Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

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augenoptikerhuerth
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Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von augenoptikerhuerth »

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 15 Jahren im Optikerladen meines Vaters und bin ausgebildeter Einzelhandelskaufmann. Nun stellt sich die Frage, wie es mit dem Geschäft weitergehen kann, falls mein Vater sich zurückziehen möchte. Da ich selbst keinen Meistertitel besitze, bin ich unsicher, welche rechtlichen Vorgaben in diesem Fall gelten.

Hier meine konkreten Fragen:

1.) Kann ich den Laden offiziell übernehmen, auch wenn ich keinen Meistertitel habe?

2.) Gibt es Alternativen, wie z. B. die Anstellung eines Meisters als Betriebsleiter?
Kann mein Vater auf dem Papier als Meister eingetragen bleiben, solange er noch lebt und muss er in diesem Fall weiterhin regelmäßig im Geschäft anwesend sein, oder reicht es, wenn er offiziell die fachliche Verantwortung trägt?
Welche Möglichkeiten habe ich langfristig, den Betrieb ohne Meistertitel weiterzuführen?

3.) Gibt es Ausnahmegenehmigungen oder Regelungen, die meine langjährige Erfahrung im Geschäft berücksichtigen?

Mir ist wichtig, das Geschäft im Sinne unserer Kunden und Mitarbeitenden rechtlich korrekt und nachhaltig weiterzuführen. Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Tipps freuen, insbesondere von denen, die vielleicht eine ähnliche Situation hatten!

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
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Snipera
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von Snipera »

Aus welcher Gegend bist du? Hier schreiben KollegenInnen aus verschiedensten Ländern
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augenoptikerhuerth
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Registriert: Freitag 27. Dezember 2024, 12:10

Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von augenoptikerhuerth »

Danke für den Hinweis.
Der Standort ist Deutschland
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optidi
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von optidi »

Hallo,
ich würde mich mal bei der zuständigen Handwerkskammer informieren.
Meine Erfahrung ist, das diese froh sind um jeden Betrieb, der weiter geführt wird und deshalb die Beratung (für mich) gut war.

Du wirst das Geschäft als eingetragenener Kaufmann weiter führen können, musst aber einen angestellten Meister als technischen Betriebsleiter nachweisen.
Nach den Buchstaben der Vorschriften muss ein Meister für Refraktion und Kontaktlinsenanpassung da sein. Allerdings wo kein Kläger da kein Richter. Kommt also darauf an, wieweit ihr unter Beobachtung euerer Bewunderer (Mitbewerber) steht. Falls ihr eine Kassenzulassung habt und diese weiterhin haben wollt, müsst ihr auch einen Meister als technischen Betriebsleiter benennen.
Als Einzelhandelskaufmann wirst du höchstwahrscheinlich keine Ausnahmegenehmigung bekommen. Soweit ich weiß geht es als Augenoptikergeselle mit vielen Gesellenjahren und einer Kenntnisprüfung, dass er ein Geschäft führen, aber keine Lehrlinge ausbilden darf.
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Karoshi
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von Karoshi »

Stell jemanden mit Meistertitel an (oder mach selber einen!), dann wirst du keine Probleme haben.
Über einen "Papiermeister" nachzudenken finde ich, sorry, fast schon kriminell.
Wir sind ein gefahrengeneigtes Gesundheitshandwerk, zum Schutz der Kunden!
Auch mit 15 Jahren Berufserfahrung bist du nicht berechtigt irgendwem die Augen zu vermessen oder Linsen anzupassen, egal ob du das gut machst oder nicht.
Erhalte den Betrieb, aber mach es bitte ehrlich.
(und was bei den kleinen und großen Ketten passiert ist egal, die haben ein Stockwerk voller Anwälte wenn was is, du nicht. Du wirst zerlegt!)
Des Menschen Leben gleicht der Brille. Man macht viel durch. -- Heinz Erhardt
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister FFA München 2011
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W.W.
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von W.W. »

Hier schreibt jemand: "Über einen "Papiermeister" nachzudenken finde ich, sorry, fast schon kriminell (!!!).
Wir sind ein gefahrengeneigtes Gesundheitshandwerk,
zum Schutz der Kunden!"

Das finde ich ein bisschen scharf und ungerecht. Du kannst Dir Online Brillen in China bestellen, und dann gibst Du einer jungen Frau, die viele Jahre im Betrieb Ihres Vaters mitgearbeitet hat und bestimmt sehr viele Kenntnisse hat, so einen Schuss vor den Bug? Geht's noch?

Ende Januar ist München die "Opti". die Fachausstellung. Vielleicht dort mal einen Tag flanieren und bei den Innungen und Verbänden das Problem ansprechen. Oder, wo ist Eure nächste Optikerschule oder Fachakademie. Vielleicht hilft Euch dort jemand weiter, ein Dozent, oder ein Absolvent in Wartestellung, oder eine junge Optikerin und junge Mutter, die einen Teilzeitjob sucht, oder Du bietest einem Ruheständler einen kleinen Job an. Da gibt es m.E. auch noch die DOZ "Deutsche Optikerzeitung", eventuell da eine Annonce? Da soll ja wirklich nichts Unrechtes geschehen!

