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Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Sonntag 16. Juni 2013, 23:01
von Oppicker
Obelix hat geschrieben: Optiker fallen nicht unter die heilbehandelnden Berufe. (Heilpraktiker übrigens auch nicht). Daher ergibt sich eine gesetzliche Schweigepflicht höchstens, wenn einem Arzt zugearbeitet wird, also z.B. ein Arztrezept vorgelegt wird.
Die Schweigepflicht darf und muss in bestimmten Fällen allerdings gebrochen werden. Nennt sich dann rechtfertigender Notstand. Das fängt schon bei einer unbezahlten Rechnung an, da ja ansonsten sogar die Tatsache, dass überhaupt ein Geschäftsverhältnis besteht, unter die Schweigepflicht fällt.

Ich könnte mir daher vorstellen, dass man Blindfische der Polizei bzw. Führerscheinstelle melden darf. Die Auswirkungen fürs Image stehen allerdings auf einem anderen Blatt...
Häng Dich nicht am gewählten Begriff auf.., er war nur plakativ dafür gewählt, dass wir über die erlangten Daten unserer Kunden Stillschweigen zu wahren haben. Das verlangen schon die "Arbeits- und Qualitätsrichtlinien", die zwar rechtlich nicht verbindlich sind, aber unserem Kodex entsprechen.
Da der Gesetzgeber jedem von uns Persönlichkeitsrechte und das Recht auf eine Privatsphäre zubilligt, dürfen wir selbst dann, wenn wir unsere Kundenkartei an einen Nachfolger veräußern, dies nur mit Zustimmung eines jeden einzelnen Kunden tun. Bei Verkauf eines Ladengeschäftes gibts allerdings die Lösung des "2-Schrank-Modells".

Um jemanden bei der Führerscheinstelle als fahrantauglich anzuschwärzen, bräuchten wir also dessen Zustimmung.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Sonntag 16. Juni 2013, 23:41
von wörterseh
Oppicker hat geschrieben: Da der Gesetzgeber jedem von uns Persönlichkeitsrechte und das Recht auf eine Privatsphäre zubilligt, dürfen wir selbst dann, wenn wir unsere Kundenkartei an einen Nachfolger veräußern, dies nur mit Zustimmung eines jeden einzelnen Kunden tun. Bei Verkauf eines Ladengesch...
Ist ja auch interessant! Wer hat jetzt Anspruch auf die Daten? Die Person, der der Kunde diese persönlichen Daten zukommen lässt - oder der Geschäftsinhaber, obwohl er bei diesem persönlich Gespräch gar nicht zugegen war?
Persönlichkeitsrecht...
:shock:

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 00:52
von Traumtänzerin
Obelix hat geschrieben: Ich könnte mir daher vorstellen, dass man Blindfische der Polizei bzw. Führerscheinstelle melden darf. Die Auswirkungen fürs Image stehen allerdings auf einem anderen Blatt...
Genau! Wenn eure Kunden damit rechnen müssten, dass ihr sie "meldet", würden sie es sich gut überlegen, ob sie sich zu euch trauen oder lieber weiterhin mit der alten, unzureichenden Brille herumlaufen (und -fahren!). Mir ist ein Verkehrsteilnehmer lieber, der mit der bestmöglichen Korrektion den vorgeschriebenen Visus nicht mehr erreicht, dafür aber vorsichtig und umsichtig fährt, weil er sich - auch auf Grund der Beratung beim Optiker - der Gefahr bewusst ist, als ganz viele, der sich aus Angst um ihren Führerschein gar nicht erst zum Optiker trauen und deshalb bei ihrer uralten Brille bleiben bzw. ganz auf eine solche verzichten.

Die Extremfälle, die ihr schildert, machen einem allerdings schon Bauchschmerzen - aber so lange der Pflichtsehtest nicht kommt, ist es eben so, dass jeder selbst für sein Handeln verantwortlich ist und für sich selbst entscheiden muss, ob er ggf. damit weiterleben könnte, Menschenleben auf dem Gewissen zu haben.


