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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 15:58
von Distel
Oppicker hat geschrieben: Okay, dann lass uns das mal besprechen:

Was soll alles in welchen Abständen geprüft werden? Nur das Sehen? Zeitabstände mit zunehmenden Alter abnehmend?

Vor allem: Wer darf diese Tests durchführen (Optiker, Hörgeräteakustiker?) und wer soll sie bezahlen?

Welche Sanktionen sollen drohen, wenn jemand den Test verweigert oder nicht bezahlen kann?
....hatten wir schon. :wink:
Ulrich Mößlang hat geschrieben:
Distel hat geschrieben:
Berthold Niermann hat geschrieben: Entscheidend ist, dass der Wiederholungstest schon ab dem 25. Lebensjahr kommt und dann alle 5. Jahre wiederholt wird.
Wir haben in allen Altersgruppen Blindschleichen am Steuer sitzen.
Die USA könnten als Vorbild dienen. Der Führerschein ist dort nur gültig in Verbindung mit einem Sehtest und der muss regelmäßig erneuert werden.
Sogar in Italien funktioniert es

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 16:27
von benkhoff
und das "Argument" mit der "Diskriminierung" älterer oder jüngerer oder mittelalter Autofahrer (oder dünner oder dicker, usw) durch einen Sehtest (sic!) zieht nicht... denn: die geistig wachen Autofahrer mit Visus über 0,7 fühlen sich von den nicht "verkehrsfähigen" Halb-Blinden diskriminiert, oder nicht? :wink:

Ich gönne Jedem, der gegen höhere Sicherheit ist, einmal auf so Einen zu treffen, der ihn dann "übersieht"... bei Airbags, Gurten, Kopfstützen, Seiten-Aufprall-Schutz, usw ging es immer egoistisch um die Fahrzeuginsassen. Da konnte das ganz schnell (naja) umgesetzt werden, und JEDER bezahlt es auch gerne. Sobald es aber um die Sicherheit Anderer geht, sind selbst 6,43 Euro plötzlich "unbezahlbar" und sollen womöglich für angeblich arme Sucker von "der Gemeinschaft" gezahlt werden.
Lächerlich!

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 16:30
von Klaus Nerlich
Meine Eckpunkte
1. Wenig Bürokratie
Der Führerscheinbesitzer muss in definierten Abständen einen Sehtest machen. Das Dokument dazu hat der Führerscheinbesitzer mit dem Führerschein mitzuführen.
Kommt eine Polizeikontrolle oder ein Unfall, ist die Fahrerlaubnis nur gültig wenn der Führerschein und das gültige Sehtestdokument vorgelegt werden. Ist es nicht vorhanden liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein vor.

2. Intervalle
a) AltersIntervall
Der Führerscheinbesitzer bis 40 Jahre muss alle 5 Jahre einen neuen Sehtest vorlegen
Der Führerscheinbesitzer von 41 bis 60 Jahre muss alle 3 Jahre einen neuen Sehtest vorlegen
Der Führerscheinbesitzer von 61 muss alle 2 Jahre einen neuen Sehtest vorlegen
b) VisusIntervall
Erreicht ein Führerscheinbesitzer nur einen Visus der Stufen Vcc = 0,66 bis 0,85 muss alle 2 Jahre ein neuer Sehtest vorgelegt werden
Ab dem 61 Jahr verkürzt sich das Intervall bei diesen Visusstufen auf 1 Jahr


Begründung:
Durch die „Dokumentmethode“, ähnlich dem TÜV-Stempel im Fahrzeugschein, hat der Führerscheinbesitzer die Verantwortung zum Sehtest zu gehen.
Unterlässt der Führerscheinbesitzer den Test, ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Wie beim Fahren ohne TÜV-Stempel, das Auto gilt dann als nicht verkehrssicher, wird der Führerscheinbesitzer um den Sehtest schauen um auch einen Versicherungsschutz zu haben.
Durch diese Methode muss keine Behörde tätig werden und es müssen keine Briefe oder Aufforderungen geschrieben werden.