Auf jeden Fall kannst Du weiterführen - das eine ist die Inhaberin/der Inhaber (als Kapitalgeber usw.), und das andere ist die Verantwortung entsprechend den Regularien. Die großen Ketten beschäftigen ja auch nur Angestellte, auch als Betriebsleiter. Die betriebswirtschaftliche Frage ist eigentlich nur, ob das (kleine) Unternehmen einen Vollzeit-Betriebsleiter (Gehalt, Sozialabgaben, evtl. Prämien) vom ersten Tag an trägt. Da müsste man eruieren, wie weit eine Teilzeitlösung (oder 2x Teilezeit wegen Krankheit, Urlaub usw.) zulässig ist. Müssen die/der Verantwortliche jede Minute der Öffnungszeit vor Ort sein? Vermutlich nicht!

Viel Glück auf jeden Fall!
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Snipera
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von Snipera »

Um etwas mehr Sachlichkeit wieder hineinzubringen:

Fakt ist, dass das Augenoptikhandwerk als "Reglementiertes Gewerbe" definiert ist

Fakt ist, dass ein Handwerk dann als reklementiert eingetragen wird, wenn:
"Gefahr für Leib und Gesundheit bei nicht sachgemässer Ausbildung besteht"

Fakt ist, dass in D die Refraktion NUR durch einen Meister ausgeführt werden darf.
Stichwort: Haftung im Falle des Falles

Fakt ist, dass zB in Ö aufgrund manch lockerer Umsetzung der Meisterpflicht (ein Meister für mehrere Filialen) mittlerweile der Meister mind (!) 20h bzw. 1/2 der wöchentl. Normalarbeitszeit (!) vor Ort (!) sein MUSS (!!!), das auch überprüft wird.

Nur diese Fakten einmal kurz wirken lassen und viele Folgefragen ergeben sich von alleine.
Die Fälle, wo es nicht so gut gegangen ist, können unter "Medien auf dem Prüfstand" herausgesucht und nachgelesen werden.

https://forum.optiker.de/viewforum.php?f=38

Man muss sich auch nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, aber man muss dann sehr wohl mit möglichen Konsequenzen rechnen. Diese Risikoabwägung darf jeder/jede für sich selbst treffen
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ronja
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von ronja »

Der Link führt nur in die Übersicht vom Forum.
Schätze der ist nicht öffentlich...
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Snipera
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von Snipera »

Man kommt zur Gesamtübersicht, wo der Bereich "Medien auf dem Prüfstand" steht und das auswählbar ist ...

Direkt für den Bereich mit den einzelnen Threads ist leider kein direkter Link setzbar
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ronja
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Registriert: Montag 15. April 2013, 10:52

Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von ronja »

Puh...gereizt? :shock:
Hab ich jetzt nicht gecheckt und ehrlich gesagt, wenn man einen Link setzt, kann man den auch direkt setzen.

Das ist jetzt tatsächlich eine Kritik an dich als Moderator.
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Snipera
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von Snipera »

Ne, alles gut, sollt nicht so rüber kommen

Einen direkten link zu diesem Kapitel geht nicht, nur zu einem bestimmten Thema kann einen link setzen

Aber da es hier so viele interessante Berichte in dieser Rubrik gibt, wollt mich nicht auf einen bestimmten beziehen
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ronja
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von ronja »

Achso, alles klar.
Kein thema, wirkte nur so :wink:
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Karoshi
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Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von Karoshi »

Anstellung eines handwerklichen Betriebsleiters
Die Handwerksordnung sieht auch vor, dass ein sogenannter handwerklicher Betriebsleiter angestellt werden kann, sofern der Inhaber selbst die Qualifikation zur Eintragung nicht erfüllt. Der handwerkliche Betriebsleiter muss einen nach der Handwerksordnung festgelegten Qualifikationsnachweis besitzen.

Bitte beachten Sie: Ein Betriebsleiter muss grundsätzlich 4 Stunden pro Tag vor Ort tätig sein. Bei den Gesundheitshandwerken (Anlage A Nr. 33-38) sowie gefahrengeneigte Handwerke (Anlage A Nr. 4 und 12) besteht sogar die Pflicht zur Vollzeitanstellung.


-> in Deutschland also Vollzeitanstellung, Augenoptik ist Nr. 33 Anlage A der Handwerksrolle.

Da gibt es nix zu deuteln.

Quelle: Handwerkskammer

Und @ W.W.:
Sorry wenn dir Fakten weh tun. Da können die Fakten nix dafür. Das ist dein persönliches Problem.
Da hilft auch kein "Gaslighting" mit China-Brillen o.ä.
Wenn man aus dem ersten Post nämlich die ganze Nostalgie und Romantik rausstreicht, bleibt nur mehr die Frage übrig:
Wie gefährlich ist es wenn ich mich nicht an die Regeln halte und kommt von euch jemand damit durch.
Denn die Infos da oben sind locker flockig in Sekunden zusammengegoogelt.
Des Menschen Leben gleicht der Brille. Man macht viel durch. -- Heinz Erhardt
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister FFA München 2011
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Lutz
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Registriert: Donnerstag 3. März 2011, 10:28

Re: Ladenübernahme ohne Meistertitel – Was ist rechtlich zu beachten?

Beitrag von Lutz »

-- gelöscht, war wohl mißverständlich formuliert. Sorry... --
Zuletzt geändert von Lutz am Montag 13. Januar 2025, 00:58, insgesamt 1-mal geändert.
Rate dreimal hintereinander richtig, und du wirst den Ruf eines Experten haben.
(Laurence Johnston Peter (1919-90), amerik. Managementberater)
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