Frage zum Führerschein Sehtest

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NeinHierIstPatrick
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Frage zum Führerschein Sehtest

Beitrag von NeinHierIstPatrick »

Mal angenommen Person A Hat nicht die nötige Sehkraft um den Führerschein Sehtest zu bestehen. Person A lernt daraufhin diese Sehtesttafeln mit den Landoltringen auswendig und besteht dadurch beim 2. mal den Sehtest. Wäre das Legal oder verstösse das gegen eine Vorschrift. Wenn ja welche?
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optidi
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Re: Frage zum Führerschein Sehtest

Beitrag von optidi »

Bei meinen Sehtestgetät habe ich mehrere Tafeln mit Sehzeichen. Wenn jemand zu mir zum zweiten mal vorstellig wird nehme ich eine andere Tafel oder ich ändere die Reihenfolge, statt R/L/beidäugig zB L/ beidäugig/R.

Wann habe ich das Gefühl, das auswendig gelernt wurde. Wenn das Vorlesen sehr schnell und ohne Lufthohlen von statten geht.

Da ich kein Rechtsgelehrter bin kann ich diese Tat nicht einordnen.
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Distel
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Re: Frage zum Führerschein Sehtest

Beitrag von Distel »

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Das Auswendiglernen ist nicht zielführend. Ein bestandener Sehtest ist kein Freibrief. :!:

Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, jederzeit über das gesetzlich festgelegte Sehvermögen zu verfügen.
Es gehört in seinen Aufgabenbereich dafür zu sorgen.
Ansonsten muss er auch die Konsequenzen tragen. Schlimmstenfalls erlischt sein Kfz.-Versicherungsschutz bei einem Unfall.
Nach einem bestandenen TÜV Termin bin ich verantwortlich dafür, dass das Fahrzeug verkehrssicher bleibt - genauso wird der Sehttest betrachtet.

Wenn also Interesse besteht am Straßenverkehr teilzunehmen, einfach dafür sorgen, dass mit Brille oder Kontaktlinsen die Landoltringe erkannt werden. :wink:
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
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