AI – Hierbei wird von der durchschnittlichen Sehvermögensänderung der Bevölkerung zwischen 20 und 40 Jahren ausgegangen. Unfälle oder Erkrankungen bleiben erst einmal unberücksichtigt.
Ab dem 41 Jahr treten die „ersten“ Sehprobleme bei „Jungpesbyopen“ auf. Eine eventuelle Weitsichtigkeit wird im Alter zwischen 41 und 60 Jahren deutlich.
Ab dem 61 Jahr können Katarakt, Glaukom oder Makulaprobleme verstärkt auftreten.

VI – Diese Komponente ist notwendig, damit deutlich wird, es geht nicht um das Alter der Personen, sondern um die Sehfähigkeit. Ab einem Visus der Stufe kleiner 0,9, mit Korrektion, bedarf es der erhöhten Kontrolle, da die volle Sehfähigkeit nicht gegeben ist.




Technische Ausführung
Die Sehtestbescheinigung erhält ein „Verfallsdatum“ – „Die Sehtestbescheinung ist gültig bis …“


Viel Spass beim Zerlegen der Vorschläge – aber bitte mit besserem Vorschlag und nicht nur NEIN

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 16:34
von Gopal
Genau so würde ich mir das vorstellen.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 16:36
von Gopal
Halt, eine Änderung. Würde keine Unterschiede in den Intervallen machen.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 16:49
von benkhoff
wären nicht alle zwei Jahre (in Verbindung mit TÜV/Dekra) logischer? Dann kommt man auch nicht durcheinander... das der bestandene Sehtest mit dem Fschein mitgeführt werden sollte, ist am einfachsten :wink: *gefällt mir*

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 16:50
von LöweNRW
Das wäre grundsätzlich zu befürworten. Auch von mir als Kunde. Ich fühle mich von den Vorwürfen allerdings nicht betroffen, da ich zum einen regelmäßig den AA aufsuche und fast jährlich den AO.

Aber wie aus vielen Beispielen zu lesen ist, nehmen es wohl viele mit dem guten Sehen nicht so genau... und genau dafür braucht man dann diese zu Recht geforderten Tests.

Sind denn unsere Politiker wirklich so dumm wie hier über die Ablehnung der Petition zu lesen war? Manchmal wohl leider schon...
Man denke nur an das Fiasko mit dem Euro-Hawk... Für das Geld hätte man viele Sehtests machen können... :wink:

wünsche einen schönen Abend !

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 17:08
von Klaus Nerlich
LöweNRW hat geschrieben:Man denke nur an das Fiasko mit dem Euro-Hawk... Für das Geld hätte man viele Sehtests machen können... :wink:
Bei € 6,43, amtliche Gebühr eines Führerscheinsehtest, dauert es lang bis ein Euro-Hawk zusammen kommt :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 17:14
von vidi
Klaus Nerlich hat geschrieben:
LöweNRW hat geschrieben:Man denke nur an das Fiasko mit dem Euro-Hawk... Für das Geld hätte man viele Sehtests machen können... :wink:
Bei € 6,43, amtliche Gebühr eines Führerscheinsehtest, dauert es lang bis ein Euro-Hawk zusammen kommt :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Wenn man die 600 Mio. durch die Anzahl der Bundesbürger teilt, wären das € 7,50 pro Kopf.
Und davon fahren noch nicht mal alle ein KFZ.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 17:25
von benkhoff
dann wäre ja für JEDEN (auch Babys und Wachkoma-Patienten) der erste Sehtest finanziert :mrgreen:
übrigens: die "Aufklärungs"-Elektronik, die für den EuroHawk entwickelt wurde (echt vom Feinsten!) wird jetzt in einen A319 der Flugbereitschaft eingebaut... schön unauffällig! :wink:

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 17:31
von Oppicker
@Klaus
Was das Sehvermögen angeht, könnte ich mich ja mit Deinem Vorschlag anfreunden. Insbesondere gefiele mir das Ausschalten irgendwelcher Ämter. Allerdings bin ich mir auch sicher, dass der Gesetzgeber auf ein Erinnerungsschreiben bestehen würde, bevor der Schädigende und Geschädigte im Schadensfall damit konfrontiert wird, dass ersterer ohne gültige Fahrerlaubnis und somit ohne Versicherung unterwegs war.

