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Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Sonntag 26. Juli 2020, 11:26
von nixblicker
optikgutachter hat geschrieben:Das widerspricht dem Grundgesetz Art.5, Abs.1,
worauf ich mich hiermit berufe.
Zu "Elendiger" könnte Paragraph 185 StGB greifen.
Man hätte aber auch "Bitte" sagen können.
Vielleichtwarichdochzulangeehrenamtlicherrichter
Satire versteht nun mal nicht jeder.
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Sonntag 26. Juli 2020, 17:21
von GodEmperor
Sowas kann der og doch nicht, was erwartest du. Wenn jemand was böses sagt und dabei lächelt oder was nettes sagt und dabei neutral guckt, dann ist er schon so einfach mit der Situation überfordert. Sicherlich hat er anhand der Mundwinkel- und Augenbrauenpositionen erlernt, was lustig und was nicht lustig ist. Und das geht nun mal nicht übers Internet.
Allerdings erlaube ich ihm nicht, daß er meinte, in mein Gelächter einzufallen zu dürfen.
Wären wir irl, hätte ich ihn lediglich mit erhobener Augenbraue angesehen, ihm den Rücken zugedreht und mit nixblicker weiter freundschaftliche Gemeinheiten über uns gegenseitig ausgetauscht.
P.S.:
optikgutachter hat geschrieben:Vielleichtwarichdochzulangeehrenamtlicherrichter
Da hätte ich fast Kaffe über meinen Bildschirm gespuckt vor Lachen. Gibt es etwa nun auch keine ordentlichen Richter mehr in Köln? Was hast du gerichtet, Brillenfassungen? Oder du warst ein Zweiwegegleichrichter? Bierbongtrichter? Preisrichter beim Zwergencatchen? Oder noch besser!! Preisrichter bei der allseitsbeliebten Sendung "Wählen Sie Kölns häßlichste Füße!"! Waah, ich schmeiß mich weg!
Außerdem ist der korrekte Begriff nicht "ehrenamtlicher Richter" sondern "Schöffe".
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Sonntag 26. Juli 2020, 20:27
von optikgutachter
Sehr geehrter Herr Kollege,
da hinken "wir" etwas hinterher:
Die Bezeichnung "Schöffe" ist schon mindestens 11 Jahren überholt.
Gibt's vllt. noch im alten Sprachgebrauch der Erinnerung nach. Aber nach mindestens 11 Jahren der Überholung sollte man sich sich auf die Höhe der Zeit begeben, bevor man andere am Zeug zu flicken versucht.
Ich empfehle den Kenntnisstand....Sie wissen ja.....
Und meine Bezeichnung lautete:
Ehrenamtlicher Richter beim ArG Köln
Das musste für die ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen mal gesagt werden.
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 00:02
von GodEmperor
Ist mir doch pupsegal, was du denkst, was deine Bezeichnung war.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sch%C3% ... r_Richter)Da steht alles in der Gegenwartsform. Soll bedeuten, der Begriff ist auf dem aktuellen Stand. Schöffe. Fertig, aus. Aber Ehrenamtlicher Richter klingt für Leute wie Sie, naja, Sie wissen schon, nicht? Ich empfehle unbedingt auch mal, naja können Sie sich ja denken...
Trotzdem existiert hier für Sie nicht die Erlaubnis, in mein Gelächter mit einfallen zu dürfen.
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 07:01
von optikgutachter
Als Konsens könnte vielleicht in der Sache dienlich sein,
dass zumindest NRW seit über 11 Jahren in allen offiziellen
Schreiben einen anderen Sprachgebrauch hat.
(Ich habe einen ganzen Ordner voll.)
Auf die restlichen Spitzen gehe ich selbstredend nicht ein.

Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 09:10
von Robin
GodEmperor hat geschrieben:Ist mir doch pupsegal, was du denkst, was deine Bezeichnung war.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sch%C3% ... r_Richter)Da steht alles in der Gegenwartsform. Soll bedeuten, der Begriff ist auf dem aktuellen Stand. Schöffe. Fertig, aus. Aber Ehrenamtlicher Richter klingt für Leute wie Sie, naja, Sie wissen schon, nicht? Ich empfehle unbedingt auch mal, naja können Sie sich ja denken...
