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Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 7. Mai 2015, 15:54
von yyz
Also ich sehe das wieder mal etwas anders. Daß die Kartei den Besitzer wechselt ist völlig üblich und es ist im Interesse des Kunden, darüber informiert zu werden.
Solange es bei diesem einen Brief bleibt, sehe ich da kein Problem. Beim nächsten Kundenkontakt kann geklärt werden, ob weitere Kontaktaufnahmen erwünscht sind oder gar die Löschung der Daten verlangt wird. Jede Kundenverwaltung hat dafür (min.) ein Feld.

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 7. Mai 2015, 16:44
von wörterseh
Soweit mir bekannt ist, ist die Weitergabe von sensiblen, personenbezogener Daten ( auch Refrawerte sind solche) nicht erlaubt ist.

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Freitag 8. Mai 2015, 11:38
von Robin
Robin hat geschrieben:...
Weil schlicht und ergreifend die Weitergabe der Kartei nur mit Zustimmung jedes einzelnen Kunden zulässig wäre! Insoweit ist zwar ein Anschreiben durch den alten Inhaber grundsätzlich möglich und zulässig, nur ein Hinweis auf die Weitergabe der Kartei sollte dabei nicht erfolgen.
...

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 10:29
von benkhoff
wörterseh hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, ist die Weitergabe von sensiblen, personenbezogener Daten ( auch Refrawerte sind solche) nicht erlaubt ist.
was ist -rein juristisch- mit "finden"?? man "findet" zufällig eine Festplatte im Keller/Lager/Mülltonne... :mrgreen: :mrgreen:

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 11:08
von prüflingsprüfer
benkhoff hat geschrieben:man "findet" zufällig eine Festplatte im Keller/Lager/Mülltonne... :mrgreen: :mrgreen:
ohoh, das würde teuer....

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 11:21
von Robin
oder endet mit der 2. Strafe im Führungszeugnis ......
Eine PQ gibt es dann aber nicht mehr.

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 11:23
von benkhoff
bitte erklären... dem Finder? Dem Hinterlasser?
Was ist mit Erben?

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 11:27
von benkhoff
wörterseh hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, ist die Weitergabe von sensiblen, personenbezogener Daten ( auch Refrawerte sind solche) nicht erlaubt ist.
das hiesse, bei einer Geschäftübernahme müsste der "Übernehmer" wieder ganz bei Null anfangen? Wasn das fürn Mummpitz? :lol: :lol: :lol: Ist das etwa genauso sinnlos wie das Verbot der Handyortung für Rettungskräfte/Feuerwehr (wg Datenschutz!!)?? :lol: :lol:

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 12:40
von prüflingsprüfer
benkhoff hat geschrieben: das hiesse, bei einer Geschäftübernahme müsste der "Übernehmer" wieder ganz bei Null anfangen? Richtig
Wasn das fürn Mummpitz? :lol: :lol: :lol: In der BRD ist fast alles geregelt...
Ist das etwa genauso sinnlos wie das Verbot der Handyortung für Rettungskräfte/Feuerwehr (wg Datenschutz!!)?? :lol: :lol:
Die Handyortung kannst du selbst aktivieren, aber das weißt du ja sicherlich :wink:

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 16:09
von LöweNRW
benkhoff hat geschrieben: Ist das etwa genauso sinnlos wie das Verbot der Handyortung für Rettungskräfte/Feuerwehr (wg Datenschutz!!)?? :lol: :lol:
Da kann ich nur ausdrücklich zustimmen Herr Benkhoff. Hab das auch in der Tagespresse hier in Dorsten gelesen und nur den Kopf geschüttelt. :roll: Wie sollte denn durch die Rettungskräfte da wohl der Datenschutz missachtet werden... für mich VÖLLIG unverständlich. Bei Unfällen/Notrufen geht es um jede Minute - und da haben tatsächlich Datenschützer ein Problem mit der Ortung des Anrufers... man kann auch alles übertreiben. Mehr Datenschutz bei Ausspähung durch BND/NSA wäre angesagt - nicht bei Rettungskräften !!!

Wünsche einen schönen Abend

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 18:08
von benkhoff
LöweNRW hat geschrieben:Bei Unfällen/Notrufen geht es um jede Minute - und da haben tatsächlich Datenschützer ein Problem mit der Ortung des Anrufers... man kann auch alles übertreiben. Mehr Datenschutz bei Ausspähung durch BND/NSA wäre angesagt - nicht bei Rettungskräften !!
da sind wir doch tatsächlich mal einer Meinung :mrgreen:
@pp: handyortung selber aktivieren im Falle eines Unfalls ist eher unwahrscheinlich, und wenn einen dann die Feuerwehr erst nach Erlaubniseinholung bei der Polizei orten "darf", kanns schon zu spät sein... andersherum kümmern sich Datenschützer scheinbar darum, Probleme für die Bürger (dazu zähle ich auch uns Kleingewerbetreibende) zu schaffen.

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Donnerstag 21. Mai 2015, 20:55
von wörterseh
prüflingsprüfer hat geschrieben:
benkhoff hat geschrieben: das hiesse, bei einer Geschäftübernahme müsste der "Übernehmer" wieder ganz bei Null anfangen? Richtig
Wasn das fürn Mummpitz? :lol: :lol: :lol: In der BRD ist fast alles geregelt...
Ist das etwa genauso sinnlos wie das Verbot der Handyortung für Rettungskräfte/Feuerwehr (wg Datenschutz!!)?? :lol: :lol:
Die Handyortung kannst du selbst aktivieren, aber das weißt du ja sicherlich :wink:
Soisseswohl! ;-)

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Freitag 22. Mai 2015, 08:23
von prüflingsprüfer
benkhoff hat geschrieben:..
@pp: handyortung selber aktivieren im Falle eines Unfalls ist eher unwahrscheinlich, und wenn einen dann die Feuerwehr erst nach Erlaubniseinholung bei der Polizei orten "darf", kanns schon zu spät sein...
man aktiviert das ja selber aktiv beim Kauf eines neues Handys bzw. die Mobilfunknummer

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Freitag 22. Mai 2015, 09:52
von benkhoff
jahimmelsakra, auch wenn Du das schon vorher eingestellt hast, muss die Feuerwehr jedesmal die Polizei zunächst um Erlaubnis fragen, Dich auch orten zu dürfen. shietegol, was wer vorher/nachher/irgendwann mal eingestellt/aktiviert/wasauchimmer hat (das macht nix). Es geht um die Ortung Deines Standortes durch Rettungskräfte, im Falle eines Notfalls, wenn Du selbst nicht weißt wo Du bist. Kommt sehr oft vor.
Beispiel aus Dortmund (letzte Woche): junge Frau rutscht mitm Auto eine Böschung hinab, bleibt eingeklemmt, weiß nicht genau, wo an der Strasse die runtergekommen ist. Feuerwehr bekam keine Ortungserlaubnis vom zuständigen Richter (weil keine akute Lebensgefahr, Frau blutete nur langsam aus), musste 70 Minuten suchen --> Frau "leicht" verärgert...
wörterseh hat geschrieben:
prüflingsprüfer hat geschrieben:Wasn das fürn Mummpitz? :lol: :lol: :lol: In der BRD ist fast alles geregelt...
genau, SCHEISSE geregelt

http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 76249.html

Re: Musterbrief Geschäftsübernahme

Verfasst: Samstag 20. Juni 2015, 11:07
von hanseat
#raikowitz
Habe heute Deine Anzeige in der Zeitung gelesen. Auch den Artikel Deines Vorgängers.
Ist doch gut so.

Alles Gute ab August