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Re: bekomme ich wirklich nur 60% der Brillengläser bezahlt?
Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2012, 16:36
von vidi
Zur Erinnerung: Wir sind Optiker und keine Versicherungsfachleute und erst recht keine Juristen. Wir können also nur Vermutungen abgeben!
Re: bekomme ich wirklich nur 60% der Brillengläser bezahlt?
Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2012, 17:04
von prüflingsprüfer
KJaneway hat geschrieben: prüflingsprüfer hat geschrieben:
KJaneway hat geschrieben:Das klingt jedenfalls nicht nach "alle 2 Jahre mal 1000€ für High-End Gläser da rausziehen, oder?
"doch, das geht"
das hat der pp geschrieben als Antwort auf den Satz vom KJaneway
Re: bekomme ich wirklich nur 60% der Brillengläser bezahlt?
Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2012, 22:05
von Hans13
Hallo Leute ich bin doch noch da.
Klar, bei mir ging es nicht um irgendeine Versicherung sondern um die Zuzahlung von der Krankenkasse.
Meine fertige Brille sollte so 920 Euro kosten. Allerdings waren dies halt Lentikulargläser aus Kunststoff, Lentilux 1,7 Color 75% Supersin, prismatische Korrekturen und was weiss ich noch was alles.
Nach langem Schriftwechsel, mit sehr harten und bitterbösen Briefen von mir bis zum Vorstand der Krankenkasse habe ich schließlich doch 370 Euro rausgekämpft.
Für mich als Sehbehinderter und "Frührentner" im alter von 49 jahren war und ist dies sehr viel Geld.
Aber wenn man so etwas erreichen will, muss und sollte man sich doch gut auskennen sonst hat man halt sehr schlechte Karten.
MfG
Hans13
Re: bekomme ich wirklich nur 60% der Brillengläser bezahlt?
Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2012, 22:33
von Oppicker
@hans13
Noch bis zum 29.2. berät eine Dame vom Verbraucherschutz online jede Frage zu Krankenkassenthemen bei der "Brigitte". Meine Fragen sind bereits schnell beantwortet worden (ich nenne mich dort Blairwitch).
Sie rät dazu, notfalls die Sozialgerichte zu bemühen, wenn man seitens der Krankenkassen blockt.
Hier der Link
Viel Glück!
Re: bekomme ich wirklich nur 60% der Brillengläser bezahlt?
Verfasst: Freitag 24. Februar 2012, 10:20
von Optik-Maus
Hallo Hans,
Ich habe mittlerweile einige gute Erfahrungen mit Krankenkassen gemacht, wenn es um Kostenübernahmen von Brillengläsern mit Werten außerhalb der Festbetragslisten geht...
Ich beschreibe der betreffenden Krankenkasse den Sachverhalt, beziehe auch gerne die psychische Belastung meines Kunden durch seine Sehbehinderung mit ein und schicke eine Kopie der Preisliste als Beleg mit ein.
Bisher hat das immer geklappt.
Vielleicht kannst Du Deinen Optiker ja darum bitten, den Sachverhalt der Krankenkasse gegenüber erneut deutlich zu machen.
Und denke daran: Für Deinen Optiker bedeutet das, daß er nochmals Zeit aufbringt. Die Spezies der netten, kleinen Optiker ist bestechlich: KAFFEE und ein nettes Lächeln, dann macht er das bestimmt
(Sehe gerade, dass der Erst-Beitrag vom Mai 2011 ist....also ist das Thema längst erledigt. Aber viellleicht konnte ich trotzdem helfen.....quasi vorsorglich für's nächste Mal)
Viel Erfolg wünscht
Optik-Maus
Re: bekomme ich wirklich nur 60% der Brillengläser bezahlt?
Verfasst: Freitag 24. Februar 2012, 12:41
von Mairea
Es gibt auch Beratungsstellen bei den Blindenverbänden, die einem da noch gute Tipps zum Umgang mit den Krankenkassen und auch zu sonstigen Förderungen/Zuschüssen geben können.
Re: bekomme ich wirklich nur 60% der Brillengläser bezahlt?
Verfasst: Samstag 25. Februar 2012, 14:25
von Klaus Nerlich
Vieleicht einiges zur Klärung:
1. ich gehe davon aus, dass der KV nicht richtig geprüft wurde und ein Sachbearbeiter eine 0815 Tabelle gezogen hat.
2. bei den angegebenen Glasstärken ist die Pos 25.21.25.4 €100,73 für das Grundglas anrechenbar. Das Prisma bis 15pdpt kann mit €56,50 angesetzt werden (Wirtschaftlichkeitsgebot)
3. Wenn in diesem Fall, nur Festbeträge anfallen, da es in manchen Bundesländern Prismen bis 15pdpt gibt, dann hat Hans pech gehabt. Ein Sozialrechtsstreit bringt dann nicht, da die GKV(Kasse) deren Leistungspflicht mit Erstattung des Festbetrages erfüllt. Siehe Bundesverfassungsgericht im Festbetragsprozess.
Hans sollte ersten Widerspruch gegen die Kostenübernahmeerklärung der GKV einreichen, weil der betrag zu nieder ist. Zweitens und das ist sehr wichigt, sollte der Widerspruch an einen rechtmittelfähigen Bescheid gekoppelt sein. Und drittens, wenn irgend ein "Gutachter" die GKV "beraten" haben sollte, dann sollte Hans dieses Ergebniss nicht anerkennen und auf einer BEGUTACHTUNG durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Augenoptiker Handwerk bestehen.
Leider fragen Kassen, ab und zu, bei Innungsverbänden nach Leistungen. Die wiederum sind teileweise nicht in der Lage ihre öbuv Sachverständigen zu fragen und dann kommt auch schon mal Mist raus.
Re: bekomme ich wirklich nur 60% der Brillengläser bezahlt?
Verfasst: Samstag 25. Februar 2012, 16:33
von prüflingsprüfer
KLaus Nerlich, du hast mal wieder Recht !
Re: bekomme ich wirklich nur 60% der Brillengläser bezahlt?
Verfasst: Mittwoch 6. Juni 2012, 15:18
von katze
Sich vorab via Flyer oder Gutscheinen schlau zu machen ist eine prima Idee.
(Gerd Bernau: Habe den Link entfernt)