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Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 10:01
von benkhoff
Traumtänzerin hat geschrieben:die Feuerwehrleute waren nicht amused darüber, zum Gespött gemacht zu werden.
wer den Schaden hat (oder ihn selbst fabriziert) braucht für den Spott nicht zu sorgen!
Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 17:31
von optido
Dieses Gagfoto geistert schon seit Jahren durch diverse Witzportale. Und glaubt mir, auch Feuerwehrmänner und - Frauen können darüber lachen!
Belustigte Grüße von einem Augenoptikermeister, der ganz nebenbei auch noch Hauptbrandmeister ist
Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 18:22
von Kalle
Nachdem ihr euch so schön amüsiert habt kann ich das Foto nachvollziehen. Da soll ein Kran oder Bagger zum Zug hin fahren, um einen Wagen wieder auf die Gleise zu stellen.
So unsinnig ist das Ganze nicht!
Kalle
Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Donnerstag 10. April 2014, 19:39
von Eberhard Luckas
Moin,
und was soll der Wasserschlauch dann bewirken?

Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Freitag 11. April 2014, 16:56
von Kalle
Der Wasserschlauch dient dazu den Unfallwagen zu löschen oder die Straße zu säubern. Ihr seht doch die Schleuderspuren!
Kalle
Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Freitag 11. April 2014, 17:15
von wörterseh
Ich denk Eberhard meint: ...nach Durchfahrt des Zuges!
Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Freitag 11. April 2014, 17:36
von Eberhard Luckas
genau.

Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 08:29
von optikgutachter
Da war noch der Vorfall vom gestrigen Tage:
Die ostfriesische Polizei hat einen P***s verhaftet.
Er hat schon gestanden.....
"Ichwarsnicht!"

Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 10:41
von lars56
Nachdem er gestanden hatte, musste er sitzen. Dann durfte er gehen...
Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 13:33
von optikgutachter
lars56 hat geschrieben:Nachdem er gestanden hatte, musste er sitzen. Dann durfte er gehen...
Korrigiere: Er musste in der Zelle erst einmal geraume Zeit abhängen.......
"Ichwarsimmernochnicht!"
Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 16:33
von lars56
Musst du immer das letzte Wort haben?

Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 16:41
von Distel
lars56 hat geschrieben:Musst du immer das letzte Wort haben?

Gut, dass Du nicht geschrieben hast......
Er mußte immer das letzte Wort behalten.
Ach, wäre es doch endlich sein letztes.
Dr. rer. pol. André Brie
...ist wirklich böse

...
,aber auch ganz gut!

Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 17:21
von optikgutachter
Distel hat geschrieben:lars56 hat geschrieben:Musst du immer das letzte Wort haben?

Gut, dass Du nicht geschrieben hast......
Er mußte immer das letzte Wort behalten.
Ach, wäre es doch endlich sein letztes.
Dr. rer. pol. André Brie
...ist wirklich böse

...
,aber auch ganz gut!

Ihr sei"t" so lieb zu mir..........., gans toll...........
Aber wer behauptet, daß ich immer das letzte Wort haben muss, irrt:
Also, im deutschen Strafprozess gebührt dem Angeklagten in der Hauptverhandlung nach den Schlussvorträgen und vor der Urteilsfindung das letzte Wort. Dieses Recht ist in der Vorschrift des § 258 Abs. 2 StPO verankert.
Zwar ist der Angeklagte nicht dazu verpflichtet, das letzte Wort zu ergreifen, jedoch erhält er hier nochmals, nach der zuvor gegebenen Möglichkeit einer Einlassung, Gelegenheit, etwas zur Sache oder zu seiner Person vorzutragen, sich zu entschuldigen oder ein Geständnis abzulegen. Das letzte Wort ist nicht auf den Verteidiger übertragbar und kann daher nur persönlich wahrgenommen werden.
Der Grund für die Einräumung des letzten Wortes ist der grundgesetzlich verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, wonach jedem Betroffenen ausreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu einem Vorwurf zu äußern. Es handelt sich dabei um ein grundrechtsgleiches Recht.
Wird dem Angeklagten das letzte Wort versagt, stellt dies einen relativen Revisionsgrund im Sinne des § 337 StPO dar.
Sonst noch Fragen ?
"Derolleklugsch*****r,alsoprüflingsprüfer

"
Äh, nix wie weg...........
Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 20:16
von Distel
optikgutachter hat geschrieben:
Wird dem Angeklagten das letzte Wort versagt, stellt dies einen relativen Revisionsgrund im Sinne des § 337 StPO dar.

Also werden wir Dich zukünftig immer fragen, ob Du noch was sagen willst !!!

Re: Witze und Lustiges
Verfasst: Dienstag 13. Mai 2014, 21:43
von wörterseh
OG,
...
Und?
Willst Du?