Verträglichkeitsgarantie

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hannes
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Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von hannes »

Hallo,
was genau heißt Verträglichkeitsgarantie? Kann mir jemand weiterhelfen? Meine Frau hat vom Optiker eine Gleitsichtbrille, nach Messung der Werte bei ihm, bekommen. Als Gläser hat er die HoyaID Gläser (neueste Generation seit 11/08) angepriesen. Meine Frau hat die Brille mit Verträglichkeitsgarantie bekommen.
Sie kam mit den Gläsern nicht zurecht und der Optiker hat beim Hersteller neue Gläser mit einem breiteren Nahbereich angefordert. Aber auch mit diesem Glas kommt meine Frau nicht zurecht. Jetzt ist sie wieder hin und da sagt der Optiker, daß das Lesen für sie ohne Brille angenehmer ist.
Da denkt der Laie jetzt greift die Verträglichkeitsgarantie, aber weit gefehlt. Anstatt 400€ /Glas muß sie jetzt 221€ /Glas für eine "normale" Fernbrille zahlen.
Für mich heißt Verträglichkeitsgarantie =Rückgabe, wenn es nicht paßt, aber nicht völlig überteuerte Ferngläser zu kaufen.
Der Optiker bzw. laut seiner Aussage Hoya definiert Verträglichkeitsgarantie Wandlung einer Gleitsichtbrille in 2 Brillen (eine nah und eine fern).

Kann uns jemand hierzu weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
Hannes
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optidi
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von optidi »

Hallo,

ich kenne die Verträglichkeitsgarantie von Essilor. Auch dort gelten die gleichen Bedingungen. Die Veträglichkeitsgarantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller und der Optiker. Somit kann der Hersteller b.z.w Optiker auch die Bedingungen dafür aufstellen. Das ganze hat also nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun, wo der Gesetzgeber die Bedingungen festlegt.

Ich kläre meine Kunden immer vor dem Kauf auf und gebe ihnen bei der Abgabe der Brille einen Garantiepass mit, in dem die Bedingungen nochmals schriftlich niedergelegt sind. Mit der Bestellung nimmt der Kunde auch die Bedingungen an.

Nochmals: es ist eine freiwillige Leistung. Im Normalfall, wenn die Brille nach allen Normen richtig gefertigt wurde, gibt es auch keine gesetzliche Gewährleistung, denn das Produkt ist ja ohne Mangel. Es kann keiner was dazu, wenn sich jemand nicht an eine Brille gewöhnen kann oder will. Also sei froh, denn so wärst du das Geld für die Gleitsichtbrille und für die Fernbrille los.

Gruß Optidi
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hannes
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von hannes »

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe verstanden, daß die Verträglichkeitsgarantie freiwillig ist, aber wenn sie angeboten wird müßte sie doch verbindlich sein. Sonst wird es ja eine beliebige Auslegungssache. Warum schreibt ausser Zeiss keiner was Verträglichkeitsgarantie genau heißt? Da bleibt der Verdacht von Irreführung. Der Optiker bietet sie offensiv auch auf seiner Homepage an, ohne zu beschreiben was es genau ist (kann man natürlich sagen selber Schuld muß man nachfragen). Zusätzlich finde ich es merkwürdig, wenn er erst die Kurz- und Weitsichtigkeit diagnostiziert, dann aber als es nicht funktioniert sagt: Ja ich kann mir vorstellen, daß sie zum Lesen keine Brille brauchen.
Zwei weitere Punkte, die gegen seine Professionalität sprechen sind: Meine Frau kommt permanent mit den Wimpern an das Glas ( die Wimpern sind weder geschminkt, noch besonders lang) und auf der Rechnung stehen weder für das Gestell noch für die Gläser der Typ und der Hersteller, so daß wir noch nicht mal wissen, ob tatsächlich diese hochwertigen Gläser in der Brille sind.
Eigentlich dachten wir in unserem kleinen Ort den lokalen Optiker zu nutzen, aber es bleiben dann zukünftig doch nur die grossen Ketten, da gibt es im Zweifelsfall auch das Geld zurück.
Was würden die Experten bei folgenden Werten empfehlen?
sph / cyl / A / PR / B
R: -1,75 -0.25 10
L: -1.75 -0.50 170
Addition: +1.75/+1.75
Gläserqualität Ferne

Vielen Dank
Hannes
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Oppicker
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Oppicker »

@hannes
Wäre die "Verträglichkeitsgarantie" (ich mag diesen Begriff überhaupt nicht!!) so definiert, wie du ihn gern verstehen möchtest, wäre dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Wer würde den Kunden (oder den Testkäufer der Konkurrenz) daran hindern, mehr oder weniger nach Gutdünken gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben?