Trotzdem existiert hier für Sie nicht die Erlaubnis, in mein Gelächter mit einfallen zu dürfen.
Lieber GodEmperor,
auch in deinem Bundesland heißt es bereits seit vielen Jahren ausschließlich "ehrenamtlicher Richter" - Schöffe sagen nur noch die Tattergreise (aber das wurde ja schon vom nixblicker festgestellt)
Robin
ehrenamtlicher Richter beim Landessozialgericht von Schleswig-Holstein
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 10:17
von GodEmperor
Tja. Und nu? Was ändert das an irgendwas? Was tut das nun zur Sache?
Level 120 Dunkelelf bei World of Warcraft
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 10:33
von Lutz
optikgutachter hat geschrieben:Die Bezeichnung "Schöffe" ist schon mindestens 11 Jahren überholt.
Robin hat geschrieben:Schöffe sagen nur noch die Tattergreise
https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerd ... /index.php
https://www.mj.niedersachsen.de/startse ... 14462.html
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Ju ... onFile&v=2
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/StPO.pdf
Weitere Kommentare zu Euch zwei "Experten" erspare ich mir an dieser Stelle...
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 12:44
von Robin
Da sich auch in irgendwelchen Verordnungen noch alte Begriffe wiederfinden lassen ändert aber nichts, daran das sie veraltet und überholt sind und in der Kommunikation schon lange nicht mehr benutzt werden. Das ist halt für die "altenLeute" die mit den neuen Begriffen sonst nicht zurecht kommen.
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 12:59
von GodEmperor
Faszinierend, wie die Frage nach Schraubenposition im Schließblock innerhalb kürzester Zeit durch nebensächliche Prahlerei eines Einzelnen so eskalieren kann. Ihr Schöffen.
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 13:57
von optiIRL
optikgutachter hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Kollege,
da hinken "wir" etwas hinterher:
Die Bezeichnung "Schöffe" ist schon mindestens 11 Jahren überholt.
Gibt's vllt. noch im alten Sprachgebrauch der Erinnerung nach. Aber nach mindestens 11 Jahren der Überholung sollte man sich sich auf die Höhe der Zeit begeben, bevor man andere am Zeug zu flicken versucht.
Ich empfehle den Kenntnisstand....Sie wissen ja.....
Und meine Bezeichnung lautete:
Ehrenamtlicher Richter beim ArG Köln
Das musste für die ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen mal gesagt werden.
Laut aktueller Amazon Prime Serie werden diese aber gerne auch als Beischläfer bezeichnet. Wohl von
Beisitzer und der angeblich gelegentlich vorkommenden Tätigkeit während der Verhandlung. Natürlich weiß ich nicht ob dieser Usus in Richterkreisen wirklich üblich, oder auch nur gelegentlich gebräuchlich, ist, oder ob es sich hierbei nur um eine gute Erfindung der Drehbuchautoren handelt.
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 14:05
von Karoshi
Zur Ergänzung für 1 drüber:
https://youtu.be/eWw0PcoTekE
War echt spassig.
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 14:11
von optikgutachter
Lier Lutz, lieber Robin,
danke für eure Beiträge.
Gruss Wolfgang
Sehr geehrter selbsternannter Gott Kaiser "GodEmperor",
fazinierend vor allem deswegen, weil:
Sobald die Richtigkeit meiner Aussagen durch Kollegen, der Realität oder der schriftlichen Vorlage nachgewiesen werden,
wird nicht mehr darauf eingegangen.
Mir dünkt.....es geht dabei nicht um einen sinnvoll Meinungsaustausch, sondern mehr ums trollen.
Nachweis: Wieviele Unterstellungen, persönliche "Spitzen" etc. stehen allein in diesem thread? Eben.
Im internen Bereich ist ja -ausser weiteren persönlichen Unterstellungen- schon die Luft raus.
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 14:16
von wörterseh
Was mich am Anderen stört,
ist oft mein eigen Fehler!
Re: Ne gute Frage....
Verfasst: Montag 27. Juli 2020, 14:17
von nixblicker
Weil du dich zu den vorgetragenen Kritikpunkten niemals äußerst.
Worüber also mit dir sprechen?
Fachlich Hui, (die einen sagen so, die anderen so)
Menschlich... eher nicht so.