zu a)
Abgesehen von der juristischen Aufdröselung des Problems gibt es unter Berücksichtigung von z.B. den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Augenoptiker und Glashersteller sowie zwischen Optiker und Brillenträger, der Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen Brillenträger und Optiker, Art, Preis und Kalkulation der Gläser, Kommunikationsfähigkeit und Kompromißbereitschaft der Beteiligten oder sonstigen mir gerade nicht einfallenden Argumenten sicherlich verschiedene denkbare Lösungen, die ggf. in unterschiedliche Kostenbelastungen für Brillenträger, Optiker und Augenarzt münden können.
zu b)
Es gibt "Verträglichkeitsgarantie-Varianten", bei denen bei einem Umtausch der Gläser am Ende die teuerste Variante bezahlt werden muß (Gleitsichtgläser wurden bezahlt, werden dann zurückgenommen, stattdessen werden Einstärkengläser geliefert, aber kein Geld erstattet und nichts zusätzlich berechnet); es gibt aber auch Varianten, bei denen die Gleitsichtgläser komplett erstattet werden und am Ende nur die tatsächlich gelieferten Gläser bezahlt werden. Ohne eine solche Garantie müßten wahrscheinlich alle Gläser bezahlt werden; die Gleitsichtgläser werden dann nicht zurückgenommen. Weitere Varianten möglicherweise analog zu Antwort a)...
Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurden. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Otto, Loriot, Astrid Lindgren und ‚Schmidteinander'.