P.S.: Kleiner Service für alle, die so unwissend sind wie ich das 2-Schrank-Modell erst googeln müssten:

"Dieses funktioniert so, dass zunächst alle laufenden Patienten in der Behandlung um ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten gebeten werden. In der Regel dürfte der Großteil der Patienten hiermit einverstanden sein. Diese Patientenunterlagen werden sofort dem Praxiserwerber verkauft und übertragen. Sämtliche andere Patientendaten verbleiben in einem verschlossenen Schrank, an dem der Praxisverkäufer das Eigentum behält. Kommt ein Patient, dessen Unterlagen sich in dem verschlossenen Schrank befinden, in die Praxis, muss er sein Einverständnis dazu erklären, dass der neue Arzt die Behandlungsunterlagen einsehen und nutzen darf. Sodann ist der Praxisverkäufer verpflichtet, das Eigentum an diesen Unterlagen an den neuen Praxisinhaber zu übertragen. Das bedeutet: Jetzt kann er den Schrank aufschließen und die betreffenden Behandlungsunterlagen dem Praxiserwerber übergeben."

http://www.aerzteblatt.de/archiv/48303/ ... t-beachten

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 01:15
von Obelix
Oppicker hat geschrieben: Um jemanden bei der Führerscheinstelle als fahrantauglich anzuschwärzen, bräuchten wir also dessen Zustimmung.
Wenn ein Arzt seine Schweigepflicht für eine unbezahlte Rechnung brechen darf, ist ein Optiker bei einem miserablen Visus auch nicht an seinen Ehrenkodex gebunden. (soviel zur Theorie)

Weiß allerdings nicht inwiefern Ärzte von der Möglichkeit gebrauch machen. Mir ist auch kein Optiker bekannt der seine Kunden angeschwärzt hat.
Bei Sehtestaktionen, wo die 0,3 Zeile des Führerscheinsehtestgeräts nicht erkannt wird, kommt man da aber schon ins Grübeln.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 11:56
von Oppicker
Obelix hat geschrieben: Wenn ein Arzt seine Schweigepflicht für eine unbezahlte Rechnung brechen darf, ist ein Optiker bei einem miserablen Visus auch nicht an seinen Ehrenkodex gebunden. (soviel zur Theorie)
Ich weiß nicht, woher Du das hast, es erscheint mir nicht glaubwürdig. Lass mich gern eines besseren belehren, aber dann hätte ich gerne einen Link dazu, denn das werde ich auf jeden Fall bei uns thematisieren.

Ich weiß nur, dass ein Neurologe, der bei jemandem eine Epilepsie festgestellt hat, diese Erkenntnis auch nicht an die FS-Stellen weitergeben darf.

@traumtänzerin

Danke für den Text. Exakt so ist die Rechtslage.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 12:46
von Klaus Nerlich
Als öbuv Sachverständiger hatte ich schon zweimal mit dem Thema Führerscheinsehtest zu tun.

Folgendes sollte einmal deutlich zum Ausdruck gebracht werden:

1. Beim Führerscheinsehtest geht es nicht um eine neue Brille oder neue Kontaktlinsen. Ausschließlich das Sehvermögen der zu begutachtenden Person ist für das Ausstellen der Sehtestbescheinigung ausschlaggebend
2. Beim Führerscheinsehtest geht es nicht um die Diskriminierung von älteren Mitbürgern. Auch bei jüngeren Personen gibt es teilweise erheblich Seheinschränkungen. Auffällig ist aber, und dies ist pathologisch bedingt, dass die Erkrankungen am Sehapparat bei älteren Mitbürgern häufiger auftreten wie bei jüngeren Mitbürgern
3. Beim Führerscheinsehtest wird nur die Zentralesehschärfe getestet! In den Randbereichen fällt die Sehschärfe in der Regel stärker ab. So ist es nicht verwunderlich, wenn ein Fahrzeuglenker nach einem Unfall feststellt, „Ich habe den LKW nicht gesehen.“ Hier kann die Zentralesehschärfe in der Norm liegen, aber Sehfeldeinschränkungen vorhanden sein
4. Beim Führerscheinsehtest wird auch nur eine Momentaufnahme des Sehvermögens erhoben. Eine Aussage über einen längeren Zeitraum, über sechs Monate hinaus, kann in der Regel nicht getroffen werden.
5. Auch die Weitergabe von Testergebnissen ist dem Augenoptiker untersagt! Die Datenschutzregelungen verbieten es dem Augenoptiker Messergebnisse, ohne Zustimmung des Kunden, an Fremde Dritte weiterzuleiten. Deshalb wird auch der Führerscheinsehtest der Testperson übergeben und nicht der Führerscheinbehörde zugestellt

