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Das Auswendiglernen ist nicht zielführend. Ein bestandener Sehtest ist kein Freibrief.
Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet,
jederzeit über das gesetzlich festgelegte Sehvermögen zu verfügen.
Es gehört in seinen Aufgabenbereich dafür zu sorgen.
Ansonsten muss er auch die Konsequenzen tragen. Schlimmstenfalls erlischt sein Kfz.-Versicherungsschutz bei einem Unfall.
Nach einem bestandenen TÜV Termin bin ich verantwortlich dafür, dass das Fahrzeug verkehrssicher bleibt - genauso wird der Sehttest betrachtet.
Wenn also Interesse besteht am Straßenverkehr teilzunehmen, einfach dafür sorgen, dass mit Brille oder Kontaktlinsen die Landoltringe erkannt werden.