Eine Optikerkette, die meint, das machen zu können, soll das ruhig so machen. Wenn sie es so bewirbt, MUSS sie es auch so machen, aber geschenkt bekommt man auch da nichts!!!

Geschliffene Gläser, die der Kunde nicht verträgt, sind Müll und für niemanden mehr zu gebrauchen. Insofern kann der Optiker heißen wie er will, er oder sein Lieferant haben den (freiwillig übernommenen) Schaden in Höhe des Gläserpreises, wenn sie Gläser kostenlos umtauschen. Ich bitte das zu würdigen, auch wenn du einem Mißverständnis aufgesessen bist.

Ich bezeichne das bei uns als "Tauschrecht". Ich kann nun mal keine "Verträglichkeit" "garantieren". Das ist Humbug.

Was die Wimpern angeht: Mit "professioneller" Arbeit hat das nicht wirklich zu tun, denn hier muss man zwischen Teufel und Beelzebub wählen, wenn man Gleitsichtgläser hat. Deine Frau sollte die Fassungen stets mit "Stützscheiben" verglast und vorangepasst aufprobieren, aber das ist echte Arbeit und Mühe, die sich gerade die "Großen" bestimmt nicht machen.
Eine Gleitsichtbrille sollte nämlich so knapp wie möglich vor dem Auge sitzen, aber natürlich nicht am Kopf anliegen. Und mit den Wimpern klimpern sollte man auch noch können. Das muss austariert werden!

Was sollte man anhand der bloßen Stärkenangaben für eine Empfehlung aussprechen?? Keine Ahnung, was deine bessere Hälfte von der Brille erwartet! Bruchfestigkeit? Selbsttönend? Preiswert? Dünn? Kratzfest?
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mitch
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von mitch »

...vielleicht an dieser Stelle doch noch mal eine etwas andere Meinung: Auch Inhabergeführte Geschäfte würden in so einem Fall durchaus den Differenzbetrag ausbezahlen. Ich wüsste auch nicht was für einem Mißbrauch hier "Tür und Tor" geöffnet werden sollte - ich gehe davon aus das jemand, der sich zu einer bestimmten Brille entschließt/beraten lässt, diese auch haben will und nicht aus "Jux und Dollerei" zum tauschen/reklamieren kommt. Die Verträglichkeitsgarantie soll schließlich zu dem Versuch ermuntern, ohne letzendlich bei "Unverträglichkeit" 1.000.- € in den Sand gesetzt zu haben.

Bei diesen Werten würde ich - wenn eine Gleitsichtlösung nicht funktioniert - eine Fernbrille tragen und zum Lesen diese absetzen. Wenn es einen Bildschirmarbeitsplatz gibt würde ich zusätzlich eine Bildschirmbrille (spezielles Gleitsichtglas für die Nähe, wesentlich leichter in der Gewöhnung) empfehlen.
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dieoptikerin
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von dieoptikerin »

also.. ich muß sagen, bei uns kommt es sehr selten vor, dass ein kunde überhaupt nicht mit der gleitsichtbrille zurecht kommt...wir tauschen so lange, bis das richtige gleitsichtglas gefunden ist..

denn je früher man sich gewöhnt, desto einfacher ist es nachher... es gibt keine alternative

wir geben allerdings auch nur bei einem glas das geld komplett zurück... ansonsten würden wir auch umtauschen...kommt aber auch etwas auf den kunden an...
und auf die glasart...
wenns ein richtig teures glas war, dann gibt es auch da geld zurück...
aber ich würde das vorher nicht groß anbieten... es sollte schon eine freiwillige leistung sein, die dann auch bitte vom kunden nicht verlangt.. sondern geschätzt wird

ich vergleiche gerne mit autokauf
wenn man ein auto bestellt..und fährt.. aber dann nicht für gut befindet, bekommt man auch nicht das geld zurück...


und wer glaubt, dass man bei den "GROSSEN" besseren service bekommt... :shock: :roll:
da frag ich mich immer noch, wie kann man so gutgläubig sein?

die sträuben sich auch, ihr geld wieder her zu geben....


VON NICHTS KOMMT NICHTS.... und zu verschenken hat niemand was... nur tut es denen nicht so weh, wenn mal ein kunde unzufrieden abhaut..und nicht wieder kommt

es gibt immer noch genug, die werbung wort für wort glauben
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hannes
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von hannes »

Vielen Dank für die Antworten. Es zeigt für mich nochmal, dass Verträglichkeitsgarantie ein netter Begriff zum Ködern ist, den dann jeder so auslegen kann wie er es braucht. Meine Schwester hat bei einer regionalen Kette das Geld komplett zurückbekommen, nachdem die Versuche der Optimierung nicht funktionierten (die hatten das auch so beschrieben).(Wir sind jetzt alle in dem Alter, wo wir diese Hilfen brauchen:-))).
Ich selber habe auch eine Gleitsichtbrille und habe bei einer überregionalen Kette 3x neue Gläser bekommen bis es passte.
Aufgrund meiner Erfahrungen hat sich meine Frau auch für die teure Variante (980€) für die Brille entschieden, nur wenn es nicht passt hilft teuer auch nicht.
Zum fairen Umgang gehört für mich, dass man nicht Verträglichkeitsgarantie bewirbt ohne zu definieren was es heißt. Klar Kunden, die nicht nachfragen und dann nicht mit der Brille zurechtkommen haben, wenn sie es vorher nicht geklärt haben selber schuld.