Auf Basis dieser Erfahrungen und einer über 30-jährigen Berufserfahrung bleibe ich bei meiner schon früher getroffenen Aussage:

Der Staat erfüllt seine Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern nicht und nimmt es billigend in Kauf, dass durch unterlassene Sehtestungen Menschen im Straßenverkehr verletzt oder getötet werden, sowie Milliardenschäden entstehen

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 13:06
von benkhoff
Klaus Nerlich hat geschrieben:Der Staat erfüllt seine Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern nicht und nimmt es billigend in Kauf, dass durch unterlassene Sehtestungen Menschen im Straßenverkehr verletzt oder getötet werden, sowie Milliardenschäden entstehen
genau, aber dafür freuen sich die Krankenhäuser und Werkstätten! und es werden superviele KfZ verkauft! :mrgreen: *schnellweg*

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 13:29
von DI Michael Ponstein
wie wäre es mit einer petition zur aufnahme eines regelmässigen sehtestes für die führung von kraftfahrzeugen ?

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 13:36
von Oppicker
DI Michael Ponstein hat geschrieben:wie wäre es mit einer petition zur aufnahme eines regelmässigen sehtestes für die führung von kraftfahrzeugen ?
Gab es schon und wurde brutal niedergemacht.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 13:53
von vidi
Oppicker hat geschrieben:
DI Michael Ponstein hat geschrieben:wie wäre es mit einer petition zur aufnahme eines regelmässigen sehtestes für die führung von kraftfahrzeugen ?
Gab es schon und wurde brutal niedergemacht.
Dort geht es aber um ärztliche Untersuchungen (Seh-, Reaktions-, Gleichgewichtstest) ab Rentenalter.
DI meint wohl eher einen regelmäßigen Sehtest für alle KFZ-Führer.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 13:59
von Martin Oppenheim
Ich glaube aber in dieser Petition sind die kritisierten Punkte das "ab Erreichen des Rentenalters" sowie, dass eine gesamte Gesundheitsuntersuchung gefordert wurde. Ich hatte heute morgen erst einmal wieder eine Dame auf dem Stuhl mit einem Visus von gerade mal 0,4 pro Auge (mit Stärken nach vorhandener Fernbrille) - Autofahren geht aber ihrer Meinung nach gut, die Schilder erkennt sie schon noch.... Der Grund für ihren Besuch war eine neue Lesebrille.

P.S. Was ist ein Zwei-Schrank-Modell?

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 15:10
von DI Michael Ponstein
vidi hat geschrieben:
Oppicker hat geschrieben:
DI Michael Ponstein hat geschrieben:wie wäre es mit einer petition zur aufnahme eines regelmässigen sehtestes für die führung von kraftfahrzeugen ?
Gab es schon und wurde brutal niedergemacht.
Dort geht es aber um ärztliche Untersuchungen (Seh-, Reaktions-, Gleichgewichtstest) ab Rentenalter.
DI meint wohl eher einen regelmäßigen Sehtest für alle KFZ-Führer.

ja, so meinte ich das. der grund ist der, dass viele junge erwachsene erst nachdem sie den fst machten mit ca. 16-18 jahren eine entsprechende fehlsichtigkeit entwickeln und somit für das führen eines kfz eine sehhilfe benötigen.
das nächste sind die emmetropen kandidaten zwischen 49-55, die mit Lesehilfe durch die Gegend kurven, weil sie die Armatur bzw. die Instrumente nicht mehr ordentlich sehen und dann zu absonderlichen hilfsmitteln greifen.
die sensibilisierung für gutes sehen ist immer noch nicht angekommen. das wird auch nicht passieren, solange das produkt in verramsch aktionen verschleudert wird. und hier spreche ich nicht von onlinern, sondern von den "bodenständigen" tradis, die mit daueraktionen das produkt für gutes sehen verhökern.
dennoch wäre eine regelmässige kontrolle des sehvermögens sicher eine qualitative verbesserung für den straßenverkehr.
erst gestern abend wurde der 57 jährige polizeipräsident stuttgarts von einem 63 jährigen übersehen.hierbei starb der polizeipräsident, weil er mit seinem motorrad nicht mehr genug bremsweg hatte, dem älteren auszuweichen.
wieviele tragödien muss es noch geben?

