geld und KnowHow. Das will man sich halt nicht zu oft leisten. Passt nicht? Geld zurück, da ist die Tür. Man hat zwar sein Geld wieder, aber seine Probleme immer noch. Und der Konzern ist einen los und kann in der Zeit 3 "einfache" Brillen verkaufen.Karelia hat geschrieben: Was Fielmann macht, nämlich eine Brille ohne wenn und aber bei Nichtgefallen gegen Kaufpreiserstattung zurückzunehmen ist reine Eigenverpflichtung und nirgends gesetzlich verankert.