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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Verfasst: Samstag 28. Mai 2011, 10:32
von vidi
Berthold Niermann hat geschrieben:Zurück zu meiner Anfangsfrage, Bröschüre , bzw. Normverordnung : ja oder nein ?

Ich meine schon, dass die Öffentlichkeit wissen sollte, dass ein Großteil
der geringen Fehlsichtigen von Augenärzten nicht auskorrigiert werden.
Bzw. vorhandene Brillenträger eine Nachkorrektion hätte längt schon haben müßen.
Und was soll das bringen?
Es laufen und fahren genung Fehlsichtige durch die Gegend, denen durchaus bewusstist, dass sie schlecht sehen, aber nichts dagegen unternehmen (wollen), mal aus Geldmangel, mal aus Bequemlichkeit und sehr oft ist es die Eitelkeit.
Da hilft auch einen Norm nicht weiter...

Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Verfasst: Samstag 28. Mai 2011, 10:34
von prüflingsprüfer
ja, wahrscheinlich müßte ein Gesetz her :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Verfasst: Samstag 28. Mai 2011, 11:24
von Scharfsteller
Gestern hatte ich einen 89 jährigen Kunden, der eine neue Nahbrille benötigte. Die Refraktion ergab folgendes:

R +0,75 cyl +0,75 A 90° Visus s.c. 0,25
L Ausgleich Visus 0,0

Add. R +3,50

ohne Fernkorrektur lag der Visus R bei < 0.2

Stolz berichtete der 89 jährige mir, dass er für die Ferne keine Brille benötigt und er tagsüber beim Autofahren keine Probleme hat und nach seiner Meinung alles sehen kann. Nachts fährt er allerdings seit zwei Jahren nicht mehr. Mein Hinweis, dass er mit seiner Sehschärfe den Führerscheinsehtest nicht schafft wurde ignoriert. Da ist man einfach sprachlos und fragt sich, warum der Gesetzgeber das hinnimmt und nichts unternimmt. Stattdessen werden völlig unsinnige Verordnungen über Glühlampen (ob mattiert oder klar) und Energiesparlampen erlassen.

Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Verfasst: Samstag 28. Mai 2011, 11:33
von vidi
Die Politiker sind nur dort tätig, wo es wenig Gegenwehr gibt. Alles mit einer starken Lobby wird nicht angefasst.

P.S.:
Kleine Korrektur
Visus s.c. = Visus sine correcione = Visus ohne Korrektion
Visus c.c. = Visus cum correcione = Visus mit Korrektion

Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Verfasst: Montag 30. Mai 2011, 20:24
von Berthold Niermann
Ich hatte heute wieder einen solchen Fall, der Augenarzt misst eine geringe Kurzsichtigkeit,
aber mit der Frage zum Patienten, möchten Sie eine Brille haben ?

Antwort der Kundin: Natürlich nicht, obwohl eine Kurzsichtigkeit von R -0,75 u. L. -0.25 gemessen wurde.

Auch hier ist schon die fachliche Empfehlung vom Arzt falsch, die richtig Antwort vom Arzt hätte lauten müßen.

Ich verordne ihnen eine Fernbrille, und tragen Sie die Brille einige Zeit, und entscheiden sie dann ,
ob sie die Brille hilft , bzw. ständig tragen möchten.

Was hilft unsere DIN-Norm, wenn der Ansatz vom Arzt schon mit der falschen Empfehlung beginnt !

Die meisten Augenärzte reden nach dem Willen des Kunden.

Das Problem sind unsere oberflächlichen Augenärzte.

Gruß
Berthold Niermann

Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Verfasst: Dienstag 31. Mai 2011, 10:17
von DI Michael Ponstein
hört sich an wie, wenn einer zum arzt geht und ein bisschen bluthochdruck hat,
die frage möchten sie blutdrucksenker,
antwort nein!

was ist, wenn rein theoretisch diese Kurzsichtigkeit als Verursacher eines Unfalles im Strassenverkehr wäre, sprich der Patient bekommt keine Brille, fährt also weiter Auto und übersieht einen Radfahrer, dieser stirbt auf Grund des Aufpralles.
Wer ist Schuld?
- der/ die Kurzsichtige ohne Brille
- der Augenarzt/ Ärztin
- der Radfahrer, weil er damit rechnen muss, dass im Strassenverkehr viele unfähige und viele Kurzsichtige fahren!

???????

Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Verfasst: Dienstag 31. Mai 2011, 11:30
von Ulrich Mößlang
Berthold Niermann hat geschrieben:
Das Problem sind unsere oberflächlichen Augenärzte.
Alles was direkt Geld bringt wird gemacht, jede Oma sitzt mit dem Glaukomzettel in der Hand im Wartezimmer weil unverschämter Druck ausgeübt wird.
Natürlich von den Sprechstundenhilfen die angehalten sind die Untersuchungen zu verkaufen, sonst kann sie der arme Arzt nicht mehr bezahlen.

Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Verfasst: Dienstag 31. Mai 2011, 12:04
von vidi
Es gibt aber auch Augenärzte, die dem Patienten die Brille direkt aufdrängen, aber nur, wenn sie in ihrem Geschäft gekauft werden. :evil:

Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Verfasst: Samstag 4. Juni 2011, 13:42
von benkhoff
DI Michael Ponstein hat geschrieben:was ist, wenn rein theoretisch diese Kurzsichtigkeit als Verursacher eines Unfalles im Strassenverkehr wäre???????
deswegen empfehle ich meinen Kunden immer wieder mal, falls es mal zum Unfall kommt, beim Unfallgegner die Augen testen zu lassen. Liegt dieser dann unter Visus 0,7, ist der Unfallgegner automatisch zu einem Drittel Mitschuld, auch wenn man dem volltrunken mit völlig überhöhter Geschwindigkeit schlafend in die Karre gesemmelt ist... :twisted: