Kostenübernahme GKV bei Bifokalgläsern

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glass3
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Kostenübernahme GKV bei Bifokalgläsern

Beitrag von glass3 »

Hallo,

bei mehr als 6 Dioptrien Fehlsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung gibt es ja eine Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen bei Erwachsenen. Dabei ist "Fern-Korrekturausgleich" genannt.

Ich habe eine Bifokalbrille verordnet bekommen. Im Fernteil liege ich ganz knapp unter diesen Grenzen, im Nahteil darüber.

Bedeutet das, ich kann es mir definitiv sparen, bei der GKV anzufragen, oder gibt es hier eine irgendeine Möglichkeit zur Kostenübernahme?
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lars56
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Re: Kostenübernahme GKV bei Bifokalgläsern

Beitrag von lars56 »

Die Kostenübernahme der KK bezieht sich immer auf die Fernwerte.
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Lutz
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Re: Kostenübernahme GKV bei Bifokalgläsern

Beitrag von Lutz »

Du könntest ja mal die Korrektionswerte mitteilen (und zwar komplett inkl. sph, cyl, Achse) - es geht ja immer um den stärksten Hauptschnitt, und manchmal ist man über der Grenze und weiß es aufgrund der Schreibweise gar nicht.

Oder hat schon ein Optiker gesagt, daß die Werte zu niedrig sind?
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glass3
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Re: Kostenübernahme GKV bei Bifokalgläsern

Beitrag von glass3 »

Lutz hat geschrieben: Freitag 29. Mai 2026, 14:42 Du könntest ja mal die Korrektionswerte mitteilen (und zwar komplett inkl. sph, cyl, Achse)
Fern: Sphäre + 5,5, Zylinder -3,5, Achse 2°
Nah: Sphäre + 7,5, Zylinder -3,5, Achse 2°
Zuletzt geändert von glass3 am Freitag 29. Mai 2026, 19:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Lutz
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Re: Kostenübernahme GKV bei Bifokalgläsern

Beitrag von Lutz »

Lutz hat geschrieben: Freitag 29. Mai 2026, 14:42 Du könntest ja mal die Korrektionswerte mitteilen (und zwar komplett inkl. sph, cyl, Achse)
Andersherum, würde ich mal vermuten, oder?

Fern: Sphäre + 5,5, Zylinder -3,5, Achse 2°
Nah: Sphäre + 7,5, Zylinder -3,5, Achse 2°

Dann gibt es tatsächlich nichts von der gesetzlichen Krankenkasse, das ist korrekt. Bei dem anderen Auge sind die Werte niedriger, nehme ich mal an?
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glass3
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Re: Kostenübernahme GKV bei Bifokalgläsern

Beitrag von glass3 »

Lutz hat geschrieben: Freitag 29. Mai 2026, 18:54 Andersherum, würde ich mal vermuten, oder?
Ja genau, habe es korrigiert, Entschuldigung für den Fehler.
Lutz hat geschrieben: Freitag 29. Mai 2026, 18:54 Bei dem anderen Auge sind die Werte niedriger, nehme ich mal an?
Das andere Auge ist etwas weniger schlecht, ja.
Lutz hat geschrieben: Freitag 29. Mai 2026, 18:54 Dann gibt es tatsächlich nichts von der gesetzlichen Krankenkasse, das ist korrekt.
Mist. Hatte ich aber leider damit gerechnet, weil eben immer nur von der Fernkorrektur die Rede war.
Danke Dir dennoch für die Bestätigung!

PS: außer der Politik kann es natürlich niemand ändern, aber ich empfinde die Erstattungskriterien schon als ziemlichen Schlag ins Gesicht. Ohne Brille wäre ich vom Leben quasi ausgeschlossen und selbst mit nur Fernkorrektur könnte ich wohl (wegen Lesen) meinem Beruf nicht nachgehen.
Ich halte nichts von irgendwelchen Neiddebatten, verstehe dennoch nicht warum an anderen Stellen die Krankenkassen - in meinen Augen (der Wortwitz ist mir erst nachträglich aufgefallen :lol: ) teils sehr fragwürdige - viel höhere Kosten erstatten (das Fass mit Selbstverschulden will ich gar nicht aufmachen), aber den meisten Brillenträgern, deren Sehfehler schlicht angeboren sind, quasi der Mittelfinger gezeigt wird, sobald sie volljährig sind...
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Lutz
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Re: Kostenübernahme GKV bei Bifokalgläsern

