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Re: Neue Gläser in alte Fassung - macht das Sinn?
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 10:21
von benkhoff
beide...

Re: Neue Gläser in alte Fassung - macht das Sinn?
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 10:33
von ronja
Hallo,
es scheint, als ob sich die Verbraucher hier besser auskennen.
Niya meint diesen Paragraphen hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/479.html
LG,
ronja
Re: Neue Gläser in alte Fassung - macht das Sinn?
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 11:06
von niya
prüflingsprüfer hat geschrieben:niya hat geschrieben:Ensteht also einem Optiker nach 2,5 Jahren ein Schaden und der Lieferant hat die Fassung nicht mehr kann dieser bei seinem Lieferanten einen Ausgleich fordern. ( Außer natürlich der ist zwischenzeitlich geschlossen ) Dann hat der Händler halt Pech
nein, der Kunde
nein der Lieferant/Optiker/Modellbauladen /.... es besteht ein Vertrag zwischen Kunde und Geschäft in eurem Fall Brille. Brille nach 18 Monaten (+ 1 Jahr im Laden)
und es tritt ein BERECHTIGTER Mangel an der Fassung auf. (Diese gibt es aber beim Ausgangslieferanten nicht mehr)
Dann ist das für den Kunden erst einmal unerheblich. Im schlimmsten Fall sucht er sich eine neue Fassung eines anderen Herstellers aus wo die vorhanden Gläser nicht reinpassen, dann müsste man sogar neue Gläser liefern.
Jetzt greifen die bereits erwähnten § und der Lieferant muss für den Schaden auch der neuen Gläser aufkommen (natürlich nur den EK das ist ja der Schaden) Neue Fassung 1$ Gläser je 1$ also 3 $ Schaden.
Möchte man mit dem Lieferanten weiter arbeiten wir man Sicher eine Einigung finden wie z.B. Ware im Wert von 3$ Möchte man nicht mit dem Lieferanten weiter arbeiten müssen die 3 $ erstattet werden.
Gibt es den Ursprungslieferanten nicht mehr. Insolvenz aus Altersgründen geschlossen, hat der in eurem Fall Optiker einfach Pech.
Der Vertrag besteht zwischen Kunden und euch damit ist das was zwischen euch und dem Lieferanten passiert für den Kunden unerheblich.
Redet man Vernünftig miteinander werden sich bei den meisten Kunden sicher Lösungen finden die für beide Seiten in Ordnung sind.
Re: Neue Gläser in alte Fassung - macht das Sinn?
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 11:10
von DI Michael Ponstein
stimmt nur, wenn keine reduzierte gewährleistung vereinbart wurde, also im normalfall kunde kauft ohne weiteren hinweis "altes" produkt.
wird aber beim abschluss des kaufvertrages auf die "alt"ware hingewiesen und eine reduzierte gewährleistung von beiden parteien akzeptiert ist das thema durch.
Re: Neue Gläser in alte Fassung - macht das Sinn?
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 11:16
von Phoenix
Nur weil Niya den Status Nichtoptiker hat, heißt das nicht das sie "nur" Verbraucher ist. Je nach Beruf und Interessen ist es durchaus möglich mehr aus dem BGB zu kennen.
Bei dem Paragraphen geht es aber immernoch um Mängel, die unter die 2 jährige Garantie nach Kaufdatum des Endkunden fallen. (Ggf. wird von dem Lieferanten ein Beleg des Kaufdatums verlangt)
D.h. "Nach genauer und eingehender Prüfung der eingesandeten Artikel wird festgestellt, dass die Beschädigung weder durch einen Materialfehler noch durch einen Fabrikationsfehler verursacht wurde."
=> Pech
LG
phoenix
Re: Neue Gläser in alte Fassung - macht das Sinn?
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 12:16
von niya
Man kann die Gewährleistung (meines Wissens nach) nur bei gebrauchten Produkten Reduzieren. Eine 1 Jahr alte Brille ist ja nicht gebraucht sondern eben nur ein Jahr alt.
@ Phönix ich hatte ja betont berechtigter Mangel.
und die von die vorgeschlagene Lösung klingt nicht nach einem guten Kundenbindungsinstrument

Re: Neue Gläser in alte Fassung - macht das Sinn?
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 12:41
von herrdelling
niya hat geschrieben: Eine 1 Jahr alte Brille ist ja nicht gebraucht sondern eben nur ein Jahr alt.
naja.... nicht nur ein Jahr alt, sondern als ein Jahr altes Austellungsmuster, unter Umständen schon gebraucht, weil Gebrauchsspuren durch Auf- und Absetzen der probenden Kunden und Präsentation in der Schaufensterdeko.... defacto ist sie eventuell schon ein wenig gebraucht....
Allerdings würden die meisten Kollegen doch eher versuchen ihren Kunden unter dem Gesichtspunkt eines positiven Reklamationsmanagements mit Kulanz entgegenzukommen....
Re: Neue Gläser in alte Fassung - macht das Sinn?
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 12:47
von Phoenix
niya hat geschrieben:
@ Phönix ich hatte ja betont berechtigter Mangel.
und die von die vorgeschlagene Lösung klingt nicht nach einem guten Kundenbindungsinstrument

Wieso vorgeschlagene Lösung? Das ist eine Tatsache, die Ware wird zur Prüfung eingesendet. Und hier geht es nicht um Kundenbindung, sondern um rechtliche Sachlagen.
Alles andere (also kein berechtigter Mangel) fällt unter Kulanz. Sei es jetzt von Lieferanten- oder Optikerseite.