Richtiges Vorgehen?

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D
DIDIausBerlin
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Richtiges Vorgehen?

Beitrag von DIDIausBerlin »

Farbunterschied ?
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Brillenpass
Brillenpass
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Hallo,

ich bedanke mich für die Aufnahme in dieses Forum und erhoffe mir, eine Lösung für die nachfolgende Problematik zu finden:

Meine Mutter lebt in einem Pflegeheim und ist bettlägerig. Geistig ist sie fit.

Sie hat einen mobilen Optiker terminiert, ihre Augen von diesem prüfen lassen und das Einfassen von zwei randlosen Gläsern beauftragt.

Bei Übernahme der Gleitsichtgläser stellte meine Mutter nach wenigen Tagen fest, dass "da was nicht hinhaut in der Optik". Sie bat den Optiker (auf dem AB) erneut ins Pflegeheim. Das dauerte nach meiner Erinnerung mind. 2 Wochen, bis er kam (könnte ich im Kalender nochmals überprüfen). Ich, die Tochter, hatte zwischenzeitlich die fällige Rechnung (um die 600 €) beglichen, weil der mobile Optiker auf meine Mutter Druck ausübte. Zu dem Zeitpunkt hatte sie mir leider noch nicht mitgeteilt, dass sie nicht zufrieden ist.

Wie dem auch sei. Sie erhielt nie einen Rückruf und kontaktierte deshalb die zweite Handynummer einer Kollegin. Dort erfuhr sie, dass der erste Optiker verschwunden sei. Klasse. Hört sich nach Jackpot an.

Die zweite Kollegin kam vorbei und holte die Brille zur Nachbesserung ab. Zurückgegeben wurde (meiner Ansicht nach) ein Desaster. Meine Schwester ging mit der Brille zu einem ansässigen Optiker. Dort schlugen sie die Hände über den Kopf. Ich schreibe hier nieder, was sich meine Schwester danach notiert hat:

🍃 links blauer Reflex
🍃 rechts grüner Reflex
🍃 rechte "Backe" (?) zeigt nach oben, da schief gebohrt
🍃 1 Glas weiß
🍃 1 Glas gelb
🍃 verschieden dicke Gläser
🍃 "Pufferschicht" (?) nicht wegpoliert

Ich versuche noch, hier Bilder anzuhängen. Bisher ist mir die Verkleinerung nicht geglückt. Vielleicht erkennen die Experten etwas.

Meine Mutter wollte, dass ich die Brille zur erneuten Nachbesserung hinschicke. Es gibt kein Ladengeschäft. Ich bin misstrauisch und wollte jetzt erstmal ein Einschreiben mit Rückschein schicken und die zweite Nachbesserung mit Fristsetzung einfordern.

Wie würdet Ihr vorgehen?

Herzliche Grüße

DIDIausBerlin
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Bohrung schief?
Bohrung schief?
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Zuletzt geändert von DIDIausBerlin am Samstag 15. Juni 2024, 16:55, insgesamt 3-mal geändert.
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Karoshi
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Re: Richtiges Vorgehen?

Beitrag von Karoshi »

möglichst Geld zurückgehen lassen.

Augenoptik ist ein stehendes Gewerbe, ein Ladengeschäft ist nach Handwerksordnung zwingend erforderlich.
"Mobile Augenotik" darf nur als Zusatzdienstleistung eines niedergelassenen Geschäfts erfolgen.

Quelle: ZVA (Zentralverband der Augenoptiker)
https://www.zva.de/content/mobile-augenoptik
Des Menschen Leben gleicht der Brille. Man macht viel durch. -- Heinz Erhardt
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister FFA München 2011
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DI Michael Ponstein
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Re: Richtiges Vorgehen?

Beitrag von DI Michael Ponstein »

Zunächst steht eine Nachbesserung im Raum, Geld zurück ist nach quasi erbrachter Leistung so nicht möglich. Eine Mängelliste wie hier erstellen und rügen.
Wie Karoshi schrieb ist ein mobiler Optiker nicht ohne Standort zulässig.
Wenn doch jemand diese Dienstleistung so anbietet, wären weitere rechtliche Schritte, evtl, mit Hilfe des Verbraucherschutzes möglich.
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Distel
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Re: Richtiges Vorgehen?

Beitrag von Distel »

DIDIausBerlin hat geschrieben: Samstag 15. Juni 2024, 11:49 Meine Mutter lebt in einem Pflegeheim und ist bettlägerig. Geistig ist sie fit.

Sie hat einen mobilen Optiker terminiert, ihre Augen von diesem prüfen lassen und das Einfassen von zwei randlosen Gläsern beauftragt.
Wichtig könnte in dem Zusammenhang sein, ob der Kontakt der Mutter zum mobilen Optiker völlig eigenständig zustande kam.
Möglicherweise wurde der Dienstleister über das Heim vermittelt. Eine Fürsorgepflicht des Heimes für die Bewohner könnte dann eventuell verpflichtend sein.
Meiner Meinung nach gehörte es in die Kompetenz des Hauses, dass ein qualifiziertes Unternehmen empfohlen wird - eine Zulassung als Handwerksbetrieb ist ein Minimum der Anforderung.
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
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DIDIausBerlin
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Registriert: Samstag 15. Juni 2024, 10:45

Re: Richtiges Vorgehen?

Beitrag von DIDIausBerlin »

Hmmm,

entschuldigt das Chaos mit den Bildern. Ich war glücklich, dass ich die Fotos verkleinert bekommen habe.

Aber eigentlich wollte ich sie alle als Anhang und nicht im Beitrag haben.

Das Vierte hat er mir gar nicht abgenommen.

Meine Mutter (74) hat den Optiker selbst beauftragt. Sie ist auch nicht dement oder ähnliches, sondern "nur" ab den Schultern fast vollständig gelähmt. Sie hat leider eine sehr fiese Autoimmunkrankheit und wird irgendwann in ihrem Körper gefangen sein. Aber das nur für Euer Verständnis.

Es ist uns enorm wichtig, dass sie so lange wie möglich eine Verbindung nach Hause haben kann, ohne dass ihr eine Pflegekraft den Hörer, das Handy, usw. halten muss. Dafür gibt es leider nicht ausreichend Personal.

Für jede Unabhängigkeit benötigt sie zunehmend mehr Hilfsmittel. Fatal wäre es, wenn nun alles an der Brille scheitert, weil sie nichts mehr sehen kann.

Das Pflegeheim meiner Mutter ist rechtlich gesehen keine vollstationäre Einrichtung, sondern eine Pflege-WG.

Somit ist sie alleinhandelnd unterwegs.

Der Hinweis mit dem "stationären Ladengeschäft" ist schonmal ein Ansatz. Es gibt eine Website. Dort ist ein Impressum/Inhaber (Deutschland) hinterlegt.

Genügt das den Anforderungen? Oder muss dort die Möglichkeit gegeben sein, Sehstärken zu testen?
D
DIDIausBerlin
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 15. Juni 2024, 10:45

Re: Richtiges Vorgehen?

Beitrag von DIDIausBerlin »

Hier noch das letzte Foto ...
Gläserdicke unterschiedlich
Gläserdicke unterschiedlich
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