Re: Bildschirmbrille- Officebrille
Verfasst: Freitag 24. Juni 2011, 13:45
"abbe" schrieb:
"also es gibt jede menge anbieter mit besseren loesungen .
einfach mal den optiker deines vertrauens aufsuchen und nicht gleich zu fielmann . guenstig ist anders.
ALLES ANDERE IST BESCHISS:´also brille zurueckgeben und geld zurueck verlangen ."
Pauschale Herabsetzungen -gleich um welchen Kollegen es sich handelt- sind unfair und unserös !
Ich hoffe nicht, daß ein Rechtswalt hierzu noch eine Mitteilung macht.
Grundsätzlich sind erhebliche Preisunterschiede i.d.R. mit geringerer Qualität,
Beratungsleistung bzw. und/oder verminderter Fertigungspräzion verbunden.
Bestes Beispiel: "Später 798 €, jetzt im Angebot 198 € !"
Wer glaubt noch daran, daß diese Ausführung jemals für 798 € hätte verkauft werden können ?
Vom "Gegenwert" ganz zu schweigen:
Die 798 € sind der angesetzte "Mondpreis" um beim Kunden das "Schnäppchen" zu begründen.
Ferner ist der ortsübliche Preis einer Brille für den Kunden nur bei direktem Vergleich mit
identischer Fassung und
indentischen Gläsern, bei
identischer Beratungsleistung und
identischer Anfertigungspräzision vergleichbar.
(Ja, 4 x identisch.)
Bei der Vielfalt an Fassungen, Brillengläsern etc. (und jeder empfiehlt ein anderes Produkt)
hat der Kunde eigentlich keine realistische Chance zu vergleichen.
Auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole:
Es steht für eine Billigausführung -als Schnäppchen deklariert oder nicht-
keinesfalles genügend Geld zur Verfügung um entsprechend beraten,
fertigen oder einkaufen zu können. (Fehlt noch der Service.)
Was glauben Sie wie oft ich als Gerichtsgutachter schon mitteilen musste:
Sie haben billig gewollt, sie haben es billig bekommen, was wollen Sie ?
Dafür kann man Verständis zeigen, wenn man erfährt, daß der Kunde
2 Angebote eingeholt hatte: 1 x 1200 €, 1 x für 499,-- € (im Angebot).
Natürlich wurde ihm versichert, daß die 499.--€-Brille das Gleiche wäre.
Und "natürlich" war der andere Optiker bei dem Preis (!), viiiiiiiiieeel zu teuer,
für mich "der Klassiker".
Gruß aus Köln
"also es gibt jede menge anbieter mit besseren loesungen .
einfach mal den optiker deines vertrauens aufsuchen und nicht gleich zu fielmann . guenstig ist anders.
ALLES ANDERE IST BESCHISS:´also brille zurueckgeben und geld zurueck verlangen ."
Pauschale Herabsetzungen -gleich um welchen Kollegen es sich handelt- sind unfair und unserös !
Ich hoffe nicht, daß ein Rechtswalt hierzu noch eine Mitteilung macht.
Grundsätzlich sind erhebliche Preisunterschiede i.d.R. mit geringerer Qualität,
Beratungsleistung bzw. und/oder verminderter Fertigungspräzion verbunden.
Bestes Beispiel: "Später 798 €, jetzt im Angebot 198 € !"
Wer glaubt noch daran, daß diese Ausführung jemals für 798 € hätte verkauft werden können ?
Vom "Gegenwert" ganz zu schweigen:
Die 798 € sind der angesetzte "Mondpreis" um beim Kunden das "Schnäppchen" zu begründen.
Ferner ist der ortsübliche Preis einer Brille für den Kunden nur bei direktem Vergleich mit
identischer Fassung und
indentischen Gläsern, bei
identischer Beratungsleistung und
identischer Anfertigungspräzision vergleichbar.
(Ja, 4 x identisch.)
Bei der Vielfalt an Fassungen, Brillengläsern etc. (und jeder empfiehlt ein anderes Produkt)
hat der Kunde eigentlich keine realistische Chance zu vergleichen.
Auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole:
Es steht für eine Billigausführung -als Schnäppchen deklariert oder nicht-
keinesfalles genügend Geld zur Verfügung um entsprechend beraten,
fertigen oder einkaufen zu können. (Fehlt noch der Service.)
Was glauben Sie wie oft ich als Gerichtsgutachter schon mitteilen musste:
Sie haben billig gewollt, sie haben es billig bekommen, was wollen Sie ?
Dafür kann man Verständis zeigen, wenn man erfährt, daß der Kunde
2 Angebote eingeholt hatte: 1 x 1200 €, 1 x für 499,-- € (im Angebot).
Natürlich wurde ihm versichert, daß die 499.--€-Brille das Gleiche wäre.
Und "natürlich" war der andere Optiker bei dem Preis (!), viiiiiiiiieeel zu teuer,
für mich "der Klassiker".
Gruß aus Köln