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Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 12:53
von nixblicker
eben das meine ich... Es passiert nichts, und wenn jemand mist baut, wird ein meister genauso zur rechenschaft gezogen, wie ein laie... Da kann sich jeder gutachter noch so sehr auf irgendwelche richtlinien berufen, es "darf" jeder. Und im streitfall wird dann geklärt ob er durfte. Und selbst wenn er "durfte" würde er zur rechenschaft gezogen, wenn er fehlerhaft gearbeitet hat. Wo soll also bitte der unterschied sein?
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 13:11
von nixblicker
Im gegensatz dazu: ich "darf" ohne Führerschein kein Auto fahren. Egal, ob ich erwischt werde oder nicht. Sollte ich ohne führerschein einen unfall bauen, werde ich härter bestraft als jemand, der einen führerschein besitzt.
Der Meister wird im streitfall aber mit sicherheit genauso, wenn nicht härter bestraft, er hätte es ja besser können müssen.
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 15:45
von benkhoff
es gibt klare Vorschriften, s.o.
Ob man sich daran hält, ob man die übertreten "kann" ist doch VÖLLIg irrelevant.
Es ist auch verboten zu töten. Natürlich kann ich jemanden töten, no problemo, jederzeit, überall... SINNVOLL?
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 15:50
von nixblicker
Darum geht es nicht. Es geht darum, dass der meister, sollte er einen fehler machen genau so zur rechenschaft gezogen wird wie der laie. Zweitens ist mord per gedetz verboten. Refraktionieren nicht. Erst im streitfall kommt ein: das durfte der gar nicht.
Im gegenzug: der meister macht einen fehler, es kommt zum streitfall, und er wird ebenso belangt werden, wie der refraktionierende laie.
Wo ist die strafandrohung, wenn es verboten wäre...
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 15:54
von ronja
nixblicker hat geschrieben:Erst im streitfall kommt ein: das durfte der gar nicht.
Dann muss es doch irgendwo stehen, dass es ein Geselle nicht darf.
Und das sagt doch die Tabelle vom OG aus.

Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 16:20
von nixblicker
Mein Gott....
Ein verband kann sich natürlich richtlinien ausdenken... Diese mögen auch richtig sein.
Es passiert aber niemandem etwas, wenn diese Richtlinien nicht eingehalten werden.
2. gibt es keinen unterschied, ob ein Meister für Fehlrefras belangt wird, oder ein Küchengehilfe.
Wo ist also bitte die Abschreckung? Jeder kanns machen, und wenn du mist baust, wirst halt verknackt. Genau wie der meister, der aber zusätzlich zigtausend für seinen Brief gelöhnt hat.
Allein die Ausübung müsste unter strafe stehen, eben wie fahren ohne führerschein, ausübung der Heilkunst ohne aprobation usw.
Aber das gibt es hier nicht.
Ergo gilt in Deutschland: Was nicht verboten ist, das ist erlaubt.
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 16:27
von benkhoff
äääähm, was ist dein Problem, nixi?
die Frage war: wer darf refraktionieren?
Antwort: der Augenoptikmeister, die Augenoptikmeisterin. Beweis: s.o.
Alles andere: mummpitz und Energieveschwendung
bitte verwirre die mitlesenden Leut nicht weiter. Es ist Quatsch.
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 16:31
von nixblicker
Ich stelle lediglich sie sinnhaftigkeit des geltenden systems in frage.
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 16:48
von Traumtänzerin
benkhoff hat geschrieben:bitte verwirre die mitlesenden Leut nicht weiter. Es ist Quatsch.
Die sind eh schon verwirrt - schließlich darf auch der Geselle mit Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO...
(dafür muss er allerdings nachweisen, dass er meisterähnliche Fähigkeiten hat und ihm die Meisterprüfung wegen seines Alters oder sonstiger Umstände nicht zuzumuten ist oder er bereits irgendeine Prüfung abgelegt hat, die von den Anforderungen her der Meisterprüfung ähnelt...)
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 19:23
von optikgutachter
Ich versuchs mal einfacher:
Darf der Geselle refraktionieren ? Nein !
Tut er es trotzdem ? Ja, sehr häufig !
Glaubt der Kunde zumindest halbwegs gut zu sehen passiert nichts.
Bemerkt der Kunde aber die unzulässige Refraktionsbestimmung:
-> Im Zweifelsfalle Gerichtsverfahren
-> Richter fragt Gutachter nach Darlegung den Regeln der Branche
-> Gefahrengeneigtes Handwerk = Meisterpräsenzpflicht....nur Meister dürfen messen.....
-> Urteil wie immer......"Nein, der Geselle hatte nicht die Erlaubnis/Befähigung dazu."
Dann kommt die Rückzahlung des Kaufpreises, Gerichts- und Anwaltskosten fallen an, ggf. Schadensersatz etc. u.s.w.
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Mittwoch 21. Dezember 2016, 20:18
von wörterseh
nixblicker hat geschrieben:Ich stelle lediglich sie sinnhaftigkeit des geltenden systems in frage.
Und das ist gut so!
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Donnerstag 22. Dezember 2016, 08:24
von nixblicker
Und wenn der meister refraktioniert hat, und der kunde kann nicht gucken? Wie word das dann bewertet?
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Donnerstag 22. Dezember 2016, 09:35
von ronja
nixblicker hat geschrieben:Und wenn der meister refraktioniert hat, und der kunde kann nicht gucken? Wie word das dann bewertet?
Dass heißt ja noch nix. Nach der Refraktion werden die Gläser geordert und dann müssen die noch richtig eingebaut werden.
Es kommen also noch weitere Fehlerquellen nach der Refraktion.
Die kann 100 %ig richtig sein. Nutzt aber nichts, wenn die Gläser seitenverkehrt eingebaut werden.
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Donnerstag 22. Dezember 2016, 09:40
von Robin
ist doch ganz einfach:
denn sonst??
Re: Wer darf refraktionieren?
Verfasst: Donnerstag 22. Dezember 2016, 10:45
von benkhoff
nixblicker hat geschrieben:Und wenn der meister refraktioniert hat, und der kunde kann nicht gucken? Wie word das dann bewertet?
das weisst Du ganz genau... oder haste in der schule nicht aufgespasst? oder zu wenig Erfahrung? selten gearbeitet?
Frage: wer darf Auto fahren? Antwort: jmd mit gültiger Fahrerlaubnis, nach "irgendwelchen Richtlinien festgelegt".
Fahren trotzdem so Spinner ohne Erlaubnis durch die Gegend: Ja klar. Findest Du das toll, nixi?
Wer darf Waffen besitzen? Jmd mit gültiger Erlaubnis.
Gibt es trotzdem illegale Waffen im Umlauf? Ja klar. Aber ist das nun von Vorteil?
Also. was soll diese postfaktische Einstellung, dies alles zu hinterfragen? Regeln sind wichtig und sollten auch beachtet werden, grade im Kapitalismus. Das die nicht vollkommen eingehalten weden, ist leider menschlich. Es sollte aber nicht zur Norm werden, nixblicker -- denn die Alternative ist Chaos und Anarchie. Nun "geblickt"?
Oder hast Du etwa gar keinen meistertitel, nixblicker, und willst Dich derart "rechtfertigen"? Kommt mir nämlich langsam so vor...