@benkhoff
Die Leute müssen eine ganze Reihe von Tests über sich ergehen lassen. Gerade Rentner, die in der Pampa wohnen und auf das Auto angewiesen sind, haben es oft nicht so dicke, jedes Jahr eine Reihe Tests zu bezahlen. Heute haben wir hier in Bruchsal
35°C und ich habe keine Lust, zu googeln, was ein Hör- und Reaktionstest kostet.
Ich schätze aber mal, dass locker 40-50 Euro hinzublättern sind, bis man alle Unterlagen beisammen und den Führerschein verlängert hat.

Wollen wir anregen, Bluttests, bzw. eine Auflistung der einzunehmenden Medikamente zu verlangen? Schließlich kann man durchaus fahruntüchtig sein durch Medikamenteneinfluß.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 17:36
von vidi
benkhoff hat geschrieben:dann wäre ja für JEDEN (auch Babys und Wachkoma-Patienten) der erste Sehtest finanziert :mrgreen:
übrigens: die "Aufklärungs"-Elektronik, die für den EuroHawk entwickelt wurde (echt vom Feinsten!) wird jetzt in einen A319 der Flugbereitschaft eingebaut... schön unauffällig! :wink:
Und wer war an der Regierung als der Euro-Hawk angeleiert wurde?
Richtig, Schröder?

Und jetzt die Zusatzfrage:
Wer hat den Kauf des Euro-Hawks in Auftrag gegeben, ganz ohne Ausschreibung, weil das US-Produkt ja ach so überlegen ist?
Na, wer weiß es?
Kleiner Tipp! Er war damals Finanzminister!
Noch ein Tipp? Ein Nordlicht?
Sein Vorname reimt sich auf Leer?


Rischtisch! Der Peer war`s. Der Gleiche, der jetzt rumätzt.
So kann man auch faule Eier, den anderen ins Nest legen. Man muss nur lang genug warten.

Aber das war jetzt Off-Topic. Sorry

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 17:38
von vidi
Oppicker hat geschrieben:@Klaus
Was das Sehvermögen angeht, könnte ich mich ja mit Deinem Vorschlag anfreunden. Insbesondere gefiele mir das Ausschalten irgendwelcher Ämter. Allerdings bin ich mir auch sicher, dass der Gesetzgeber auf ein Erinnerungsschreiben bestehen würde, bevor der Schädigende und Geschädigte im Schadensfall damit konfrontiert wird, dass ersterer ohne gültige Fahrerlaubnis und somit ohne Versicherung unterwegs war.
Wieso das denn? Bekommst du auch einen Brief, wenn der TÜV oder aus anderen Gründen die Betriebserlaubnis abgelaufen ist?

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 17:58
von DI Michael Ponstein
mir fehlt noch die komponente, für die älteren, die zwar die sehleistung nicht mehr erreichen oder knapp verfehlen, was aber physikalisch optisch nicht verbesserbar wäre (das als vorraussetzung):
für unfallfreie jahre und damit verkehrssicheres auftreten schlage ich ein bonus vor, weil es genügend gute und erfahrene fahrer älteren baujahres gibt, die zwar nicht die 0,7 erreichen, aber wie die luchse aufpassen.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 17:58
von Klaus Nerlich
Oppicker hat geschrieben:@Klaus
Was das Sehvermögen angeht, könnte ich mich ja mit Deinem Vorschlag anfreunden. Insbesondere gefiele mir das Ausschalten irgendwelcher Ämter. Allerdings bin ich mir auch sicher, dass der Gesetzgeber auf ein Erinnerungsschreiben bestehen würde, bevor der Schädigende und Geschädigte im Schadensfall damit konfrontiert wird, dass ersterer ohne gültige Fahrerlaubnis und somit ohne Versicherung unterwegs war.
Gerade diese "unbürokratische" Lösung wird den Gesetzgeber überzeugen. Und, das ist noch wichtiger, nicht der Staat oder ein Augenoptiker oder ein Augenarzt nimmt dem Führerscheinbesitzer den Führerschein weg. Die Fahrerlaubnis erlischt einfach ohne den Sehtestschein :!: :!: :!: