Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
ich habe mir vor ca. einem Jahr eine neue Brille gekauft. Ich hätte damals den Optiker nicht wechseln sollen, aber das ist eine andere Geschichte.
Die Gläser sind, sofern ich mich korrekt erinnere von Hoya, entspiegelt und aus Kunststoff. Leider habe ich im laufe der Zeit zunehmend das Gefühl, dass nur ein Glas gehärtet ist, denn das eine ist schon ziemlich verkratzt, das andere hat sogut wie garkeine Kratzer. Dabei wird die Brille immer gleichhart- bzw. soft behandelt und nicht z.B. immer mit einer Seite nach unten in die Jackentasche gesteckt (wenn das überhaupt mal sein muss alle paar Monate mal, aufgrund eines vergessenen Brillenetuis).
Wie kann das sein? Ist es möglich, dass das eine Glas eine Härtung hat und das andere nicht? Und wie kann ich das prüfen?
Als Anhang habe ich nochmal ein Bild zum verdeutlichen des Unterschieds angehangen.
Liebe Grüße,
André
Dateianhänge
2015-07-09 11.03.11_klein.jpg (183.95 KiB) 4416 mal betrachtet
Um alle Fragen zu klären, müssen Sie die Gläser vom Optiker zum Hersteller einschicken lassen. Der Prüft, ob ein Schichtdefekt vorliegt, also der Hersteller Schuld ist, oder ob die Kratzer mechanischen Ursprungs sind, also Sie selber die Verantwortung tragen.
Nur soviel vorweg: Wenn Kunststoffgläser superentspiegelt sind, sind sie auch immer gehärtet, denn die Hartschicht ist die Trägerschicht für die SET. Die SET hält also ohne Hartschicht nicht auf dem Grundglas. Deswegen macht das keiner.
Aber wie gesagt, für endgültige Klärung, ab zum Optiker und einschicken lassen.
(Und für eine funktionierende Ersatzbrille bis die Gläser wieder da sind müssen Sie selber sorgen).
Des Menschen Leben gleicht der Brille. Man macht viel durch. -- Heinz Erhardt
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister FFA München 2011
es KÖNNTE folgendes passiert sein, wenn Sie "Standard-Augenwerte" haben: es sind zwei Lagergläser eingebaut worden, also vorproduzierte Gläser, die abrufbereit beim Hersteller auf Lager liegen. Dadurch fallen die Hartschichten schonmal geringfügig unterschiedlich aus, ebenso die Entspiegelungen. Daher kann es vorkommen, daß eines der Gläser eher verschleißt, als das andere.
Im Grunde eine normale Abnutzung durch tagtäglichen Gebrauch. Freuen Sie sich doch, daß das andere Glas noch nicht so verschlissen ist.
benkhoff hat geschrieben:Freuen Sie sich doch, daß das andere Glas noch nicht so verschlissen ist.
Naja, nach einem Jahr würde ich mich wahrscheinlich nicht so richtig freuen. Aber sonst hast Du natürlich Recht.
Mein Rat: solange es nicht übermäßig stört, ignorieren. Vor Ablauf der 2 Jahre damit nochmal zum Optiker und eine Reklamation versuchen. Kann klappen, muß aber nicht - je nachdem, wie die Gläser dann aussehen, wie kulant Optiker/Hersteller sind.
Abweichende Oberflächenbeschaffenheit habe ich auch schon bei Rezeptgläsern gesehen, die Hersteller blocken da aber gerne ab "kann gar nicht sein"...
brille9216 hat geschrieben:Hm... Ja okay, dann werd' ich wohl da durch müssen und in ein paar Monaten den Versuch einer Reklamation starten.
Danke Euch!
....verstehe ich nicht, warum nicht sofort?
Ein Glas stört offensichtlich, denn sonst hätten Sie hier nicht Ihren Beitrag eingestellt.
Bemerkung an Rande
Bei jemand, der beruflich oder privat oft durch ein Okular sieht, nutzt schon mal ein Glas schneller ab.
Besonders stark kann so ein Effekt ausgeprägt sein, wenn die Brille bzw. das Okular zuweilen staubig verwendet wird.
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
also ich würd auch nicht länger warten... schließlich ist die Brille nun schon "ca. ein Jahr" alt, man/frau merkt manchmal garnicht wie schnell die Zeit vergeht. Bzw ist erstaunt, daß schon wieder ein Jahr herum ist...
Und was ist, wenn in ein paar Monaten die Gewährleistungspflicht erloschen ist?
https://www.optikgutachter.de
Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
benkhoff hat geschrieben:Und was ist, wenn in ein paar Monaten die Gewährleistungspflicht erloschen ist?
Die gilt 2 Jahre, das läßt sich also recht einfach berechnen. Nur nutzt die nicht viel, wenn $Kunde beweisen soll, daß es sich um einen Fertigungsfehler handelt.