Beitrag von Lutz »

Eigentlich ist bzw. war die Grundidee folgende: Krankenkassen zahlen bei Krankheit oder Behinderung (sowie bei Kindern, damit sich das Sehvermögen, also die "Verdrahtung" im Gehirn, überhaupt erstmal entwickeln kann).

Das Problem entsteht durch die Defintion von Krankheit und Behinderung, denn: eine Kurz- oder Weitsichtgkeit ist keine Krankheit, das Auge ist im Verhältnis zur Brechkraft einfach entweder zu lang oder zu kurz; so wie bei manchen Menschen die Beine im Verhältnis zur gesamten Körpergröße zu lang oder zu kurz sind.

Eine Behinderung liegt auch nicht vor, da die Folgen der "falschen" Augenlänge mit Hilfsmitteln zu korrigieren sind - mit Brille kann die Sehfähigkeit genauso hoch sein wie bei einem rechtsichtigen Auge.

Erst, wenn die Sehschärfe auch mit Korrektur nicht über einen bestimmten Visuswert hinauskommt, spricht man von einer Behinderung. Das hat dann allerdings die absurde Konsequenz, daß die Krankenkassen nur für Brillen/Kontaktlinsen bezahlen, die nichts nützen. Denn wenn sie nützten, hätte man keine Behinderung... :wink:

Daß die Krankenkassen bei höheren Korrektionen dann doch wieder was zahlen (sph > 6dpt, cyl > 4,0 dpt usw.) ist erst seit ein paar Jahren der Fall - und das ist dann allerdings komplett inkonsequent, da die Grenzen vollkommen willkürlich gesetzt worden sind. Ob jemand 6 dpt benötigt (wird nicht gezahlt) oder 6,25 (wird gezahlt) macht schließlich bezüglich der Einschränkungen im Alltag ohne Korrektion praktisch keinen Unterschied.

Wollte man das Ganze irgendwie logisch wieder glattziehen, müßte man entweder sagen, man zahlt jede Korrektion unabhängig von der Stärke, oder kommt wieder zurück auf den Grundsatz "nur bei Krankheit oder Behinderung", frei nach dem Motto: Wenn maßgeschneiderte Hosen Privatangelegenheit desjenigen sind, dessen Beine länger/kürzer sind als üblich, dann sind auch Brillen Privatangelegenheit desjenigen, dessen Augen länger/kürzer sind als üblich.

Nun könnte man natürlich argumentieren, daß eine unkorrigierte Kurzsichtigkeit von z.B. 4 dpt die Berufswahl einschränkt, weil man dann nicht LKW-Fahrer oder Pilot werden könnte, und deshalb müsste die Krankenkasse die Brille zahlen.
Aber: würde man bei jemanden mit 2,20 Körpergröße sagen, da muss die Krankenkasse jetzt eine Knochenverkürzung zahlen, weil derjenige sonst nicht Formel-1-Fahrer werden kann? Wohl eher nicht; man würde ihm stattdessen vielleicht raten, Basketballer zu werden. Und wenn wir das akzeptieren, dann wäre es eigentlich auch logisch, dem Kurzsichtigen zu sagen: Mit Deinen Augen kannst Du Uhrmacher werden, und wenn Du lieber LKW fahren willst, dann kauf' Dir halt eine Brille. Oder dem Weitsichtigen: Werd' doch Jazztrompeter, die haben sowieso die ganze Zeit die Augen zu... :wink:
[Ja, ich weiß, die Beispiele sind stark zugespitzt.]


Fazit: Man kann begründen, warum die Krankenkassen jede Brillen-/Linsenversorgung zahlen sollten, man kann aber auch begründen, warum sie in weniger Fällen zahlen sollten. Die aktuelle Lösung ist aber leider weder das eine noch das andere, und daher unbefriedigend inkonsequent.
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