Schönes Wochenende
Hannes
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Oppicker
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Oppicker »

@mitch
"Mißbrauch Tür und Tor öffnen" heißt, aus einer momentanen Laune heraus eine Gleitsichtbrille bestellen, es gar nicht ernsthaft probieren und üben, mit der Brille zurechtzukommen, weil man kann sie ja problemlos zurückgeben, sein Geld zurückverlangen und dem Optiker noch einen schönen Tag wünschen.
Ich behaupte ja nicht, dass das der Regelfall ist, aber die Fälle gab es leider allzuoft, vor allem noch zu Zeiten, in denen man meist die Brille nach ärztlichem Fresszettel (das will ich gar nicht "Verordnung" nennen) angefertigt hat. Obwohl Herr Doktor und nicht wir Sche*ße gebaut hat, blieben wir auf den Kosten sitzen, wenn wir ohne Wenn und Aber den Kaufpreis erstatten würden.
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)
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mitch
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von mitch »

Oppicker hat geschrieben:@mitch
"Mißbrauch Tür und Tor öffnen" heißt, aus einer momentanen Laune heraus eine Gleitsichtbrille bestellen, es gar nicht ernsthaft probieren und üben, mit der Brille zurechtzukommen, weil man kann sie ja problemlos zurückgeben, sein Geld zurückverlangen und dem Optiker noch einen schönen Tag wünschen.
...solche Kunden hatten wir bisher - gott sei dank - nicht! Vielleicht liegts` an der "hanseatischen Redlichkeit"... :D
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hannes
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von hannes »

Hallo,
bei den meisten Antworten haben sich die Optiker hier geäußert, obwohl der Begriff Verträglichkeitsgarantie, wenn man googelt, bei vielen auf der Homepage steht, ist mir keiner in Erinnerung, der ihn erläutert. Was mich ärgert, auch an vielen Antworten hier ist, daß mir immer noch keiner eine allgemeine Definition der Optiker gegeben hat, auch wenn hier viele mit antworten. Jeder kann es also so auslegen wie er möchte. So macht es dieser Optiker bei uns auch. (Auf Wunsch kann ich gerne den link zur homepage schicken).
Äußerungen zum Thema Mißbrauch kann ich nachvollziehen, aber meine Frau hat dort bereits 3 Brillen in der Vergangenheit gekauft , und die Wahrscheinlichkeit, daß sie beim 4. Mal zum Spaß hingeht doch eher gering.
Dann bleibt als Begründung nur noch der unwillige zu blöde Kunde als Argument und wenn er /sie wirklich gewollt hätte, hätte es auch geklappt.

Wir werden werden jedenfalls mit unseren Erfahrungen und unserer Meinung in unserem kleinen Ort nicht hinter dem Berg halten und ich freue mich über jede Brille, die er deshalb weniger verkauft (vielleicht verbirgt er sich ja hinter dem einen oder anderen Nickname hier, einige Beiträge kommen mir so vor) und ich kaufe meine nächste Brille für sicherlich auch wieder um die 1000€ bei der grossen überregionalen Kette, die sich beim letzten Mal an alle Versprechen gehalten hat!!
Gruß
Hannes
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dieoptikerin
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von dieoptikerin »

steht ja jedem frei, WO er kauft...

also bei uns kann sich eigentlich nie ein kunde beschweren.. wir werben alledings auch kaum mit verträglichkeitsgarantie.. da es für uns selbstverständlich ist, dass der kunde bei problemen zu UNS kommt..und wir gemeinsam die beste lösung finden..
das ist ehrensache.. und dazu braucht es keine große werbung mit verträglichkeisgarantie...

denn ich sehe es so wie oppicker... es lockt den kunden geradezu sein geld zurück zu verlangen.. und dann lieber direkt was neues zu kaufen.. anstatt zu probieren

das hat nix mit der region zu tun.. das ist einfach nach jahrelanger erfahrung so zu sehen!


aber das sind auch nur wenige kunden...



