Denn, anders als beim klassischen Führerscheinsehtest, wo es "nur" drauf ankommt, auf beiden Augen einen Visus von mind. 0,7 zu erreichen, sind an das augenärztliche Gutachten einige Bedingungen geknüpft. U.a.
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php?output=textFehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.