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 15:24
von Oppicker
@Martin
Zum "2-Schrank-Modell": traumtänzerin hat in ihrem letzten Post auf dieser Seite den Text herauskopiert.

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 15:30
von Oppicker
DI Michael Ponstein hat geschrieben:
vidi hat geschrieben: Dort geht es aber um ärztliche Untersuchungen (Seh-, Reaktions-, Gleichgewichtstest) ab Rentenalter.
DI meint wohl eher einen regelmäßigen Sehtest für alle KFZ-Führer.
ja, so meinte ich das.
Okay, dann lass uns das mal besprechen:

Was soll alles in welchen Abständen geprüft werden? Nur das Sehen? Zeitabstände mit zunehmenden Alter abnehmend?

Vor allem: Wer darf diese Tests durchführen (Optiker, Hörgeräteakustiker?) und wer soll sie bezahlen?

Welche Sanktionen sollen drohen, wenn jemand den Test verweigert oder nicht bezahlen kann?

Re: merkwürdige Vorschriften in Deutschland

Verfasst: Montag 17. Juni 2013, 15:52
von benkhoff
DI Michael Ponstein hat geschrieben:wieviele tragödien muss es noch geben?
Zitat aus der Diskusssion der Petition (link siehe oppicker):

"Es ergibt sich spontan die Frage.
Wer bezahlt diese Untersuchungen?
Die Führerscheininhaber oder die Gemeinschaft ,durch welchen finanziellenTopf auch immer?
Ob der Aufwand gerechtfertigt ist im Vergleich zu dem zu erwartenden Ergebnis, sprich weniger Unfälle mit Personenschäden ist zu bezweifeln.
Man kann durch bessere aktive und vor allem passive Systeme zur Unfallvermeidung im oder am Auto mehr für die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer tun als durch diese bürokratischen Hürden." ("Velbert2")

oh oh, wie blöd muss mann sein? Vielleicht fallen manchen Geschlechtsgenossen auch die Hoden ab, wenn sie mit 8846 Jahren endlich mal die Fahrerlaubnis abgeben (das ist KEIN Menschenrecht), ick weiß es nich... wo liegt das Problem, wenn alle zwei Jahre das Auto vom TÜV oder Dekra für zig Euro inspiziert wird, grade mal 6,43 Euro für den Sehtest "aufzuwenden"?? Es scheinen sich ziemlich Viele davor zu fürchten dann die Erlaubnis zum Führen eines tonnenschweren Fahrzeugs in der Öffentlichkeit zu verlieren.

Allerdings: (Ironie an)
wir haben scheinbar viiiiiiel zu wenig Verkehrstote, es kratzt offensichtlich kaum Jemanden. Da wird uns ernsthaft erneut "Umsatz-Steigerung", bzw "Geschäftemacherei" -mit 6,43 Euro hihihi- vorgeworfen (was ist daran "verwerflich"???) anstelle das Gehirn einzuschalten... (Ironie aus)

@oppicker: wer zahlt, ist doch klar: derjenige, der gerne herumfahren will. Wer sich das Luxusgut "Auto" (und all dessen Nebenkosten wie Sprit, TÜV, usw) leisten kann, der kann auch noch grade so 6,43 Euro fürn Sehtest aufbringen, 100%ig! Wer sich weigert, der hört auf mit dem CO2-Verschleudern. Ist ja auch so mit dem TÜV oder Führerschein so, ohne Führerschein und TÜV kein Autobrummbrumm! Logisch, oder? :wink: (Ironie an) Für das Testen des Sehsinns würd ich die Bäcker vorschlagen, für die Hörtests Immobilienverkäufer, warum nicht. Die Fachleute dafür - bloß nicht, immer diese Geschäftemacher!(Ironie aus)