bei dir hannes hört es sich so an, als sei dein optiker ja überhaupt gar nicht vertrauenswürdig.. finde ich schade, dass du so über ihn schreibst.. kann es aus deiner sicht sicherlich nachvollziehen...
aber nicht alle sind gleich


und ganz ehrlich... für eine kette ist es auch viel leichter das geld zurück zu geben... denn da hat niemand zeit, sich mit dem kunden auseinander zu setzen.. und eine vernünftige lösung zu finden

da wird das geld zurück gegeben.. zack zack...aber am ende weiß der kunde immer noch nicht woran es überhaupt gelegen hat

das ist ja auch keine lösung...

meine meinung

nichts für ungut
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hannes
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von hannes »

@ dieoptikerin
Deine Beiträge hier sind mir ausgesprochen sympathisch, da Du zumindest auch die Kundensicht/-zufriedenheit als wichtigen Punkt mit erwähnst und der Kunde offensichtlich wichtig für Euch ist (bringt ja letzten Endes auch das Geld gerne, wenn die Leistung stimmt).
Aber wenn mit undefinierten Begriffen geworben wird finde ich es unfair. Wenn die Regeln klar sind gibt es auch keine Auslegungsprobleme.
Meine persönlichen Erfahrungen mit der großen Kette waren inkl. Beratung etc. einfach deutlich besser und deshalb würde sicherlich auch jeder andere wieder dorthin gehen. Meine Frau hatte sich ganz bewußt für den lokalen Optiker entschieden, aber nach den Erfahrungen bestimmt auch das letzte Mal.
Uns ärgert einfach der Eindruck, dass er mit verdeckten Karten und falschen Versprechen ködert.
Gruß
Hannes
d
dieoptikerin
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von dieoptikerin »

:D danke

leider gibt es in jeder branche schwarze schafe... naja.. jetzt ist die schlechte erfahrung gemacht...
viel erfolg dann für den nächsten versuch
m
mitch
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von mitch »

Lieber Hannes,
ich bin mir sicher, daß 90% meiner traditionellen Kollegen nicht so handeln würden, wie es Dein "lokaler Optiker" getan hat. Es ist allein betriebswirtschaftlich gesehen in so einem Fall eindeutig besser, sich kulant zu verhalten (Wie Dein Beitrag deutlich macht, denn dem Kollegen entgehen in den nächsten Jahren einige tausend Euro Umsatz). Was uns nur schmerzt, ist die Alternative: Filialisten, die weder besseren Service, Beratung, noch bessere Preise bieten aber in Ihrer Marketingstärke für Inhabergeführte unerreichbar sind... Liebe "schwarzen Schafe": Schaut euch den Beitrag von Hannes nochmal genau an - selbst wenn er ein pingeliger Blödmann wäre mit einer Psychomacke (KONJUNKTIV: bist Du natürlich nicht, Hannes), ist es im Sinne unternehmerischen Handelns kulant zu sein....
O
Oppicker
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Re: Verträglichkeitsgarantie

Beitrag von Oppicker »

@hannes
Ich mische mich hier noch mal ein, weil du immer noch davon redest, dich betrogen zu fühlen. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, zumal ihr ja offensichtlich bislang bei eurem Optiker zufrieden gewesen seid.
Was mir selbst schon lange in den Fingern juckt, ist, Verkaufsgespräche mit Tonband aufzuzeichnen, dann unterbleiben vielleicht Vorwürfe im Nachhinein, keine Kunststoffgläser, Entspiegelungen oder Dickenreduktionen angeboten zu haben. Was immer es auch für einen Grund geben mag, an der Brille herumzumäkeln...., der Optiker ist meistens schuld. Selten der Arzt und der Kunde selbst schon gar nicht.
Dabei will ich hiermit nicht einem unkulanten Kollegen das Wort reden (und bei 1000 Euro schon gar nicht), aber ich plädiere um das Verständnis, als Optiker nicht wissen zu können, wie ein Kunde eine Information versteht. Wenn ich z.B. im Rahmen unseres "Tauschrechtes" einem Kunden sage, er dürfe sich die Gläser verrechnen lassen, dann heißt das NICHT, dass er das Geld zurückbekommt, wenn er die Gläser nicht verträgt. Es heißt außerdem NICHT, dass die neuen Gläser für ihn kostenlos sein müssen. Aber genau so wird man z.T. verstanden, weil man halt gerne hört, was man hören will. Das ist halt psychologisch bedingt und belegt und da mache auch ich selbst keine Ausnahme.
Aber ich will hier auch nochmals betonen, dass es sich bei der "Verträglichkeitsgarantie" um eine Freiwilligkeit handelt, die tatsächlich hier so und dort so gehandhabt werden kann. Wird eine bestimmte Abwicklung der "Verträglichkeitsgarantie" beworben, dann ist der Optiker allerdings daran gebunden.
Nur - wenn ihr wirklich gute Kunden eures Optikers seid, verstehe ich ihn nicht. Wärt ihr ihm unbekannt, könnte ich es eher noch nachvollziehen, aber so.....!
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)
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